Anfrage: Gebäudeleerstand in Trier
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Leibe,
Ich bitte Sie, in der Sitzung des Stadtrates am 17.11.2016 folgende Fragen mündlich und schriftlich zu beantworten:
- Gibt es in Trier eine Meldepflicht für leerstehende Wohn- und Geschäftsräume?
- Wie hoch ist der Anteil an Leerstand bei Wohnungen und Geschäftsräumen in Trier?
- Wie hoch ist der marktaktive Anteil an Leerstand bei Wohnungen und Geschäftsräumen in Trier?
- Wie hoch ist der Leerstand verteilt auf Alt- und Neubau?
- Woraus resultiert nach Kenntnis der Stadt dieser Leerstand?
- Welche Maßnahmen werden seitens des Stadtvorstandes dagegen unternommen?
Für die Beantwortung dieser Fragen danke ich Ihnen vorab.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Wolfgang Schmitt