Einkommensabhängige Elternbeiträge für Kinder unter 2 Jahren und Schulkinder in Kindertageseinrichtungen

„Schriftliche Anfrage: Einkommensabhängige Elternbeiträge für Kinder unter 2 Jahren und Schulkinder
in Kindertageseinrichtungen

1. Gibt es Rückmeldungen, dass Menschen mit niedrigem Einkommen oder aus dem
Transferbereich Probleme mit der Finanzierung des Elternbeitrags haben?

Antwort:

Familien, die Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII, SGB Il, AsylbLG, WoGG oder
Kinderzuschlag nach dem BKGG beziehen, zahlen grundsätzlich keinen Elternbeitrag.

Die Zahl der Wohngeldberechtigten wird ab 01.01.2023 aufgrund der gesetzlichen Neureglung
deutlich ansteigen, so dass weitere Familien zukünftig keinen Elternbeitrag zahlen werden.

Darüber hinaus gehende Beschwerden von Familien mit niedrigen Einkommen liegen dem
Jugendamt nicht vor.

2. Gibtes Überlegungen, die Aufteilung der Tabelle nach oben zu verändern, um Eltern mit höheren
Einkommen mit höheren Beiträgen einzugruppieren?

Antwort:
Eine weitergehende Differenzierung der Tabelle ist nicht vorgesehen.

3. Wie müsste eine Veränderung der Beitragstabelle aussehen, um Eltern mit geringen und |
mittleren Einkommen zu entlasten, die durch Inflation und Preiskrise höhere Ausgaben haben, zu
entlasten?

Antwort:

Wie unter Antwort 1 dargelegt, erwartet die Verwaltung ab dem 01.01.2023 einen deutlichen

Anstieg der Anspruchsberechtigen mit Bezug von Wohngeld, die dann keinen Elternbeitrag mehr
zahlen werden.

Die Kinder der unter 1 aufgeführten Berechtigten haben zudem Anspruch auf Leistungen nach dem
Bildungspaket. ;

Die Verwaltung hat zusätzlich Zuwendungen in Form der Corona-Sonderzahlungen und
Energiepreispauschalen nicht als Einkommen berücksichtigt.

Mit freundlichen Grüßen

Elvira Garbes