Inklusion - Behindertenbeirat stärken

Daniel Flock

Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die auch die Bundesrepublik Deutschland ratifiziert hat, sieht vor, die individuellen Rechte von Menschen mit Behinderung auf allen Ebenen in Gesellschaft und Politik zu stärken. Durch die Ratifizierung hat die UN-BRK auf allen Verwaltungsebenen Gesetzes-charakter, auch in Trier.

Die Konsequenz auf kommunaler Ebene ist, dass der Beirat für Menschen mit Behinderung ein stärkeres Mitspracherecht bei politischen Entscheidungen braucht. Stellungnahmen vom Beirat zu Vorlagen gibt es zwar schon vereinzelt, aber die Linksfraktion sieht es als dringend geboten an, dass in der offiziellen Beratungsfolge der Gremien auch der Beirat für Menschen mit Behinderung auftaucht. Dies ist eine Möglichkeit, dem Gedanken der Inklusion und dem Gesetzescharakter der UN-BRK mehr zu entsprechen.

Die UN spricht in ihrer Konvention von „inclusion“, also deutsch „Inklusion“. In Deutschland wird aber von offiziellen Stellen weiter das Wort Integration gebraucht. Das Wort Inklusion hat in seiner Bedeutung eine neue Qualität und ist mehr als Integration. Diese wird von Menschen mit Behinderung so verstanden, dass man den Versuch beginnt, sie in die bestehende Gesellschaftsform einzubeziehen.
 
Eine Gesellschaftsform hat aber dann schon Defizite, wenn sie nicht alle Menschen mitnehmen kann und Barrieren entstehen. Deshalb muss jeder Mensch, egal ob er eine Behinderung hat oder nicht, „barrierefrei“ in der Gesellschaft leben können. Das ist ein Menschenrecht.

Inklusion entsteht aber auch nur als gesamtgesellschaftlicher Prozess, der von allen gewollt sein muss. Die Barrieren müssen zuerst im Kopf beseitigt werden.