Resolutionsantrag: Bundesteilhabegesetz – so nicht!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Leibe,

bezüglich folgenden Antrags bitten wir um Zustimmung: 

Der Stadtrat möge beschließen: 

Wir fordern die rheinland-pfälzische Landesregierung dazu auf, den Druck auf die Bundesregierung zu erhöhen, damit ein Bundesteilhabegesetz, dass die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen verbessert, doch noch Wirklichkeit wird.

 

Begründung: 

Der vorliegende Gesetzesentwurf des Bundesteilhabegesetzes führt nicht zu mehr Selbstbestimmung und Teilhabe für Menschen mit Behinderung. Im Gegenteil, die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen wird durch die geplanten Regelungen an vielen Stellen sogar verschlechtert. Zusätzlich wird den Betroffenen und den Kommunen ein Mehr an bürokratischem Aufwand angelastet, für den es keinen finanziellen Ausgleich gibt. Das Gesetz ist an sehr vielen Stellen derart unklar, dass eine Flut von Rechtsstreitigkeiten vorprogrammiert ist.

Wir erklären uns deshalb solidarisch mit den bundesweit stattfindenden Aktionen und Demonstrationen, die die Kritik an diesem Gesetz lautstark formulieren. Wir schließen uns den Forderungen der Behindertenbewegung und den 6 Kernforderungen des Deutschen Behindertenrates und anderer (http://www.deutscher-behindertenrat.de/ID182110) an, die bislang von mehr als 140 Verbände bundesweit unterstützt werden. Insbesondere gilt:

Das Bundesteilhabegesetz muss die gleichberechtigte, selbstbestimmte gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ermöglichen. Dazu ist es unerlässlich, dass endlich festgeschrieben wird, dass jeder Mensch mit Behinderung frei seine Wohnform und seinen Wohnort wählen kann. Auch darf die Selbstbestimmung nicht durch ein „Zwangspoolen“ persönlicher Assistenz im Alltag beschnitten werden. Ebenso gehört dazu, dass Menschen mit Behinderungen Leistungen zur Teilhabe unabhängig von Einkommen und Vermögen erhalten. Darüber hinaus darf es durch neue Regelungen nicht zu einer Kürzung der Unterstützung von Menschen mit Behinderungen kommen. Jeder Mensch mit Teilhabeeinschränkungen muss einen Anspruch auf Eingliederungshilfe haben. Auch ein Verschieben in die Pflege darf nicht stattfinden. 

Die Unterstützung muss schnell und aus einer Hand geleistet werden. Sie muss den individuellen Bedarfen der Betroffenen entsprechen. Ebenso muss die Teilhabe am Arbeitsleben erheblich verbessert werden. Die Rechte von Menschen mit Behinderungen dürfen nicht durch das neue Gesetz eingeschränkt oder beschnitten werden.

Das Bundesteilhabegesetz darf in seiner derzeitigen Form nicht verabschiedet werden. Die gesellschaftliche Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen beschneidet darf nicht durch das neue Gesetz beschnitten werden. Wir fordern eine grundlegende und umfassende Überarbeitung des Entwurfs, so dass dieser den Anforderungen der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen gerecht wird.

Die Länder und Kommunen dürfen nicht mit der Aufgabe der Verbesserung der gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen alleine gelassen werden. Der Bund muss dafür sorgen, dass ausreichend finanzielle Mittel dazu zur Verfügung stehen. Das neue Gesetz muss für eine dauerhafte Entlastung der Kommunen und Länder in der Eingliederungshilfe sorgen. Ebenso dürfen die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter in den Behörden nicht mit juristisch unklaren Formulierungen alleine gelassen werden.

Mit freundlichen Grüßen 

gez. Susanne Kohrs (Fraktionsvorsitzende)

gez. Paul Hilger (stellv. Fraktionsvorsitzender)