Schulsozialarbeit: Zuständigkeit neu diskutieren

Paul Hilger

Im vergangenen Jahr beschloss der Stadtrat den Erhalt des derzeitigen Stellenumfangs an SchulsozialarbeiterInnen für das Jahr 2014, die aus dem kommunalen Haushalt finanziert werden. In den kommenden Monaten wird der Stellenumfang der Schulsozialarbeit in Trier erneut ein wichtiges Diskussionsthema.

Allerdings ist bislang noch nicht klar, ob für 2015 und die darauf folgenden Jahre eine Finanzierung gewährleistet ist, die die Schulsozialarbeit in ihrem jetzigen Stellenumfang erhält. Weder vom Land Rheinland Pfalz noch vom Bund wurden bisher eindeutige Signale gesendet.

Fest steht jedoch, dass die Finanzierung der Stellen für Schulsozialarbeit von kommunaler Seite eine einmalige Sache bleiben muss, da dies nicht in ihre Zuständigkeit fällt. Die Stadtverwaltung ist dringend gefordert, mit Bund und Land zu verhandeln und sie für die zukünftige Finanzierung in die Verantwortung zu nehmen. Darüber hinaus ist es wichtig, mit ihnen ein Konzept zu entwickeln, dass nicht nur einen bedarfsgerechten Stellenausbau für Schulsozialarbeit beinhaltet, sondern auch die Einbeziehung von Integrationshelfern. Im Hinblick auf die Ausgestaltung des kommunalen Aktionsplans Inklusion sowie auf den Landesaktionsplan 2015 erscheint dies besonders sinnvoll. Solche Optionen dürfen nicht zugunsten von Sparmaßnahmen fallen gelassen werden!