Rede "Begründung Änderungsantrag Jugendparlament"

Katrin Werner

Am 02. Februar 2011 verabschiedete der Stadtrat das Jugendparlament. Dies auch mit einer Unterstützung. Kritisch empfand ich nur, dass trotz mehrmaligen Anfragens man mir keine Antwort gab, ob ich bei der Arbeitsgruppe für Satzung und Wahlordnung des Jugendparlamentes mitarbeiten dürfe. Kritisch empfand ich auch, dass man den Jugendlichen nur drei Stimmen bei der Wahl zuspricht, und nicht so viele Stimmen wie es zu wählende Mitglieder im Jugendparlament gibt. So wie es bei der Kommunalwahl der Fall ist. Deshalb stellte ich einen Änderungsantrag, der zwar keine Mehrheit bekam, jedoch von anderen Mitgliedern des Stadtrates unterstützt wurde:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Ratsmitglieder der demokratischen Parteien und demokratischen Wählervereinigung,

nach beinahe anderthalb Jahren können wir heute über die Satzung und Wahlordnung der Jugendvertretung abstimmen. Obwohl ich mehrmals auch signalisiert habe, dass ich gerne bei der Erarbeitung in der Arbeitsgruppe mitgewirkt hätte, wurde ich nur mit den Worten vertröstet: „Man prüfe, ob ich mitarbeiten könne.“ Nun liegt die Satzung und die Wahlordnung dem Stadtrat vor und ich kann nun nur noch über Änderungsanträge meine Mitarbeit einbringen.

Vieles in der Satzung ist gelungen, einige Punkte jedoch auch nicht. So frage ich mich, warum man sich im Ausschuss nicht darauf verständigte, ein Mitglied des Beirates für Migration und Integration mit beratender Stimme zu entsenden? Wir wissen alle, dass Bildung und Migration stark zusammenhängen. Hier wäre eine Vernetzung sinnvoll gewesen, um die Belange von Jugendlichen mit Migrationshintergrund zu vertreten.

Seltsam kam mir auch vor, dass man der Satzung reinschreibt, dass die „Geschäftsstelle an einen freien Träger übertragen werden kann.“ Das wäre ja genauso, als würde man in die Hauptsatzung der Stadt schreiben, dass das Sekretariat des Oberbürgermeister demnächst von ansässigen Firmen gestellt werden können. Die Arbeit einer Geschäftsstelle der Jugendvertretung muss Aufgabe der Stadt sein.

Nun aber zu meinem Änderungsantrag:

Kritisch sehe ich jedoch die Fassung des Paragraphen 17 (3) der Wahlordnung für die Wahl der Jugendvertretung, dort heißt es „Der/Die Wähler/in hat drei Stimmen. Er/Sie kann die ihm/ihr zustehenden Stimmzahlen auf die Bewerber/innen verteilen und/oder einem/r Bewerber/in bis zu drei Stimmen geben (kumulieren).“

Ich frage mich, wie diese Stimmabgabe begründet wird?

In die Jugendvertretung sind 22 Kinder und Jugendliche zu wählen. Warum nimmt man Jugendliche dann nicht ernst und traut ihnen auch zu, dass sie wie beim Kommunalwahlrecht wählen dürfen. Die Jugendvertretung soll keine Politiksimulation sein, bei der junge Menschen sich mal politisch ausprobieren.

Nein, die Jugendvertretung soll die Rechte und politischen Belange der Jugendlichen vertreten. Das bedeutet aber auch, dass die Jugendlichen in ihrer Wahlentscheidung nicht beschränkt werden dürfen. Deswegen plädiere ich für 22 Stimmen für die Jugendlichen.

Eventuelle Gründe wie: Die meisten Jugendliche kennen keine 22 weiteren Jugendliche, die sie wählen können bzw. sie seien mit kumulieren oder panaschieren überfordert, weise ich als absurd zurück.

Viele Wähler bei der Kommunalwahl kennen auch keine 56 Personen, die auf den Listen stehen. Und ich möchte nicht darüber mutmaßen, wie viele von ihnen mit dem Wahlverfahren überfordert sind. Beschneiden wir deren Möglichkeiten bei der Stimmabgabe? Nein, tun wir nicht! Und zu recht!

Im gleichen Zug ist es sinnvoll auch Jugendliche ernst zu nehmen und ihnen zuzugestehen, dass sie mit mehreren Stimmen einen Wahlvorschlag ausfüllen können.

Für jeden Platz in der Jugendvertretung soll es eine Stimme geben! Das wäre eine faire Entscheidung für die Stimmvergabe zur Jugendvertretung!