Sozialer Wohnungsbau ausnahmslos barrierefrei

Katrin Werner

In der jüngsten Sitzung des Trierer Stadtrates wurde eine Vorlage des Stadtvorstandes zum Sozialen Wohnungsbau diskutiert und abgestimmt. Sozial geförderte Mietwohnungen müssen nun zu 100 Prozent barrierefrei sein.

Doch ergibt sich im weiteren Verlauf der Vorlage ein eklatanter Widerspruch. Dieser besagt nämlich, dass im Einzelfall Anforderungen zum Sozialen Wohnungsbau und zur Barrierefreiheit auf Beschluss des Stadtrates Ausnahmen zugelassen werden. Grundsätzlich ist es lobenswert, dass überhaupt wieder Maßnahmen zum Sozialen Wohnungsbau geplant werden. Dass neue sozial geförderte Wohnkomplexe zu 100 Prozent barrierefrei sein sollen, ist ebenfalls vorbildlich.

Wenn der Stadtrat jedoch gegebenenfalls auch Ausnahmen zulassen kann, sehe ich darin ein mögliches Hintertürchen, um notfalls bei allzu großen Kosten einen Rückzieher zu machen. Wenn Trier aber eine inklusive Stadt werden soll, dann dürfen keine Ausnahmen gemacht werden. Besonders im Hinblick auf den jüngst vergebenen Auftrag des Stadtrats, einen Aktionsplan Inklusion zu entwickeln, dürfen keine falschen Signale gesendet werden. Inklusion darf nicht an Kostenfaktoren scheitern!