Antrag: Trier wird „Kinderfreundliche Kommune“

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Leibe!

 

Wir bitten Sie den Antrag „Trier wird „Kinderfreundliche Kommune“ auf die Tagesordnung der Sitzung des Stadtrates am 27.01.2021 zu nehmen.

 

Der Stadtrat möge beschließen:

 

  1. Der Stadtrat beschließt, dass die Stadt Trier sich beim Projekt „Kinderfreundliche Kommune“ als Kommune beteiligt und um das Siegel „Kinderfreundliche Kommune“ bewerben wird. Das Programm wird vom Deutschen Kinderhilfswerk und UNICEF Deutschland begleitet und vom Verein „Kinderfreundliche Kommune – Verein zur Förderung der Kinderrechte in den Städten und Gemeinden Deutschlands“ gesteuert.
  1. Die Stadt Trier entwickelt  auf der Grundlage einer IST-Analyse und Situationsbeschreibung einen Aktionsplan zur Umsetzung des Projektes in Trier. Dieser wird nach Fertigstellung dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

 

Begründung:             

 

Die Stadt Trier ist schon seit Jahren aktiv für eine kinder- und familienfreundliche Kommune. Trier soll auch in Zukunft ein Standort sein, der es jungen Menschen ermöglicht, ihren Kinderwunsch und ihre Vorstellungen von Familienleben gut zu realisieren.

 

Im Sinne einer zukunftsfähigen und lebendigen Großstadt ist das Wohl von Kindern und Jugendlichen maßgebend. Dabei geht es auch darum, dass Kinder nicht nur behütet und beschützt aufwachsen, sondern dass ihnen auch ein gutes Leben ermöglicht wird, in dem sie ihre Rechte wahrnehmen dürfen. Denn Sicherung von Kinderrechten bedeutet eben nicht nur Schutz vor Verletzung ihrer Rechte, sondern ebenso Bedingungen für ein optimales und freudvolles Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen zu schaffen. Das Wohl von Kindern und Jugendlichen entscheidet sich dabei letztendlich in der Kommune. Hier leben sie, hier wollen und sollen sie mitwirken sowie mitgestalten.

 

 

Die Beteiligung am Projekt „Kinderfreundliche Kommune“, welches vom Deutschen Kinderhilfswerk und UNICEF Deutschland begleitet und durch den Verein „Kinderfreundliche Kommune - Verein zur Förderung der Kinderrechte in den Städten und Gemeinden Deutschlands“ gesteuert wird, ist im Sinne einer weiteren familienfreundlichen Stadtentwicklung sinnvoll für die Stadt Trier.

 

Eine Beteiligung an dem Projekt liegt im gesamtstädtischen Interesse. Die inhaltliche Umsetzung muss als Querschnittsaufgabe durch alle Bereiche des kommunalen Lebens gesehen werden.

 

Gerade im Hinblick auf die wirtschaftliche und demografische Entwicklung der Stadt ist das Tragen des Siegels „Kinderfreundliche Kommune“ für die Stadt eine wichtige Zukunftsinvestition.  

 

Dies ist eine gute Basis, die auch aus Sicht der Projektträger bestens geeignet ist, den prozesshaften Weg zur kinderfreundlichen Kommune weiterhin erfolgreich zu gestalten. Ein regelmäßiger Situations- und Zustandsbericht zur Beschreibung der Vorortentwicklung in Form eines kommunalen Kinder- und Jugendberichts ist letztendlich sowohl für die Verwaltung als auch für die Kommunalpolitik von hohem Interesse. 

 

Dabei lohnt es sich nicht nur unter gesellschaftspolitischen, sondern auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten beim Nachwuchs präventiv zu investieren. UNICEF- Untersuchungen zufolge kann ein Land für jeden Euro, das es in die frühkindliche Bildung investiert hat, mit der achtfachen volkswirtschaftlichen Rendite rechnen.

 

Die folgenden Bausteine einer „kinderfreundlichen Kommune“ sind international erprobt und Kriterien dafür, wie die Kinderrechte im Leben und der Politik von Städten und Gemeinden verankert sind. Wenn sich die Stadt Trier um das Siegel „Kinderfreundliche Kommune“ bewirbt, müssen nicht alle Bausteine als Standards vorhanden sein, vielmehr soll in dem erarbeiteten Aktionsplan der Weg zur Erreichung der Bausteine beschrieben sein.

 

1.  Beteiligung von Kindern (z.B. weitreichende Beteiligungsrechte von Schülerinnen und Schülern, Kinder- und Jugendparlamente oder Kinder- und Jugendforen)

 

2.  Kinderfreundliche Rahmengebung (z.B. im Bereich der Gesundheitsvorsorge oder im Bereich Kinderschutz) 

 

3.  Übergreifender Aktionsplan (gemeinsam von Stadtrat, Stadtverwaltung sowie Bürgerinnen und Bürgern, inklusive der Kinder und Jugendlichen getragen)

 

4. Interessenvertretung für Kinder 

 

5. Vorrang für das Kindeswohl (garantierte Berücksichtigung der Interessen von Kindern und Jugendlichen bei Entscheidungen der Gesetzgebung, Politik und Verwaltung)

 

6.  Ausgewiesener Kinder- und Jugendetat (auf der Basis einer Budgetuntersuchung für Kinder- und Jugendaufgaben)

 

7.  Regelmäßiger Zustandsbericht der „Kinderfreundlichen Kommune“ (in Form einer fundierten, regional differenzierten sowie regelmäßig publizierten lokalen Kinder- und Jugendberichterstattung)

 

8. Information über Kinderrechte (über spezielle Angebote und Projekte)

 

9. Unterstützung von Kinderrechtsorganisationen 

 

Die Projektträger UNICEF Deutschland und das Deutsche Kinderhilfswerk unterstützen orientierend an diesen Bausteinen Städte und Gemeinden, die das Siegel „Kinderfreundliche Kommune“ erlangen wollen.

 

Die Stadt Trier hat schon in den letzten Jahren schon sehr viel für die kinder- und familienfreundliche Kommune erreicht und auch neue Wege beschritten. Ein Teil der Kriterien werden für die Stadt Trier leicht zu erreichen sein. De Zielstellungen und vor uns liegenden Aufgaben werden in einem kommunalen Aktionsplan,  der in einem partizipativen Prozess mit zeitlich fixierten Zielen und klaren Verantwortlichkeiten zwischen der Stadt Trier und dem Verein „Kinderfreundliche Kommune“ abgestimmt und abschließend vom Stadtrat verabschiedet wird. Der Aktionsplan basiert auf den spezifischen Gegebenheiten Triers und Entwicklungspotentialen, die sich aus einer aktuellen Situationsbeschreibung (IST-Analyse) heraus ergeben.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Marc-Bernhard Gleißner     Theresia Görgen

  Fraktionsvorsitzender        jugendpolitische Sprecherin