Anfrage: Tarifbindung in der Bauleitplanung

Frage 1:

Gibt es auf dem Stadtgebiet Industrie-, Gewerbe- oder Sondergebiete jeweils im Sinne der BauNVO, für die innerhalb eines Bebauungsplanverfahrens eine Festsetzung der Tarifbindung geprüft und / oder beschlossen wurde?

 

Antwort zu Frage 1:

Aufgabe der Bauleitpläne ist nach § 1 BauGB die Vorbereitung und Leistung der baulichen und sonstigen Nutzungen der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe des Baugesetzbuches. Konkrete Festsetzungsmöglichkeiten für Bebauungspläne bietet der abschließende Katalog nach § 9 BauGB. Nach diesem ist eine solche Festsetzung nicht möglich. Die Baunutzungsverordnung regelt die Nutzungsarten und ihr Verhältnis zueinander gegliedert nach den Gebietskategorien.

 

 

Frage 2:

Ist der Stadtverwaltung grundsätzlich bekannt, dass es diese Möglichkeit innerhalb der Bauleitplanung gibt?

 

Antwort zu Frage 2:

Da eben bestritten wurde, dass es diese Möglichkeit gibt, ist sie damit auch nicht bekannt.

 

 

Frage 3:

Ist der Stadtverwaltung bekannt, welche der ortsansässigen Einzelhändler im Lebensmittelhandel tarifgebundene Löhne zahlen?

 

Antwort zu Frage 3:

Dies ist der Stadtverwaltung flächendeckend für das Stadtgebiet hier nicht bekannt. Bekannt sind die Nutzungen sowie deren räumliche Verteilung und Flächengröße.