Anfrage: Sicherer Hafen - Jugendlicher

Anfrage:

Wie uns mittgeteilt wurde, lebt seit drei Jahren ein nun 18 Jahre alter Jugendlicher aus Afghanistan in Trier. Der Junge hat ein Aufenthaltsrecht und macht eine Ausbildung zum Autolackierer. Er wird absehbar dauerhaft in Deutschland bleiben.

 

Seit einigen Tagen ist die Mutter nun in der Erstaufnahmeeinrichtung in Trier, während der Vater/Ehemann und der Bruder/Sohn noch immer in Griechenland festhängen. Das Bundesamt weigert sich seit Herbst letzten Jahres den rechtlich möglichen Selbsteintritt zu erklären und das Asylverfahren der Eltern von Griechenland zu übernehmen. (Ausnahme wie erwähnt bisher die Mutter)

 

Wir bitten Sie daher um Unterstützung. Es soll vermieden werden, dass die Mutter wieder nach Griechenland abgeschoben wird und, dass sie nicht in eine weit entfernte Kommune transferiert wird, sondern in Trier bleiben darf. Des Weiteren wäre es wünschenswert, dass das BAMPF angesprochen wird und sich bereit erklärt, das Asylverfahren der restlichen Familienmitglieder zu übernehmen. Eine Familie gehört zusammen.

 

Wir bitten um Kenntnisnahme und Ihre Hilfe.

Antwort:

Sehr geehrter Herr Gleißner,

das o. g. Schreiben wurde an mich als zuständigen Dezernenten mit der Bitte um weitere Veranlassung übersandt.

Nach Mitteilung des zuständigen Fachamtes reiste Frau A. am 19. August 2019 illegal in die Bundesrepublik Deutschland ein und hat am 23. August 2019 einen Asylantrag gestellt, nachdem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) das Übernahmegesuch Griechenlands bzgl. des Asylverfahrens und der Überstellung in die Bundesrepublik Deutschland abgelehnt hat. Die Rechtmäßigkeit der Ablehnung wurde durch Beschluss des Verwaltungsgerichtes Trier vom 14.06.2019, Az.: 7 L 25/19, rechtskräftig festgestellt.

Es handelt sich somit und einen sog. Dublin-Prüffall Griechenland, allerdings hat Griechenland die Übernahme bereits abgelehnt und das BAMF hat hiergegen remonstriert. Eine weitere Entscheidung der griechischen Seite muss nun abgewartet werden. Sollte bei Festhalten an der ablehnenden Entscheidung ein nationales (deutsches) Asylverfahren erfolgen, kann eine Transferfreigabe zum Sohn in die Stadt Trier erfolgen.