Neues auf dem städtischen Wohnungsmarkt

Jörg Johann

Am 21. August haben die Dezernatausschüsse II und IV gemeinsam über die Ausgestaltung der vom Stadtrat beschlossenen Quote von 33 Prozent gefördertem Wohnraum bei neuen Bauvorhaben beraten. Als geförderten Wohnraum bezeichnet man die früher als Sozialwohnungen ausgewiesenen Wohnungen, für den Mieter mit niedrigem Einkommen einen Berechtigungsschein benötigen.

Die Stadtverwaltung hat für die seinerzeit mit breiter Mehrheit beschlossene Quote nun eine mögliche Umsetzung vorgeschlagen. Neben der Definition der Barrierefreiheit werden Vorgaben gemacht, für welche Vorhaben die Quote zu gelten hat. Die Stadtverwaltung will die Quote ab neun Wohnungen durchsetzen. Das bedeutet, dass Vorhaben eines Bauherren, eines Bauträgers oder eines Projektentwicklers mit bis zu acht Wohnungen ohne entsprechende Angebote im geförderten Bereich errichtet werden können. Der Stadt fehlen aber jetzt schon Wohnungen für Menschen mit entsprechendem Bedarf. So hat sich die Anzahl solcher Wohnungen seit 2010 nahezu halbiert. In diesem Jahr fallen wieder 500 weg. Die Quotenregelung wird auch nur für Flächen gelten, für die die Stadt ein Bebauungsplanverfahren anstoßen muss, oder für Flächen im Besitz der Stadt. Die Vorlage der Stadtverwaltung enthält durchaus positive Ansätze, vor allem das Thema Barrierefreiheit ist wirklich gut und praktisch gelöst. Dass die Regelung jedoch erst ab neun Wohnungen gelten soll, ist viel zu hoch angesetzt. Angesichts der Wohnungsknappheit im niedrigen Preissegment muss hier nachgebessert werden.

Die vollständige Durchsetzung der Quote ist momentan die einzige Möglichkeit der Stadt, Einfluss auf die Mietpreise zu nehmen. Wir stellen einen Änderungsantrag im Stadtrat, damit mehr geförderter Wohnraum im Stadtgebiet entsteht.