Die Linksfraktion Trier ist die gewählte Vertretung der LINKEN Trier im Trierer Stadtrat. Aktuell besetzen wir 4 Sitze im Stadtparlament. Auf unserer Website können Sie uns und unsere Arbeit kennenlernen. Bei Anregungen und Fragen können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren.

Aktuelles aus der Fraktion

Cannabis-Modellprojekt

Regulierung statt Schwarzmarkt

LINKE beantragt Teilnahme der Stadt Trier am Cannabis-Modellprojekt

„Regulierung statt Schwarzmarkt“

Pressemitteilung der Linksfraktion im Trierer Stadtrat

 

Für die anstehende Sitzung des Trierer Stadtrats am 5. Juli 2023 hat die Fraktion DIE LINKE beantragt, dass auch Trier sich um eine Teilnahme am Cannabis-Modellprojekt der Bundesregierung bewirbt. Flankierend dazu hat die Linksfraktion auch beantragt, dass die Suchtprävention speziell für Jugendliche intensiviert wird und die Kompetenzen in der Stadtverwaltung dazu verstärkt werden.

 

„Die Verbotspolitik ist gescheitert! Die Kriminalisierung sorgt dafür, dass Schwarzmarkt und Organisierte Kriminalität profitieren und der Jugendschutz missachtet wird“, erläutert Matthias Koster, Stadtratsmitglied für DIE LINKE. „Durch eine Teilnahme am Modellprojekt hätten die Konsumentinnen und Konsumenten in Trier die Möglichkeit, legal Cannabis zu erwerben, bei dem sie sicher sein können, dass es nicht verunreinigt ist.“

 

Gemeinsam erklären der Vorsitzende der Linksfraktion Trier, Marc-Bernhard Gleißner, und der Sprecher des Stadtverbandes der Trierer Linken, Tim Biermann:
„Mit dem Gesetz der Bundesregierung wird eine Regulierung von Cannabis-Konsum möglich. Das Gesetz erlaubt Festlegungen zum Wirkstoffgehalt, zur Zusammensetzung der Inhaltsstoffe, zum Jugendschutz und zu den erlaubten Mengen. Die Devise heißt dann Regulierung statt Schwarzmarkt. Mit dem Antrag, Modellregion zu werden, kann in der Kommune aktiv vorgegangen werden, Cannabis-Konsum zu entkriminalisieren, den Verkauf zu regulieren sowie Prävention und Aufklärung aktiv ohne Verbotsgedanken zu steuern, die den Konsum von Cannabis noch attraktiver machen.“

 

Hintergrund des Stadtratsantrags ist die geplante Cannabis-Entkriminalisierung, die derzeit in der Bundespolitik beraten wird. Die Bundesregierung hat dazu einen Fahrplan vorgelegt, nach dem in einem ersten Schritt der Besitz von Cannabis in Eigenbedarfsmengen sowie der private Eigenanbau erlaubt wird; zudem sollen spezielle Clubs legal Cannabis an ihre Mitglieder abgeben dürfen. In einem zweiten Schritt sollen dann – wissenschaftlich begleitet – in sogenannten Modellkommunen staatlich kontrollierte Abgabestellen Cannabis verkaufen dürfen.

 

DIE LINKE begrüßt Schritte zur Legalisierung von Cannabis, kritisiert aber, dass das Vorhaben der Bundesregierung im Detail nicht ausreichend ist. DIE LINKE fordert eine umfassende Freigabe von Cannabis für volljährige Konsumentinnen und Konsumenten, nicht nur in ausgewählten Modellprojekten; zudem setzt DIE LINKE sich für Verbesserungen bei der Suchtprävention und Suchttherapie ein. „Nur eine vollständige Legalisierung von Cannabis entlastet Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte und ermöglicht zugleich Verbraucherschutz und Jugendschutz“, so Koster abschließend.

Anträge

Inklusionsfachkräfte an Trierer Schulen

Zu Fraqe 1:

Über welche Träger werden zurzeit den Schulen Inklusionsfachkräfte zur Verfügung gestellt (auf gesplittet nach systemischem Einsatz/individueller Einzelfa//betreuung)?

1. Karree Eifel:

Betreut den Schulsozialraum la Ehrang mit 2 systemischen Inklusionshilfen (koordinierende Fachkräfte) [GS Biewer, Moseltal RS+] und Poolinklusionshilfen 2. Bürgerservice:

Betreut den Schulsozialraum lb West mit einer systemischen Inklusionshilfe [GS Reichertsberg/ Pallien] und Poolinklusionshilfen

  1. Johanniter

Betreuen den Schulsozialraum 2a Mitte/Nord mit 2 systemischen Inklusionshilfen [GS Ausonius, GS Ambrosius], sowie Poolinklusionshilfen und den Schulsozialraum 3b Feyen [GS Feyen, Nelson-Mandela RS+] mit ebenfalls 2 Systemischen Inklusionshilfen und Poolinklusionshilfen

  1. Treffpunkt am Weidenqraben

Betreut den Schulsozialraum 2b Weidengraben mit 1 Systemischen Inklusionshilfe [Keune GS] und Poolinklusionskräften

  1. Palais e.V.

Betreut Schulsozialraum 3a Mariahof mit 2 Systemischen Inklusionshilfen [GS Mariahof, IGS] und Poolinklusionshilfen

Darüber hinaus gibt es noch Einzelfallhilfen nach dem alten System die durch den Club Aktiv erbracht werden. Vereinzelt wurden außerdem Einzelfallhilfen durch die genannten Träger in fremden Schulsozialräumen geleistet. Dies geschieht in Absprache mit den Eltern und dem jeweiligen Träger im Schulsozialraum und ist der Übergangssituation geschuldet.

zu Frage 2:

Wie hat sich die Anzahl der Inklusionsfachkräfte (systemisch/Einzelfall) bezogen auf die einzelnen Träger durch die Umstellung ab 2017 verändert? Sind Träger ganz oder teilweise herausgefallen? Wie stellt sich die Kostenentwicklung dar?

Die Umstellung in der praktischen Arbeit und damit in der Begleitung hat im Januar 2020 begonnen. Dass Träger gänzlich herausgefallen sind, lässt sich bisher nicht feststellen. Im Gegenteil mit dem Bürgerservice ist ein Träger neu in den Bereich der Schulbegleitungen eingestiegen. Wie zu erwarten, ist die Anzahl der Fälle bei den Trägern, die nicht am Konzept (siehe DS 001/2019) beteiligt sind, gesunken,

zu Fraae 3.-

Nach welchen Kriterien wurden/werden die Träger ausgesucht (Einze/fa//betreuung und systemischer Einsatz in Schulen)?

Die Zuständigkeit der Träger ergibt sich im Einzelfall über den jeweiligen Schulsozialraum. Da es sich hier um ein infrastrukturell angelegtes Angebot handelt, werden die Schüler*innen mit Bedarfen in der Förderung der schulischen Teilhabe durch die jeweiligen Träger in ihrem Schulsozialraum betreut.

zu Fraae 4:

Muss in allen Fällen ein Qualifikationsnachweis für schulische Inklusionskräfte vorliegen (systemisch/Einzelfall)? Wenn nein, wann nicht? Welche Mindestqua/ifikation muss vorlie-

Für den Einsatz der systemischen Inklusionshilfen wurden Fachkräfte mit der Qualifikation B.A./M.A./ Diplom Sozialpädagogik/Pädagogik/ Erziehungswissenschaften (oder in Absprache mit dem Jugendamt mit einer vergleichbaren Qualifikation) vertraglich mit den Trägern vereinbart.

Für den Einsatz der Pool- Inklusionshilfen werden Fachkräfte mit der Qualifikation als Erzieher*in, Heilpädagog*in oder Heilerziehungspfleger*in (oder in Absprache mit dem Jugendamt mit einer vergleichbaren Qualifikation) eingesetzt.

In Einzelfällen wurde für den Übergang auch dem Einsatz von Nicht-Fachkräften im Pool zugestimmt, sofern dies im Sinne einer sanften Überleitung von Fällen in den Pool notwendig erschien. Hier wurde in der Regel eine zeitliche Befristung vereinbart.

zu Frage 5.-

Welche Ämter sind bei der Festlegung/Auswahl der Träger/der schulischen Inklusionskräfte beteiligt? Wie viele Eltern wurden bisher durch das „Team Teilhabe" beraten? Mit welchen Ergebnissen? Werden die Trägerwünsche der Eltern bei der Auswahl immer berücksichtigt?

Die Auswahl der am Projekt beteiligten Träger wurde in einem Bewerbungsverfahren getroffen. In die Entscheidung für die einzelnen Träger wurden unterschiedliche Faktoren, wie die bisherige Erfahrung des Trägers im Themenfeld, die Kreativität mit Blick auf die Projektumsetzung, die vom Träger in der Bewerbung genannte Motivation und der Gestaltungswille und weitere Faktoren berücksichtigt Alle Bewerbungen wurden unter den selben Aspekten von unterschiedlichen Beteiligten (Amtsleitung, Abteilungsleitung ASD, Team Teilhabe, Abteilungsleitung Kinder- und Jugendarbeit, Projektkoordination Inklusion an Trierer Schulen) bewertet und auf dieser Grundlage die beteiligten Träger ausgewählt.

Die schulischen Inklusionskräfte wurden im Fall der systemischen Inklusionshilfen und der Pool-Inklusionshilfen auf Grundlage der im Vertrag mit den Trägern geregelten Anforderungen ausgewählt. Im Fall der systemischen Inklusionshilfen waren die Träger gehalten, die Schulleitungen der jeweiligen Standortschulen in die Auswahl der Fachkraft einzubinden.

Die Beratung der Eltern findet durch die systemischen Inklusionshilfen im jeweiligen Schulsozialraum statt. Wenden sich Eltern an das Team Teilhabe, werden Ihnen die entsprechenden Ansprechpartner im Schulsozialraum genannt* Die systemischen Inklusionshilfen haben dann die Möglichkeit die Eltern im Hinblick auf die Möglichkeiten für ihr Kind zu beraten. Kommt es hier zu Schwierigkeiten, können die Eltern sich an das Team Teilhabe wenden. Da die Träger als Ansprechpartner in den Schulen zur Verfügung stehen, wird dies jedoch nur noch selten genutzt.

zu Fraqe 6:

Wie groß sind die festen Pools an qualifiziertem Personal bei den einzelnen Trägern und gibt es Kooperationen zwischen den Trägern bzgL des Personals in den jeweiligen trägergebundenen Persona/poo/s?

Die Größe der einzelnen Personalpools bei den Trägern sind den jeweiligen Schulsozialräumen angepasst. Und bewegen sich zwischen 2,70 \/ZÄ im kleinsten Schulsozialraum und 10,45 \./ZÄ im größten Schulsozialraurn. Wie viele Fachkräfte daraus im Pool resultieren variiert dann je nach dem in welchem Umfang die Kräfte angestellt werden. In der bisherigen Überleitungsphase waren die Träger im Austausch und Personal hat zwischen den Trägern gewechselt. Inwieweit hier Kooperationen in Bezug auf die trägergebundenen Personalpools entstehen wird sich im weiteren Verlauf zeigen. Bisher waren hier viele Prozesse aufgrund des unregelmäßigen Schulbetriebs unterbrochen. In zwei Fällen haben sich die Pools als möglicherweise zu knapp bemessen herausgestellt.

zu Frage 7

Welcher Art sind die Arbeitsvertragsverhä/tnisse der Beschäftigten (tarifliche Eingruppierung/Honorarverträge, Befristung, Vollzeit/Teilzeit)?

Für die Systemischen Inklusionshilfen ist eine Stelle mit 0,75 VZÄ in der Entgeltgruppe SI lb TVSuE vorgesehen (diese Stelle ist nicht teilbar), die aufgrund der reinzuarbeitenden Ferienzeiten aber während der Schulzeiten längere Anwesenheitszeiten hat.

Für die Pool-Inklusionskräfte sind Stellen mit 0,375-0,75 VZ.Ä in der Entgeltgruppe S8a vorgesehen.

Es ist gerade eine Errungenschaft des Projektes, dass die bisherigen Aushilfs- und Studentenjobs durch sozialversicherungspflichtige Jobs ersetzt werden.

zu Frage 8:

Wird bei einem Schulwechsel an eine weiterführende Schule die Inklusionskraft mit fortgeführt oder muss ein Wechsel stattfinden?

Ob ein Wechsel stattfindet oder nicht ist von mehreren Faktoren abhängig. Findet der Wechsel innerhalb des Schulsozialraumes statt und hat das betreffende Kind/ Jugendliche auch auf der weiterführenden Schule im Rahmen der schulischen Inklusion, der nicht durch die Schule selbst gedeckt werden kann, hat der Träger grundsätzlich die Möglichkeit die betreuende Inklusionshilfe auch an der weiterführenden Schule einzusetzen. Dies liegt in Verantwortung der Träger. Da es sich bei dem System allerdings um ein infrastrukturelles Angebot handelt und neben der Betreuung der einzelnen Kinder und Jugendlichen mit besonderem Inklusionsbedarf vor allem die Arbeit im System Schule im Vordergrund steht, kann es hier durchaus gute Gründe geben, Inklusionshilfen nicht zwischen Schulen wechseln zu lassen, sondern hier vielmehr auf feste Teams in Schulen zu setzen. Damit wäre dann auch ein Wéchsel der InklusionSkraft notwendig, der aber ggfs- in gewissem Umfang von der bisherigen Kraft begleitet werden kann.

Vor allem die systemischen Inklusionshilfen sind untereinander gut vernetzt und können dæ mit in den Fällen, in denen ein Schulwechsel stattfindet, die Überleitung gemeinsam mit den betroffenen Kindern/ Jugendlichen, deren Eltern und den Schulen gestalten.

Zu Frage 9:

Wie werden bei Arbeitsunfähigkeit durch Erkrankung Inklusionsfachkräfte vertreten? Wie sieht die Lohnfortzahlung im Fa/le der Erkrankung der Schüler*in bzw. der Inklusionskraft aus?

Im Falle von Ausfällen von Inklusionsfachkräften können die Fachkräfte durch andere Inklusionskräfte aus dem Pool oder ggf. kurzzeitig durch die Systemischen Inklusionshilfen vertreten werden. Darüber hinaus kann gemeinsam mit den Schulen eine Lösung gesucht werden. Nicht in jedem Fall führt ein Ausfall eines Inklusionshelfers zu dem Fall, dass ein Schüler nicht mehr beschulbar ist. Mit dem Pool können hier flexibel Lösungswege gestaltet werden. Gerade darin liegt eine weitere Stärke des Projektes durch die „Entkopplung" der Fachkräfte vom Einzelfall, die bisher keinen systemischen Blick der einzelnen Integrationshelfer auf das ganze Schulsystem erlaubt hat.

Im Falle der Erkrankung der betreuten Schüler*innen kann die betroffene Fachkraft je nach Bedarfen entweder in der entsprechenden Klasse Fokuskinder (Kinder mit Unterstützungsbedarf, bei denen kein Antrag auf Eingliederungshilfe vorliegt) betreuen oder ggf. als Vertretung in einer anderen Klasse eingesetzt werden. Das Anstellungsverhältnisse der Fachkräfte ist nicht mehr durch eine konkrete Zuordnung zu einem Einzelfall bestimmt. Damit haben Erkrankungen, Schulwechsel etc. von Schüler*innen auch keinen Einfluss mehr auf die Lohnzahlungen der Fachkräfte.

zu Frage 10:

Wie wird der Ersatz/die Vertretung für die Schulen bei Klassenfahrten geregelt?

Auch hier besteht im Grunde ein Rechtsanspruch, der im Einzelfall zu prüfen ist.

Zu Fra e il:         

Wie wird die Arbeitszeit von Inklusionskräften bei Klassenfahrten geregelt?

Auch hier bestehen mehrere Möglichkeiten, die im Einzelfall mit den Anspruchsberechtigten und Trägern zu besprechen sind. Maßgeblich ist der tatsächliche und konkrete Unterstützungsbedarf während der Maßnahme. Im Grunde ist dieser in den Budgets enthalten.

zu Frage 12:

Gibt es städtische Fort- und Weiterbildungen (z.B. Netzwerkveranstaltungen, Basisschu/ungen) für schulische Inklusionsfachkräfte? In welcher Art arbeitet die Stadt mit den Trägern in den Bereichen Weiterentwicklung und Konzeptfortschreibung zusammen?

Es gibt unterschiedliche Austauschformate.     

Im Bereich Fort- und Weiterbildung gibt es für die Inklusionsfachkräfte eine Basisschulung. Ursprünglich war hier eine Basisschulung für die Poolinklusionskräfte vor den Sommerferien angedacht. Aufgrund der aktuellen Kontaktbeschränkungen wurde diese in einem ersten Durchgang lediglich mit den Systemischen Inklusionshilfen durchgeführt. Dieser erste Durchlauf wurde genutzt, um weitere Schulungen besser auf die Bedarfe der Fachkräfte in den Schulen anzupassen. In der zweiten Jahresshälfte gibt es eine weitere Basisschulung, die sich dann gezielt an die Pool-Inklusionshilfen richtet. Diese soll dann in einem jährlichen Rhythmus für alle Inklusionshilfen angeboten werden.

Ende 2019 wurden erste Sozialräumliche Fokusgruppen abgehalten. Zu den Terminen wurden sämtliche Schulen im Sozialraum, eine Vertretung der aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, sowie Träger und Elternvertretung eingeladen. Die Organisation und Moderation dieser Sozialräumlichen Fokusgruppen liegt beim Jugendamt. Die Gruppen sollen mindestens zweimal jährlich einberufen werden. Auch hier musste aufgrund der aktuellen Kontaktbeschränkung und der hohen zusätzlichen Arbeitsbelastung bei den Schulen von Treffen in der ersten Jahreshälfte abgesehen werden.

 

Die Träger werden regelmäßig zu Austauschrunden im Jugendamt eingeladen um dort Fragen in der Umsetzung zu klären und gemeinsam an einer Weiterentwicklung des Konzeptes zu arbeiten.

Die Systemischen Inklusionshilfen finden sich regelmäßig in Arbeitstreffen zusammen. Die Protokolle der Sitzungen werden an die für das Projekt Inklusionshilfen zuständige Koordinierungskraft weitergeleitet. In regelmäßigen Abständen finden diese Treffen auch unter Beteiligung des Jugendamtes statt.

Zudem gibt es anlassbezogene Netzwerkveranstaltungen wie etwa ein Austausch der Systemischen Inklusionshilfen mit dem Team Teilhabe des Jugendamtes mit dem Ziel einzelne Bausteine des Konzeptes fortzuentwickeln, wie etwa in diesem Austausch das Antragsverfahren.

zu Frage 13:

Wie wurde und wird in den Zeiten verfahren, in denen wegen Covid19 die Schulen nicht im Rege/betrieb arbeiten können? (Betreuung in Notgruppen möglich? Homeschoo/ing - Unterstützung zu Hause möglich? Kurzarbeit? Verfahrensweise bei Risikogruppen mit Vorerkrankungen?)

Die Betreuung mit Notgruppen wurde der Betreuung im „Normalbetrieb" der Schulen gleichgesetzt. Den anfragenden Eltern wurde geraten, wenn möglich die Notbetreuung in Anspruch zu nehmen. Hier konnte eine Betreuung weiterhin stattfinden, sofern dies unter den gegebenen Bedingungen (kleinere Gruppengröße, Reduzierung von Personenanzahl in Schulen) notwendig und möglich war.

Bei Bedarf war in Abstimmung mit den jeweiligen Jugendämtern auch eine Betreuung im häuslichen Kontext möglich, teilweise haben die Träger auf die Möglichkeit der Kurzarbeit vor allem für die -Pool-Inklusionshilfen zurückgegriffen. Die Systemischen Inklusionshilfen waren nur zum Teil und nur kurzzeitig in Kurzarbeit, hier wurde die Zeit vor allem für konzeptionelle Weiterentwicklung und die Organisation der Überleitung von Fällen ins neue System genutzt. Auch die Vernetzung der systemischen Inklusionshilfen wurde in dieser Zeit vorangetrieben.

zu Frage 14:

Wurden die beschäftigten Fachkräfte auch über den Corona-Lockdown finanziert? Wenn nein, was geschieht mit dem Geld?

Bitte die Frage präzisieren.

zu Frage 15:

Was passiert nach dem Umzug eines Kindes in einen anderen Kreis? Wer zahlt die Inklusionsfachkraft?

Der Landkreis Trier-Saarburg beteiligt sich bei den Schüler*innen die Trierer Schulen besuChen an dem Konzept. Bei einem Umzug in den Landkreis Trier-Saarburg käme es damit nicht zu Veränderungen, sofern weiterhin die gleiche Schule besucht wird. Bei Umzug in einen anderen Kreis außerhalb Trier/ Landkreis Trier- Saarburg wäre der entsprechende Kreis für die Übernahme der Eingliederungshilfe zuständig (sofern es sich nicht um einen Fall im Rahmen des SGB IX handelt, wonach leistungsberechtigte Person ihren gewöhnliChen Aufenthalt zum Zeitpunkt der ersten Antragstellung in Trier hatte und damit das Jugendamt Stadt Trier weiterhin zuständig bleibt).

zu 16:

Wurde mit der angekündigten Evaluation begonnen? Welche Bereiche werden evaluiert? Wann ist mit den Ergebnissen der Evaluation zu rechnen?

Eine wissenschaftliche Begleitung konnte nicht realisiert werden. Es findet ein Fallcontrolling, sowie eine Erhebung der Arbeitsverteilung bei den systemischen Inklusionshilfen statt. Die hieraus resultierenden Daten sind noch wenig aussagekräftig, da in der ersten Jahreshälfte noch die Fallüberleitungen stattgefunden haben und in großen Teilen kein Regelbetrieb an den Schulen stattgefunden hat. Damit sind auch die erhoben Fallbegleitungen bisher nicht aussagekräftig.

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass die Verwaltung zu einzelnen Fragen bereits auf Anfrage einer Fraktion Auskunft gegeben hat. Ebenso ergeben sich die Antworten zum größten Teil aus der DS 001/2019.

Anfragen

Inklusionsfachkräfte an Trierer Schulen

Zu Fraqe 1:

Über welche Träger werden zurzeit den Schulen Inklusionsfachkräfte zur Verfügung gestellt (auf gesplittet nach systemischem Einsatz/individueller Einzelfa//betreuung)?

1. Karree Eifel:

Betreut den Schulsozialraum la Ehrang mit 2 systemischen Inklusionshilfen (koordinierende Fachkräfte) [GS Biewer, Moseltal RS+] und Poolinklusionshilfen 2. Bürgerservice:

Betreut den Schulsozialraum lb West mit einer systemischen Inklusionshilfe [GS Reichertsberg/ Pallien] und Poolinklusionshilfen

  1. Johanniter

Betreuen den Schulsozialraum 2a Mitte/Nord mit 2 systemischen Inklusionshilfen [GS Ausonius, GS Ambrosius], sowie Poolinklusionshilfen und den Schulsozialraum 3b Feyen [GS Feyen, Nelson-Mandela RS+] mit ebenfalls 2 Systemischen Inklusionshilfen und Poolinklusionshilfen

  1. Treffpunkt am Weidenqraben

Betreut den Schulsozialraum 2b Weidengraben mit 1 Systemischen Inklusionshilfe [Keune GS] und Poolinklusionskräften

  1. Palais e.V.

Betreut Schulsozialraum 3a Mariahof mit 2 Systemischen Inklusionshilfen [GS Mariahof, IGS] und Poolinklusionshilfen

Darüber hinaus gibt es noch Einzelfallhilfen nach dem alten System die durch den Club Aktiv erbracht werden. Vereinzelt wurden außerdem Einzelfallhilfen durch die genannten Träger in fremden Schulsozialräumen geleistet. Dies geschieht in Absprache mit den Eltern und dem jeweiligen Träger im Schulsozialraum und ist der Übergangssituation geschuldet.

zu Frage 2:

Wie hat sich die Anzahl der Inklusionsfachkräfte (systemisch/Einzelfall) bezogen auf die einzelnen Träger durch die Umstellung ab 2017 verändert? Sind Träger ganz oder teilweise herausgefallen? Wie stellt sich die Kostenentwicklung dar?

Die Umstellung in der praktischen Arbeit und damit in der Begleitung hat im Januar 2020 begonnen. Dass Träger gänzlich herausgefallen sind, lässt sich bisher nicht feststellen. Im Gegenteil mit dem Bürgerservice ist ein Träger neu in den Bereich der Schulbegleitungen eingestiegen. Wie zu erwarten, ist die Anzahl der Fälle bei den Trägern, die nicht am Konzept (siehe DS 001/2019) beteiligt sind, gesunken,

zu Fraae 3.-

Nach welchen Kriterien wurden/werden die Träger ausgesucht (Einze/fa//betreuung und systemischer Einsatz in Schulen)?

Die Zuständigkeit der Träger ergibt sich im Einzelfall über den jeweiligen Schulsozialraum. Da es sich hier um ein infrastrukturell angelegtes Angebot handelt, werden die Schüler*innen mit Bedarfen in der Förderung der schulischen Teilhabe durch die jeweiligen Träger in ihrem Schulsozialraum betreut.

zu Fraae 4:

Muss in allen Fällen ein Qualifikationsnachweis für schulische Inklusionskräfte vorliegen (systemisch/Einzelfall)? Wenn nein, wann nicht? Welche Mindestqua/ifikation muss vorlie-

Für den Einsatz der systemischen Inklusionshilfen wurden Fachkräfte mit der Qualifikation B.A./M.A./ Diplom Sozialpädagogik/Pädagogik/ Erziehungswissenschaften (oder in Absprache mit dem Jugendamt mit einer vergleichbaren Qualifikation) vertraglich mit den Trägern vereinbart.

Für den Einsatz der Pool- Inklusionshilfen werden Fachkräfte mit der Qualifikation als Erzieher*in, Heilpädagog*in oder Heilerziehungspfleger*in (oder in Absprache mit dem Jugendamt mit einer vergleichbaren Qualifikation) eingesetzt.

In Einzelfällen wurde für den Übergang auch dem Einsatz von Nicht-Fachkräften im Pool zugestimmt, sofern dies im Sinne einer sanften Überleitung von Fällen in den Pool notwendig erschien. Hier wurde in der Regel eine zeitliche Befristung vereinbart.

zu Frage 5.-

Welche Ämter sind bei der Festlegung/Auswahl der Träger/der schulischen Inklusionskräfte beteiligt? Wie viele Eltern wurden bisher durch das „Team Teilhabe" beraten? Mit welchen Ergebnissen? Werden die Trägerwünsche der Eltern bei der Auswahl immer berücksichtigt?

Die Auswahl der am Projekt beteiligten Träger wurde in einem Bewerbungsverfahren getroffen. In die Entscheidung für die einzelnen Träger wurden unterschiedliche Faktoren, wie die bisherige Erfahrung des Trägers im Themenfeld, die Kreativität mit Blick auf die Projektumsetzung, die vom Träger in der Bewerbung genannte Motivation und der Gestaltungswille und weitere Faktoren berücksichtigt Alle Bewerbungen wurden unter den selben Aspekten von unterschiedlichen Beteiligten (Amtsleitung, Abteilungsleitung ASD, Team Teilhabe, Abteilungsleitung Kinder- und Jugendarbeit, Projektkoordination Inklusion an Trierer Schulen) bewertet und auf dieser Grundlage die beteiligten Träger ausgewählt.

Die schulischen Inklusionskräfte wurden im Fall der systemischen Inklusionshilfen und der Pool-Inklusionshilfen auf Grundlage der im Vertrag mit den Trägern geregelten Anforderungen ausgewählt. Im Fall der systemischen Inklusionshilfen waren die Träger gehalten, die Schulleitungen der jeweiligen Standortschulen in die Auswahl der Fachkraft einzubinden.

Die Beratung der Eltern findet durch die systemischen Inklusionshilfen im jeweiligen Schulsozialraum statt. Wenden sich Eltern an das Team Teilhabe, werden Ihnen die entsprechenden Ansprechpartner im Schulsozialraum genannt* Die systemischen Inklusionshilfen haben dann die Möglichkeit die Eltern im Hinblick auf die Möglichkeiten für ihr Kind zu beraten. Kommt es hier zu Schwierigkeiten, können die Eltern sich an das Team Teilhabe wenden. Da die Träger als Ansprechpartner in den Schulen zur Verfügung stehen, wird dies jedoch nur noch selten genutzt.

zu Fraqe 6:

Wie groß sind die festen Pools an qualifiziertem Personal bei den einzelnen Trägern und gibt es Kooperationen zwischen den Trägern bzgL des Personals in den jeweiligen trägergebundenen Persona/poo/s?

Die Größe der einzelnen Personalpools bei den Trägern sind den jeweiligen Schulsozialräumen angepasst. Und bewegen sich zwischen 2,70 \/ZÄ im kleinsten Schulsozialraum und 10,45 \./ZÄ im größten Schulsozialraurn. Wie viele Fachkräfte daraus im Pool resultieren variiert dann je nach dem in welchem Umfang die Kräfte angestellt werden. In der bisherigen Überleitungsphase waren die Träger im Austausch und Personal hat zwischen den Trägern gewechselt. Inwieweit hier Kooperationen in Bezug auf die trägergebundenen Personalpools entstehen wird sich im weiteren Verlauf zeigen. Bisher waren hier viele Prozesse aufgrund des unregelmäßigen Schulbetriebs unterbrochen. In zwei Fällen haben sich die Pools als möglicherweise zu knapp bemessen herausgestellt.

zu Frage 7

Welcher Art sind die Arbeitsvertragsverhä/tnisse der Beschäftigten (tarifliche Eingruppierung/Honorarverträge, Befristung, Vollzeit/Teilzeit)?

Für die Systemischen Inklusionshilfen ist eine Stelle mit 0,75 VZÄ in der Entgeltgruppe SI lb TVSuE vorgesehen (diese Stelle ist nicht teilbar), die aufgrund der reinzuarbeitenden Ferienzeiten aber während der Schulzeiten längere Anwesenheitszeiten hat.

Für die Pool-Inklusionskräfte sind Stellen mit 0,375-0,75 VZ.Ä in der Entgeltgruppe S8a vorgesehen.

Es ist gerade eine Errungenschaft des Projektes, dass die bisherigen Aushilfs- und Studentenjobs durch sozialversicherungspflichtige Jobs ersetzt werden.

zu Frage 8:

Wird bei einem Schulwechsel an eine weiterführende Schule die Inklusionskraft mit fortgeführt oder muss ein Wechsel stattfinden?

Ob ein Wechsel stattfindet oder nicht ist von mehreren Faktoren abhängig. Findet der Wechsel innerhalb des Schulsozialraumes statt und hat das betreffende Kind/ Jugendliche auch auf der weiterführenden Schule im Rahmen der schulischen Inklusion, der nicht durch die Schule selbst gedeckt werden kann, hat der Träger grundsätzlich die Möglichkeit die betreuende Inklusionshilfe auch an der weiterführenden Schule einzusetzen. Dies liegt in Verantwortung der Träger. Da es sich bei dem System allerdings um ein infrastrukturelles Angebot handelt und neben der Betreuung der einzelnen Kinder und Jugendlichen mit besonderem Inklusionsbedarf vor allem die Arbeit im System Schule im Vordergrund steht, kann es hier durchaus gute Gründe geben, Inklusionshilfen nicht zwischen Schulen wechseln zu lassen, sondern hier vielmehr auf feste Teams in Schulen zu setzen. Damit wäre dann auch ein Wéchsel der InklusionSkraft notwendig, der aber ggfs- in gewissem Umfang von der bisherigen Kraft begleitet werden kann.

Vor allem die systemischen Inklusionshilfen sind untereinander gut vernetzt und können dæ mit in den Fällen, in denen ein Schulwechsel stattfindet, die Überleitung gemeinsam mit den betroffenen Kindern/ Jugendlichen, deren Eltern und den Schulen gestalten.

Zu Frage 9:

Wie werden bei Arbeitsunfähigkeit durch Erkrankung Inklusionsfachkräfte vertreten? Wie sieht die Lohnfortzahlung im Fa/le der Erkrankung der Schüler*in bzw. der Inklusionskraft aus?

Im Falle von Ausfällen von Inklusionsfachkräften können die Fachkräfte durch andere Inklusionskräfte aus dem Pool oder ggf. kurzzeitig durch die Systemischen Inklusionshilfen vertreten werden. Darüber hinaus kann gemeinsam mit den Schulen eine Lösung gesucht werden. Nicht in jedem Fall führt ein Ausfall eines Inklusionshelfers zu dem Fall, dass ein Schüler nicht mehr beschulbar ist. Mit dem Pool können hier flexibel Lösungswege gestaltet werden. Gerade darin liegt eine weitere Stärke des Projektes durch die „Entkopplung" der Fachkräfte vom Einzelfall, die bisher keinen systemischen Blick der einzelnen Integrationshelfer auf das ganze Schulsystem erlaubt hat.

Im Falle der Erkrankung der betreuten Schüler*innen kann die betroffene Fachkraft je nach Bedarfen entweder in der entsprechenden Klasse Fokuskinder (Kinder mit Unterstützungsbedarf, bei denen kein Antrag auf Eingliederungshilfe vorliegt) betreuen oder ggf. als Vertretung in einer anderen Klasse eingesetzt werden. Das Anstellungsverhältnisse der Fachkräfte ist nicht mehr durch eine konkrete Zuordnung zu einem Einzelfall bestimmt. Damit haben Erkrankungen, Schulwechsel etc. von Schüler*innen auch keinen Einfluss mehr auf die Lohnzahlungen der Fachkräfte.

zu Frage 10:

Wie wird der Ersatz/die Vertretung für die Schulen bei Klassenfahrten geregelt?

Auch hier besteht im Grunde ein Rechtsanspruch, der im Einzelfall zu prüfen ist.

Zu Fra e il:         

Wie wird die Arbeitszeit von Inklusionskräften bei Klassenfahrten geregelt?

Auch hier bestehen mehrere Möglichkeiten, die im Einzelfall mit den Anspruchsberechtigten und Trägern zu besprechen sind. Maßgeblich ist der tatsächliche und konkrete Unterstützungsbedarf während der Maßnahme. Im Grunde ist dieser in den Budgets enthalten.

zu Frage 12:

Gibt es städtische Fort- und Weiterbildungen (z.B. Netzwerkveranstaltungen, Basisschu/ungen) für schulische Inklusionsfachkräfte? In welcher Art arbeitet die Stadt mit den Trägern in den Bereichen Weiterentwicklung und Konzeptfortschreibung zusammen?

Es gibt unterschiedliche Austauschformate.     

Im Bereich Fort- und Weiterbildung gibt es für die Inklusionsfachkräfte eine Basisschulung. Ursprünglich war hier eine Basisschulung für die Poolinklusionskräfte vor den Sommerferien angedacht. Aufgrund der aktuellen Kontaktbeschränkungen wurde diese in einem ersten Durchgang lediglich mit den Systemischen Inklusionshilfen durchgeführt. Dieser erste Durchlauf wurde genutzt, um weitere Schulungen besser auf die Bedarfe der Fachkräfte in den Schulen anzupassen. In der zweiten Jahresshälfte gibt es eine weitere Basisschulung, die sich dann gezielt an die Pool-Inklusionshilfen richtet. Diese soll dann in einem jährlichen Rhythmus für alle Inklusionshilfen angeboten werden.

Ende 2019 wurden erste Sozialräumliche Fokusgruppen abgehalten. Zu den Terminen wurden sämtliche Schulen im Sozialraum, eine Vertretung der aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, sowie Träger und Elternvertretung eingeladen. Die Organisation und Moderation dieser Sozialräumlichen Fokusgruppen liegt beim Jugendamt. Die Gruppen sollen mindestens zweimal jährlich einberufen werden. Auch hier musste aufgrund der aktuellen Kontaktbeschränkung und der hohen zusätzlichen Arbeitsbelastung bei den Schulen von Treffen in der ersten Jahreshälfte abgesehen werden.

 

Die Träger werden regelmäßig zu Austauschrunden im Jugendamt eingeladen um dort Fragen in der Umsetzung zu klären und gemeinsam an einer Weiterentwicklung des Konzeptes zu arbeiten.

Die Systemischen Inklusionshilfen finden sich regelmäßig in Arbeitstreffen zusammen. Die Protokolle der Sitzungen werden an die für das Projekt Inklusionshilfen zuständige Koordinierungskraft weitergeleitet. In regelmäßigen Abständen finden diese Treffen auch unter Beteiligung des Jugendamtes statt.

Zudem gibt es anlassbezogene Netzwerkveranstaltungen wie etwa ein Austausch der Systemischen Inklusionshilfen mit dem Team Teilhabe des Jugendamtes mit dem Ziel einzelne Bausteine des Konzeptes fortzuentwickeln, wie etwa in diesem Austausch das Antragsverfahren.

zu Frage 13:

Wie wurde und wird in den Zeiten verfahren, in denen wegen Covid19 die Schulen nicht im Rege/betrieb arbeiten können? (Betreuung in Notgruppen möglich? Homeschoo/ing - Unterstützung zu Hause möglich? Kurzarbeit? Verfahrensweise bei Risikogruppen mit Vorerkrankungen?)

Die Betreuung mit Notgruppen wurde der Betreuung im „Normalbetrieb" der Schulen gleichgesetzt. Den anfragenden Eltern wurde geraten, wenn möglich die Notbetreuung in Anspruch zu nehmen. Hier konnte eine Betreuung weiterhin stattfinden, sofern dies unter den gegebenen Bedingungen (kleinere Gruppengröße, Reduzierung von Personenanzahl in Schulen) notwendig und möglich war.

Bei Bedarf war in Abstimmung mit den jeweiligen Jugendämtern auch eine Betreuung im häuslichen Kontext möglich, teilweise haben die Träger auf die Möglichkeit der Kurzarbeit vor allem für die -Pool-Inklusionshilfen zurückgegriffen. Die Systemischen Inklusionshilfen waren nur zum Teil und nur kurzzeitig in Kurzarbeit, hier wurde die Zeit vor allem für konzeptionelle Weiterentwicklung und die Organisation der Überleitung von Fällen ins neue System genutzt. Auch die Vernetzung der systemischen Inklusionshilfen wurde in dieser Zeit vorangetrieben.

zu Frage 14:

Wurden die beschäftigten Fachkräfte auch über den Corona-Lockdown finanziert? Wenn nein, was geschieht mit dem Geld?

Bitte die Frage präzisieren.

zu Frage 15:

Was passiert nach dem Umzug eines Kindes in einen anderen Kreis? Wer zahlt die Inklusionsfachkraft?

Der Landkreis Trier-Saarburg beteiligt sich bei den Schüler*innen die Trierer Schulen besuChen an dem Konzept. Bei einem Umzug in den Landkreis Trier-Saarburg käme es damit nicht zu Veränderungen, sofern weiterhin die gleiche Schule besucht wird. Bei Umzug in einen anderen Kreis außerhalb Trier/ Landkreis Trier- Saarburg wäre der entsprechende Kreis für die Übernahme der Eingliederungshilfe zuständig (sofern es sich nicht um einen Fall im Rahmen des SGB IX handelt, wonach leistungsberechtigte Person ihren gewöhnliChen Aufenthalt zum Zeitpunkt der ersten Antragstellung in Trier hatte und damit das Jugendamt Stadt Trier weiterhin zuständig bleibt).

zu 16:

Wurde mit der angekündigten Evaluation begonnen? Welche Bereiche werden evaluiert? Wann ist mit den Ergebnissen der Evaluation zu rechnen?

Eine wissenschaftliche Begleitung konnte nicht realisiert werden. Es findet ein Fallcontrolling, sowie eine Erhebung der Arbeitsverteilung bei den systemischen Inklusionshilfen statt. Die hieraus resultierenden Daten sind noch wenig aussagekräftig, da in der ersten Jahreshälfte noch die Fallüberleitungen stattgefunden haben und in großen Teilen kein Regelbetrieb an den Schulen stattgefunden hat. Damit sind auch die erhoben Fallbegleitungen bisher nicht aussagekräftig.

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass die Verwaltung zu einzelnen Fragen bereits auf Anfrage einer Fraktion Auskunft gegeben hat. Ebenso ergeben sich die Antworten zum größten Teil aus der DS 001/2019.

Aus der Rathauszeitung

Solidarisch handeln

Gemeinsamer Text mehrerer Fraktionen

Wir alle sind tief erschüttert über die dramatischen Auswirkungen der Unwetter in der letzten Woche. Wir trauern mit allen, die ihre Liebsten in dieser Katastrophe verloren haben, und sind in stillen Gedanken mit den Opfern. Auch die Sachschäden bis zum Verlust des geliebten Zuhauses schmerzen sehr. Die Aufräumarbeiten werden körperlich und… Weiterlesen

Geburtshaus Trier unterstützen

Jörg Johann

„Das Geburtshaus Trier ist bunt und vielfältig. Bei uns sind Menschen unterschiedlichen Glaubens, unterschiedlicher Herkunft, sexueller Orientierung und Lebensarten willkommen. Wir unterstützen Queer- und Regenbogenfamilien auf ihrem Weg ins Elternsein. Unsere Haltung positioniert sich klar gegen Rassismus, Faschismus und Homophobie. Wir begegnen… Weiterlesen

 „Die neue Wohnungsbaugesellschaft ‚Wohnen in Trier‘ wird den Wohnungsnotstand nicht lösen können. Die Gesellschaft selbst kann keine neuen Wohnungen bauen. DIE LINKE begrüßt die Sanierungen, wird aber weiterhin für neue Sozialwohnungen kämpfen. Die Linksfraktion hat sich schon in den vergangenen Wahlperioden für die Sanierung der Trierer… Weiterlesen

Rede des Fraktionsvorsitzenden Marc-Bernhard Gleißner zur konstituierenden Sitzung des Trierer Stadtrats am 25. Juni 2019: Weiterlesen

Rettet das Exhaus

„Der Exzellenzhaus e.V. und das Exhaus sind und bleiben ein wichtiger Bestandteil von Trier. Kultur, soziale Projekte und Kinderbetreuung haben hier seit vielen Jahren ihren Platz. Darum steht für mich außer Frage, dass das Exhaus bleiben muss,“ sagt Katrin Werner, Vorsitzende der LINKEN Trier.  Theresia Görgen, Fraktionsvorsitzende der LINKEN im… Weiterlesen