Mietspiegel marktgerecht umgestalten

Jörg Johann

Bei der Erstellung des Mietspiegels geht es darum, eine langfristige, realistische Preisentwicklung abzubilden, die als Leitfaden zur Berechnung der Kaltmiete dient. Doch wem nützt er? Leider profitieren von einer höheren Durchschnittsmiete durch den vom Stadtrat bestätigten Mietspiegel vor allem Vermieter von Wohnungen im Bestand, da sie bei Neuvermietungen Erhöhungen einkalkulieren können. Das betrifft Wohnungsgesellschaften mit städtischer Beteiligung, aber auch Unternehmen, denen mittlerweile gefühlt die halbe Stadt gehört. Diese Punkte sehen wir als Linksfraktion bei der Berechnung der durchschnittlichen Miete sehr kritisch:

  • Erstens: Nur Neuvermietungen der letzten zehn Jahre sind herangezogen: Günstige Wohnungen aus der Langzeitvermietung sind nicht in der Durchschnittsmiete abgebildet.
  • Zweitens: In der neuen Berechnung wurde die Flächenuntergrenze für Wohnungen, die in die Preisermittlung eingehen, von 25 auf 20 m2 heruntergesetzt. Damit kommen gerade Wohnungen in die Berechnung, für die eine überdurchschnittliche Miete zu zahlen ist.
  • Drittens: Wohnungen mit Kohle- oder Gaseinzelöfen werden in der Berechnung nicht berücksichtigt. Traurigerweise gibt es solche Wohnungen auch im städtischen Bestand.
  • Viertens: Auch geförderte Sozialwohnungen werden bei der Durchschnittsmiete nicht mitgezählt. Aber gerade sie werden ja durch staatliche Förderung bewusst niedrig gehalten, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.

All das zeigt uns, dass marktradikale Denkweisen immer noch weit verbreitet sind. Und die Öffentliche Hand muss den Preis über das Wohngeld und andere Sozialleistungen mitfinanzieren. Alle Mietverhältnisse sind bei der Erstellung des Mietspiegels heranzuziehen. Nur dann ergibt sich ein realistisches Bild des durchschnittlichen Mietzinses.