Gemeinsamer Antrag: Digitalterminals für das Trierer Bürgeramt

Der Stadtrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie das Bürgeramt mit Digitalterminals ausgestattet werden kann:

  1. Es sollen Touchscreen-Terminals beschafft werden, die an geeigneten Plätzen (z.B. Bürgeramt, VHS, usw.) aufgestellt werden.
  2. Auf den Terminals sollen die gängigen und bereits jetzt online verfügbaren Bürgerdienste angeboten werden.
  3. Die Terminals sollen fortlaufend mit neuen, geeigneten Bürgerdiensten aktualisiert werden und dazu in der Lage sein ggf. die Funktionen des Online-Ausweises zu nutzen.
  4.      a) Die Bedienoberfläche soll so angepasst werden, dass die Bedienbarkeit auf den Personenkreis ausgerichtet ist, der ggf. Probleme mit der „normalen“ Website-Darstellung hat.

 b) Weiterhin ist eine möglichst barrierearme Darstellung und eine Mehrsinne-Bedienung unter Berücksichtigung des Datenschutzes zu prüfen.

 c) Eine verständliche Sprache sowie ggf. Mehrsprachigkeit ist sicherzustellen.

 d) Die Standorte sollten so gewählt sein, dass vor Ort ggf. Mitarbeitende zur Verfügung stehen, die bei Bedarf Bürger:innen im Umgang mit den Digitalterminals unterstützen.

 

 

Nach Stellungnahmen der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion, der Linksfraktion und der FDP-Fraktion trat der Stadtrat in die Abstimmung ein.


Der Stadtrat beschloss bei 47 Ja-Stimmen und einer Stimmenthaltung (eines parteilosen Einzelrats-mitglieds):

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie das Bürgeramt mit Digitalterminals ausgestattet werden kann:

  1. Es sollen Touchscreen-Terminals beschafft werden, die an geeigneten Plätzen (z.B. Bürgeramt, VHS, usw.) aufgestellt werden.
  2. Auf den Terminals sollen die gängigen und bereits jetzt online verfügbaren Bürgerdienste angeboten werden.
  3. Die Terminals sollen fortlaufend mit neuen, geeigneten Bürgerdiensten aktualisiert werden und dazu in der Lage sein ggf. die Funktionen des Online-Ausweises zu nutzen.
  4.      a) Die Bedienoberfläche soll so angepasst werden, dass die Bedienbarkeit auf den Personenkreis ausgerichtet ist, der ggf. Probleme mit der „normalen“ Website-Darstellung hat.

 b) Weiterhin ist eine möglichst barrierearme Darstellung und eine Mehrsinne-Bedienung unter Berücksichtigung des Datenschutzes zu prüfen.

 c) Eine verständliche Sprache sowie ggf. Mehrsprachigkeit ist sicherzustellen.

 d) Die Standorte sollten so gewählt sein, dass vor Ort ggf. Mitarbeitende zur Verfügung stehen, die bei Bedarf Bürger:innen im Umgang mit den Digitalterminals unterstützen.