Rede Behindertenbeirat

Katrin Werner

Nach knapp drei Jahren Wartezeit wurde in Trier nun endlich eine Satzung für einen Beirat für Menschen mit Behinderung und einen/r Beauftragte/n für Menschen mit Behinderung vorgelegt. Mich wunderte es, dass es in der Satzung keine Bemerkung dazu gab, welche Wahlvoraussetzungen es geben soll. Ich stellte den Antrag, dass der Absatz der Mustersatzung des Landesbeirates für Menschen mit Behinderung übernommen werden soll. Damit nur Menschen wählbar sind, die selbst behindert bzw. die gesetzlichen VertreterInnen von behinderten Menschen sind. Leider wurde dieser Antrag von den restlichen Mitgliedern des Stadtrates abgelehnt:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Ratsmitglieder der demokratischen Parteien und demokratischen Wählervereinigung,

vor zweieinhalb Jahren wurde der Antrag zur Bildung eines Behindertenbeirates gestellt, vor einem dreiviertel Jahr habe ich die Anfrage gestellt, wann dieser Antrag endlich umgesetzt wird. Nach diesem langen Zeitraum ist es nun soweit: Dem Stadtrat wird eine Satzung vorgelegt.

Behinderte sind benachteiligt, wenn es keine barrierefreien Zugänge zu Gebäuden gibt,

wenn im ÖPNV nicht genügend Platz für Rollstühle beziehungsweise gar kein Zugang für Rollstühle vorhanden ist,

wenn Orientierungssystem für Sehbehinderte fehlen und in vielen weiteren Situationen.

Hierfür braucht es einen Behindertenbeirat. Ein Gremium, dass der Behindertenpolitik der Kommune höchste Priorität gibt. Es braucht Ansprechpartner, die sich mit diesen Problemsituationen auskennen und fachkompetente Lösungen erarbeiten können.

Wichtig ist für mich nun, wie der weitere Fahrplan in der Umsetzung des Beirates aussieht. Da stellen sich mir folgende Fragen:

Welche sozialen Träger werden bei der inhaltlichen Umsetzung zu Rate gezogen? Mir ist es wichtig, dass große und kleine Projekte mit in die Arbeit eingespannt werden. Alle Träger bringen eine wichtige Perspektive mit ein. Die Mitarbeit von kleineren Projekten ist notwendig, da viele Problemen sich gerade im Kleinen abspielen: Beispielsweise öffnen sich elektrische Türen nicht für Rollstuhlfahrer, Fahrstuhltüren schließen zu schnell, andere Geschäfte haben keine Rampe. Um diese Probleme zu lösen, braucht es allen Sachverstand und die Mitarbeit von kleineren Projekten.

Werden bei der inhaltlichen Ausrichtung des Beirates auch die Bedürfnisse unterschiedlicher Behinderungen in den Blick genommen?

Wie wird das Zusammenspiel mit dem Stadtrat und den Ausschüssen aussehen? Welche Befugnisse stehen dem Beirat zu?

Allein die politischen Handlungsfelder zur Barrierefreiheit sind vielfältig:

Sie betreffen beispielsweise die Ampelschaltung: diese muss für Rollstuhlfahrer länger geschaltet sein.

Sie betreffen die Einrichtungen öffentlicher Gebäude, die Versorgung von Fahrstühlen in Schulen und Ämtern.

Und dies ist nur ein Ausschnitt, der Fragen, die sich für den Beirat ergeben. Ich wünsche mir, dass bei der inhaltlichen Umsetzung des Beirates die Interessen der Behinderten gehört werden. Und dass diese Interessen auch umgesetzt werden.

Den Änderungsantrag der SPD, dass mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder im Beirat Menschen mit Behinderung sein sollen, stimme ich zu.

Ich hätte mir aber gewünscht, dass man so weit geht, wie es die Satzungsempfehlung vom Landesbeirat zur Teilhabe von behinderten Menschen in Rheinland-Pfalz empfiehlt, dort heißt es in § 5, Abs. 1:

„Die Mitglieder gemäß § 4 Abs. 1 müssen, alle anderen Mitglieder sollen Menschen mit Behinderungen oder deren gesetzliche Vertreterinnen bzw. Vertreter sein.“

 

Ich stelle hiermit einen Änderungsantrag zum Änderungsantrag der SPD, den §5, Abs. 1 der Mustersatzung zu übernehmen.