Wohnortprinzip in der Schülerbeförderung

Ulrike Stumm

Die Schülerbeförderung kostet die Stadt Trier viel Geld. Dies liegt daran, dass sie als Oberzentrum nicht nur für den Transport der eigenen Kinder verantwortlich ist, sondern auch für viele SchülerInnen aus dem Landkreis ein attraktives Angebot vorzuweisen hat. Kamen die Schüler aus dem Landkreis und gingen auf eine Trierer Schule, musste die Stadt zahlen (Schulsitzprinzip). Der Landkreis konnte sich nach Landesschulgesetz beteiligen, musste dies aber nicht und tat es vor allem nicht.

Nun wurde das Schulgesetz dahingehend ge-ändert, dass beim Besuch von Förderschulen das Wohnortprinzip geltend gemacht wird. Das bedeutet: Kommt ein/e Schüler/in aus dem Kreis Trier-Saarburg und besucht eine Trierer Förderschule, dann muss sich der Kreis an der Beförderung beteiligen. Dies entlastet den Haushalt der Stadt und erzeugt Mehrkosten für den Kreis. Die Linksfraktion fordert, dass nicht nur beim Besuch von Förderschulen, sondern bei allen Schultypen (Berufsbildende Schulen, Realschulen und Gymnasien) das Wohnortprinzip geltend gemacht werden soll.

In Zeiten leerer Kassen fordert die Linksfraktion, dass die Kosten der Schülerbeförderung vollkommen auf das Wohnortprinzip umgelegt werden. Gleichzeitig sollen die Kommunen jedoch das Geld zu 100 Prozent vom Land zurückerstattet bekommen (Konnexitätsprinzip). Als neues Mitglied im Schulträgerausschuss für die Linksfraktion setze ich mich dafür ein, die Schulpolitik in Trier sozial gerecht, nachhaltig und inklusiv zu gestalten.