Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der SPD-Fraktion und der Linksfraktion: "Gewalt in engen sozialen Beziehungen bekämpfen - Istanbul-Konvention umsetzen"

er Stadtrat möge beschließen:

 

1. Die Verwaltung wird beauftragt unmittelbar nach der Sommerpause eine gemeinsame Sitzung des Dezernatsausschusses II und des Steuerungsausschusses vorzubereiten, mit dem Ziel, eine Expert*innenanhörung zur Umsetzung der Istanbul-Konvention zu organisieren und durchzuführen. Hierzu sollen neben der Frauenbeauftragten der Stadt Trier sowohl Vertreter*innen der regionalen Fachstellen und Beratungsinstitutionen als auch Vertreter*innen anderer Kommunen hinzugezogen werden, die bereits aktiv an der Umsetzung der Istanbul-Konvention arbeiten. Des Weiteren können Expert*innen aus Bund und Land hinzugezogen werden.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, den im November 2018 getroffenen Stadtratsbeschluss der Erstellung eines Aktionsplans zur Umsetzung der Istanbul-Konvention unter Einbeziehung der Ergebnisse der Expert*innenanhörung und auf der Grundlage einer IST-Analyse, in folgenden Teilschritten umzusetzen.

–      Die Verwaltung legt sowohl dem Dezernatsausschuss II als auch dem Steuerungsausschuss im 3. Quartal 2020 dar, welche Voraussetzungen geschaffen werden müssen, um die Erstellung des Aktionsplans zu gewährleisten.

–      Falls sich hinsichtlich der Erstellung des Aktionsplans die Notwendigkeit finanzieller/personeller Anpassungen und Auswirkungen ergibt, die eines Stadtratsbeschlusses bedürfen, legt die Verwaltung hierzu den zuvor genannten Gremien ebenfalls einen Vorschlag vor.

–      Die Verwaltung prüft darüber hinaus, ob durch eine externe Vergabe, die Erstellung eines Aktionsplans umsetzbar wäre und ggf. eine adäquate Alternative zur Erstellung durch die Verwaltung sein könnte. Auch hierzu erfolgt die Information in den genannten Ausschüssen.“

 

 

Am Ende der anschließenden Diskussion, an der sich alle Fraktionen beteiligten, gab Herr Oberbürgermeister Leibe den Hinweis, dass die Federführung bei diesem Thema bei Dezernat II liege.

Frau Bürgermeisterin Garbes werde im Steuerungsausschuss Bericht erstatten. Die Hauptzuständigkeit liege im Dezernat II.

Die Frauenbeauftragte der Stadt Trier werde mit Frau Bürgermeisterin Garbes in die Diskussion gehen.

 

 

Seitens der SPD-Fraktion wurde darum gebeten, die Thematik wie beantragt in einer gemeinsamen Sitzung des Dezernatsausschusses II und des-Steuerungsausschusses zu behandeln.

 

 

Frau Bürgermeisterin Garbes sagte eine gemeinsame Behandlung im Dezernatsausschuss II und im Steuerungsausschuss.

 

 


Der Stadtrat beschloss bei 41 Ja-Stimmen, vier Nein-Stimmen und zehn Stimmenthaltungen:

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt unmittelbar nach der Sommerpause eine gemeinsame Sitzung des Dezernatsausschusses II und des Steuerungsausschusses vorzubereiten, mit dem Ziel, eine Expert*innenanhörung zur Umsetzung der Istanbul-Konvention zu organisieren und durchzuführen. Hierzu sollen neben der Frauenbeauftragten der Stadt Trier sowohl Vertreter*innen der regionalen Fachstellen und Beratungsinstitutionen als auch Vertreter*innen anderer Kommunen hinzugezogen werden, die bereits aktiv an der Umsetzung der Istanbul-Konvention arbeiten. Des Weiteren können Expert*innen aus Bund und Land hinzugezogen werden.
  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den im November 2018 getroffenen Stadtratsbeschluss der Erstellung eines Aktionsplans zur Umsetzung der Istanbul-Konvention unter Einbeziehung der Ergebnisse der Expert*innenanhörung und auf der Grundlage einer IST-Analyse, in folgenden Teilschritten umzusetzen.

–         Die Verwaltung legt sowohl dem Dezernatsausschuss II als auch dem Steuerungsausschuss im 3. Quartal 2020 dar, welche Voraussetzungen geschaffen werden müssen, um die Erstellung des Aktionsplans zu gewährleisten.

–         Falls sich hinsichtlich der Erstellung des Aktionsplans die Notwendigkeit finanzieller/personeller Anpassungen und Auswirkungen ergibt, die eines Stadtratsbeschlusses bedürfen, legt die Verwaltung hierzu den zuvor genannten Gremien ebenfalls einen Vorschlag vor.

–         Die Verwaltung prüft darüber hinaus, ob durch eine externe Vergabe, die Erstellung eines Aktionsplans umsetzbar wäre und ggf. eine adäquate Alternative zur Erstellung durch die Verwaltung sein könnte. Auch hierzu erfolgt die Information in den genannten Ausschüssen.