Vergnügungssteuer unsozial und amoralisch

Katrin Werner

5 Euro pro Tag müssen künftig diejenigen an die Stadt zahlen, die ihren Unterhalt als Sexarbeiter und Sexarbeiterinnen in Trier bestreiten. Da Prostitution an sich bereits der Steuerpflicht unterliegt, stellt die sogenannte Vergnügungssteuer eine zusätzliche Belastung für die Betroffenen dar. Zur Erhöhung ihrer Einnahmenseite nimmt die Stadt Trier hier von den Menschen, welche in der Gesellschaft am Ende der sozialen Leiter stehen. Daher ist die neu eingeführte Vergnügungssteuer inakzeptabel, weshalb die Linksfraktion im Stadtrat entschieden gegen die Umsetzung gestimmt hat.
In ihrer Rede vor dem Trierer Stadtrat gab die LINKSFRAKTION zu bedenken, dass die zu erwartenden Einnahmen in keiner Relation zu der Mehrbelastung der SexarbeiterInnen steht. Kritisch ist es außerdem zu sehen, dass Personen zusätzlich besteuert werden, die aufgrund einer bereits bestehenden prekären Lebenssituation einer gesellschaftlich stigmatisierten Tätigkeit nach-gehen. Die vorgenommene Besteuerung ist daher grob fahrlässig, da sie Menschen in die Illegalität treiben wird, um das Defizit in ihrem Geldbeutel ausgleichen zu können. Unter anderem konstatierte der Menschen-rechtsbericht der Vereinten Nationen, dass die Situation der Sexarbeiter und Sexarbeiter-innen in Deutschland gegen die Menschen-rechte verstößt. Maßnahmen wie die einer Vergnügungssteuer helfen in keinem Fall an diesen Zustand zu verbessern, sondern bewirken viel eher eine Verschlechterung der Lebensumstände der Betroffenen.
Die Vergnügungssteuer bewirkt keine finan-zielle Entlastung der Stadt, schafft aber neue soziale Probleme, welche die Stadt im Umkehrschluss mehr Geld kosten werden.
Sie ist daher als unsozial und amoralisch abzulehnen.