Spielplätze und Grünflächen

Jörg Johann

Private Investoren verpflichtet die Landesbauordnung, ab drei geplanter Wohnungen auch eine Spielmöglichkeit für Kleinkinder direkt am Bauvorhaben zu errichten. In der Stadtratssitzung hatten wir beantragt, bei privaten Bauvorhaben den Investoren die Möglichkeit zu eröffnen, sich anstelle dieser Verpflichtung auch die Finanzierung von städtischen Spielplätzen zu ermöglichen. Damit ergebe sich für die Stadt eine zusätzliche Finanzierungsmöglichkeit für öffentliche Spielplätze. Dieser Punkt wurde seitens der anderen Fraktionen mit dem Hinweis abgelehnt, diese Möglichkeit würde den Bauherren seitens der Stadt bereits eröffnet.

Ein weiterer Punkt unseres Antrages wurde jedoch mehrheitlich angenommen. Es wird eine städtische Richtlinie geben, wie private Investoren einen von der Landesbauordnung geforderten Spielplatz errichten sollen. Mit der mobilen Spielaktion wird diese Richtlinie erstellt werden. Das ist wichtig, denn gerade die Spielräume privater Investoren sind meist schlecht ausgestattet, kaum gepflegt und werden nicht instandgehalten. Die Vorstellung der Spielräume aus den Stadtteilen hat dies gezeigt.

Eine weitere Baustelle sind die Betretungsverbote von Grünflächen an Gebäuden großer privater Wohnungsbaugesellschaften. Im Weidengraben, im Schammatdorf und an weiteren Orten sind Schilder vorhanden, die es den Mietern und vor allem den anwohnenden Kindern verbieten, diese häufig großräumigen Grünflächen zu betreten. Deshalb fordern wir die Vertreter des Stadtrats in den Gremien der Wohnungsbauunternehmen dazu auf, das Betretungsverbot von Grünflächen zurückzunehmen. Und da Trier mittlerweile Klimastadt ist, sollen die Gremienmitglieder auch gleichzeitig eine ökologisch sinnvolle und dem Klimawandel angepasste Bepflanzung dieser zahlreichen Flächen fordern.