Anfrage: Tarifbindung in der Bauleitplanung
Frage 1:
Gibt es auf dem Stadtgebiet Industrie-, Gewerbe- oder Sondergebiete jeweils im Sinne der BauNVO, für die innerhalb eines Bebauungsplanverfahrens eine Festsetzung der Tarifbindung geprüft und / oder beschlossen wurde?
Antwort zu Frage 1:
Aufgabe der Bauleitpläne ist nach § 1 BauGB die Vorbereitung und Leistung der baulichen und sonstigen Nutzungen der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe des Baugesetzbuches. Konkrete Festsetzungsmöglichkeiten für Bebauungspläne bietet der abschließende Katalog nach § 9 BauGB. Nach diesem ist eine solche Festsetzung nicht möglich. Die Baunutzungsverordnung regelt die Nutzungsarten und ihr Verhältnis zueinander gegliedert nach den Gebietskategorien.
Frage 2:
Ist der Stadtverwaltung grundsätzlich bekannt, dass es diese Möglichkeit innerhalb der Bauleitplanung gibt?
Antwort zu Frage 2:
Da eben bestritten wurde, dass es diese Möglichkeit gibt, ist sie damit auch nicht bekannt.
Frage 3:
Ist der Stadtverwaltung bekannt, welche der ortsansässigen Einzelhändler im Lebensmittelhandel tarifgebundene Löhne zahlen?
Antwort zu Frage 3:
Dies ist der Stadtverwaltung flächendeckend für das Stadtgebiet hier nicht bekannt. Bekannt sind die Nutzungen sowie deren räumliche Verteilung und Flächengröße.