Anfrage: Miet- und Belegungsbindung von gefördertem sozialen Wohnraum mit städtischer Beteiligung

Wie viele Mietwohnungen wurden insgesamt ab dem Jahr 1997 mit Mitteln der „Soziale Mietwohnraumförderung“ von Gesellschaften mit städtischer Beteiligung gebaut bzw. durch Modernisierung/Sanierung mit Fördermitteln in sozialen Wohnraum umgewandelt?

Die Anfrage bezieht sich auf Wohnungen, die ab dem Jahr 1997 gebaut oder modernisiert wurden. Lediglich die Wohnungsbau- und Treuhand AG ist eine Gesellschaft, an der die Stadt Trier beteiligt ist und die entsprechenden Wohnraum im Eigentum hat.

Neubauvorhaben ab dem Jahr 1997 waren in der

Koblenzer Straße mit 13 Wohneinheiten

Brentanostraße mit 7 Wohneinheiten

Granastraße mit 15 Wohneinheiten

Medardstraße mit 30 Wohneinheiten

Schloßstraße mit 16 Wohneinheiten

Modernisierungsmaßnahmen ab dem Jahr 1997 wurden durchgeführt in der

Saarburgerstraße in 56 Wohneinheiten

Konzerstraße in 56 Wohneinheiten

Merzigerstraße in 56 Wohneinheiten

Im Schammat in 192 Wohneinheiten.

Welche Fristen für Belegungs- und Mietpreisbindung lagen diesen Investitionen mit Fördermitteln zur „Sozialen Mietraumförderung“ bei Gesellschaften mit städtischer Beteiligung zugrunde?

Für die unter 1) aufgeführten Neubauten bzw. Modernisierungsmaßnahmen lagen folgende Belegungs- und Mietpreisbindungen zugrunde:

Koblenzerstraße: 15 Jahre bis 2031

Brentanostraße: 15 Jahre bis 2022

Granastraße: 15 Jahre bis 2022

Medardstraße: 25 Jahre bis 2025

Schloßstraße: 15 Jahre bis 2022

Saarburgerstraße: 15 Jahre bis 2027

Konzerstraße: 15 Jahre bis 2027

Merzigerstraße: 15 Jahre bis 2027

Im Schammat: 15 Jahre bis 2027

Wann sind die Mietpreis- und Belegungsfristen für welche Wohnungen (Anzahl) bereits abgelaufen bzw. wann werden diese zukünftig auslaufen?

Für die unter 1) und 2) dargestellten Neubauten bzw. Modernisierungsmaßnahmen ab 1997 werden die ersten Mietpreis- und Belegungsbindungen frühestens in 2022 auslaufen.

Im Jahr 2022 laufen insgesamt 38 aus;

Im Jahr 2025 laufen insgesamt 30 aus;

Im Jahr 2027 laufen insgesamt 360 aus;

Im Jahr 2031 laufen insgesamt 13 aus.“

Wie viele dieser Wohnungen mit abgelaufenen Bindungsfristen blieben als Sozialwohnungen für Anspruchsberechtigte erhalten oder wurden dem allgemeinen Wohnungsmarkt zugeführt?

Wie unter Punkt 3) dargestellt sind bisher keine Bindungen ausgelaufen. Die ersten Bindungsfristen laufen im Jahr 2022 aus.

In Ergänzung zur vorliegenden Anfrage der Linksfraktion Trier möchte ich Ihnen eine Übersicht zur aktuellen Bautätigkeit der Stadt im Rahmen des geförderten Wohnungsbaus mit Mitteln der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) geben.

Die Bewilligung der Förderanträge durch ISB ist für nachfolgende Objekte bereits erfolgt. Die Bindungsfristen beginnen erst ab dem offiziellen Datum der Bezugsfertigkeit.“

Neubau bzw. Um- und Ausbauförderung:

Objekt

 

Gneisenaustraße 33-37

Am Mariahof

Von-Babenberg-Str. (Filsch)

insgesamt

Wohneinheiten:

 

28

31

43

 

102

Bindung in Jahren nach Bezugsfertigkeit:

25

25

25

 

 

Modernisierungsförderung mit Mietpreis- und Belegungsbindung:

Objekt

 

Magnerichstr. 2

Magnerichstr. 1, 3

Am Mariahof

51-55

57-61

64-66

insgesamt

Wohneinheiten:

 

8

12

 

24

24

12

80

Bindungen in Jahren nach Bezugsfertigkeit:

15 (seit 01.02.2017 bezugsfertig)

15

 

15

15

15

 

 

Für folgende Objekte wurden bereits bei der ISB Förderanträge gestellt. Diese sind mit Stand 13.04.2018 noch nicht bewilligt.

Modernisierungsförderung mit Mietpreis- und Belegungsbindung:

Objekt

Am Mariahof 63-67

Lasinskystr. 2,4

Greiffenklaustr. 2,4,6

Insgesamt

Wohneinheiten:

24

12

24

60

Bindungen in Jahren

15

15

15