Anfrage: Gebäudeleerstand in Trier

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Leibe, 

Ich bitte Sie, in der Sitzung des Stadtrates am 17.11.2016 folgende Fragen mündlich und schriftlich zu beantworten:

  1.                Gibt es in Trier eine Meldepflicht für leerstehende Wohn- und Geschäftsräume?
  2.                Wie hoch ist der Anteil an Leerstand bei Wohnungen und Geschäftsräumen in Trier?
  3.                Wie hoch ist der marktaktive Anteil an Leerstand bei Wohnungen und Geschäftsräumen in Trier?
  4.                Wie hoch ist der Leerstand verteilt auf Alt- und Neubau?
  5.                Woraus resultiert nach Kenntnis der Stadt dieser Leerstand?
  6.                Welche Maßnahmen werden seitens des Stadtvorstandes dagegen unternommen?

 

Für die Beantwortung dieser Fragen danke ich Ihnen vorab. 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Wolfgang Schmitt