Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen und der Linksfraktion für den Stadtrat am 12. Juli 2022 zur „Umsetzung der Istanbul Konvention"

ihre Anfrage zur Umsetzung der Istanbul Konvention beantworte ich gerne wie folgt:

  1. In der ungeändert beschlossenen Vorlage 703/2020 wurde durch eine stellenplanneutrale Umstrukturierung im Jugendamt eine Stelle für Sozialplanung mit 1,0 VÄ geschaffen. Diese Stelle sollte sich laut Begründungstext „mit einem zentralen Schwerpunkt nun zunächst den sich aus der Istanbul-Konvention ergebenden Aufgaben widmen Laut Beschlusstext erfolgte „die Ansiedlung der Aufgaben im Jugendamt in unmittelbarer Zuordnung zur Amtsleitung bei einer neu einzurichtenden Stelle für Sozialplanung

Derweil der Aktionsplanung gemäß der Ankündigung in der Auftaktveranstaltung am 12. Mai 2022 im Herbst 2023 in den Gremienlauf gehen soll, wurde die oben genannte

Stelte eingerichtet, jedoch mit einem auf ein Jahr befristeten Vertrag besetzt. Im Stellenplan 2022-2023 ist erkennbar, dass bzgl. dieser Stelle (SAP ID 51000055) ein Monitum seitens der ADD vorliegt.

Hieraus ergeben sich die folgenden Fragen:

1.1. ist eine Entfristung dieser für die Erstellung des Aktionsplans zentralen Stelle vorgesehen? Inwiefern kann sichergestellt werden, dass die gegenwärtig am Aktionsplan arbeitende Person ihre Arbeit kontinuierlich fortsetzen kann?

Die Stelle, die zum 01.10.2021 besetzt wurde, war zunächst bis zur Genehmigung des Stellenplans 2021 zu befristen. Die Stelle wurde zunächst seitens der ADD mit einem Monitum versehen, die Bedenken wurden aber zwischenzeitlich ausgeräumt.

1.2. Ist eine Fristverlängerung für die geplante Stelle vorgesehen? Wenn ja, bis zu welchem Zeitpunkt?

Eine Fristverlängerung für die Stelle ist nicht erforderlich, da die ADD ihre Bedenken zurückgestellt hat* Die Stelle wird künftig als unbefristete Stelle in den Stellenplan aufgenommen.

1.3. Welche Auswirkung hat das Monitum der ADD auf die Umsetzung des Aktionsplans der Istanbul-Konvention?

 

Wie bereits bei Antwort 1.1 aufgeführt, wurde das Monitum der ADD gestrichen, so dass es diesbezüglich keihe Auswirkungen auf die Umsetzung des Aktionsplans der Istanbul Konvention gibt,

2. Der Aktionsplan soll gemäß der Präsentation während der Auftaktveranstaltung am 12. Mai 2022 im September 2023 in den Gremienlauf gehen. Ebenfalls vorgestellt wurden die Maßnahmen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in der Stadt Oldenburg. Dort wurden insgesamt 87 Maßnahmen eingeplant, die vom Frauenbüro aus dezernatsübergreifend koordiniert werden. Über eine Projektmanagementstruktur wurden Mitarbeiter *innen verschiedener Ämter eng in die Erarbeitung des vielschichtigen Konzepts eingebunden. Dies zeigt, dass die Umsetzung der Istanbul Konvention eine strukturierte und kontinuierliche Koordination erfordert, die innerhalb der Verwaltungsstrukturen von einer zentralen Position aus agieren kann. Andererseits besteht in Trier ein Problem fort, das bereits im Begründungstext der

Vorlage 703/2020 ausgeführt wurde: „Dadurch (das Aufgehen des Amts für soziale Gemeinschaftsaufgaben im heutigen Jugendamt, Anm,d. V.) kommt es bei einer stets sehr dynamischen Entwicklung der Anforderungen an die kommunale Daseinsvorsorge immer wieder zu einer fehlenden Fassung zwischen gegebener Personalsituation in der Verwaltung einerseits und Aufgabenstellungen andererseits. " Aus diesem Widerspruch der generellen Personalknappheit und Befristung der zur Umsetzung der IstanbulKonvention geschaffenen sozialplanerischen Stelte einerseits und den umfänglichen

Maßnahmen der Istanbul-Konvention andererseits, ergeben sich die folgenden Fragen:

2.1. Welche konkreten Planungen gibt es seitens der Verwaltung, um die strukturierte und kontinuierliche Umsetzung des Aktionsplans zur Istanbul Konvention zu gewährleisten?

Artikel 10 der Istanbul Konvention sieht vor, dass eine oder mehrere offizielle Stellen eingeführt werden, die für die Koordinierung, Durchführung, Überwachung und Bewertung der PolitiK und Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt verantwortlich sind (siehe IK).

In Trier.wurde hierfür die Stelle der Sozialplanung mit Schwerpunkt Istanbul Konvention beim Jugendamt der Stadt Trier eingerichtet. Über diese Koordinierungsstelte soll die strukturierte und kontinuierliche Umsetzung des Aktionsplans zur Istanbul Konvention gewährleistet werden und somit auch Artikel 10 der Istanbul Konvention erfüllt werden.

2.2. Welche strukturellen Voraussetzungen müssen ggf. geschaffen werden, um eine ämterübergreifende/ kontinuierlich begleitete und nach klarer Prioritätensetzung zielorientierte Umsetzung der Istanbul-Konvention zu gewährleisten?

Durch das Einrichten einer Steuerungsgruppe sollen die Aufgaben und Tätigkeiten der

Koordinierungsstelle begleitet werden. Die Steuerungsgruppe soll maßgeblich aus

Vertreter* innen einiger Arbeitskreise und der Verwaltung bestehen. Eine der

Hauptaufgaben der Steuerungsgruppe wird es sein, die Ergebnisse und Vorschläge zum Aktionsplan zu bewerten und eine Priorisierung der vorgeschlagenen Ziele und damit verbundenen Maßnahmen zur Umsetzung der IK vorzunehmen.

3. Die Einrichtungen in Trier, die sich dem Schutz (von sexueller) Gewalt betroffener Frauen widmen/ werden von Betroffenen aus Trier, dem Landkreis Trier-Saarburg, anderen umliegenden Landkreisen und sogar überregional genutzt.

3.1. Wie groß ist der prozentuale Anteil der Personen, die Beratungsangebote von Einrichtungen in Trier genutzt haben und die nicht in Trier wohnhaft sind?   (Bitte um Aufschlüsselung nach Gebietskörperschaft)

Wie aus dem Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Trier 2021-2023 hervorgeht, bietet die Stadt Trier eine Vielzahl an Angeboten und Einrichtungen zum Schutz von gewaltbetroffenen Frauen.
Der prozentuale Anteil der Personen, die Beratungsangebote von Einrichtungen in Trier genutzt haben und die nicht in Trier wohnhaft sind stellt sich wie folgt dar (siehe S. 140 ff Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Trier 2021-2023):

 

Einrichtung

Regionale Herkunft der Frauen

 

 

Stadt

Trier

Kreis Trier Saarburg

Andere

Landkreise

Andere

Bundesländer/ Länder

Unbekannt

Frauenhaus Trier e.V.

21%

26%

34%

18%

-

Interventionsstelle

36%

44%

10%

-

10%

Frauennotruf

50%

17%

7%

5%

18%

Deutscher

Kinderschutzdienst

65%

31%

4%

-

 

 

3.2. Inwiefern besteht die Bereitschaft seitens des Landes oder der umliegenden Landkreise, sich stärker als bisher an der Finanzierung der Beratungs- und Schutzangebote für gewaltbetroffene Personen zu beteiligen?

2021 gab es eine Erhöhung der Projektzuschüsse von Seiten des Landes für das Frauenhaus Trier e.V. (ca. 45.000€ mehr) und S.I.E. e.V. (ca. 25.000€ mehr). Die Beteiligung des

Landkreises war stabil zum Vorjahr.

Die anteilige Förderung der Infrastruktur durch den Landkreis ist Gegenstand des regelmäßigen Austauschs zwischen Landkreis und Stadt.

Das Land wird sich an einer Ausweitung der Plätze des Frauenhauses mit entsprechenden

Platzpauschalen beteiligen. Über darüberhinausgehende Finanzierungserweiterungen ist der Stadt Trier nichts bekannt.