Ergänzungsantrag zum Antrag der Ampel „Die inklusive Stadt Trier in den Jahren 2024 bis 2029 weiter stärken"

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Leibe,

die Linksfraktion bittet Sie folgenden Ergänzungsantrag zum gemeinsamen Antrag der SPD-, FDP- und GRÜNEN Fraktion „Die inklusive Stadt Trier in den Jahren 2024 bis 2029 weiter stärken", DS 597/2023, in der Stadtratssitzung am 07.12.2023 zu behandeln.

Der gemeinsame Antrag der oben benannten Fraktionen wird wie folgt ergänzt bzw. modifiziert. Die Änderungen im Antragstext sind kursiv gekennzeichnet:

Der Stadtrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt und darin unterstützt, den Aktionsplan Inklusion für die Jahre 2024 - 2029 fortzuschreiben.

Dabei soll die Verwaltung auf die folgenden besonders wichtigen Schwerpunkte fokussieren:

•    Wohnen

•    Arbeit

•    Kita und Schule stattdessen Umbenennung in: Bildung/lebenslanges Lernen

•    Barrierefreiheit im öffentlichen Raum und ÖPNV ÖPNV fällt unter Mobilität

•    Mobilität

•    Kultur/Freizeit

•    Beteiligung/Mitsprache

Der Prozess der „digitalen Transformation“ tangiert fast alle Bereiche des Aktionsplans Inklusion und wird als Querschnittsthema in den betreffenden Schwerpunkten bei dessen Fortschreibung thematisiert.

Begründung:

Die Fortschreibung eines Konzeptes oder Plans ist immer mit der Chance verbunden neben einer inhaltlichen Fortführung des Bestehenden auch Veränderungen bzw. Ergänzungen in der Struktur vorzunehmen. So haben wir alle eine komplette Neustrukturierung z.B. bei der Fortschreibung des  Schulentwicklungsplans gesehen.

Dieser Schritt ist aber nach Meinung der LINKSFRAKTION beim Aktionsplan Inklusion nicht notwendig. Wir sind der Meinung, dass der jetzige Aktionsplan jedoch noch Leerstellen hat. Diese haben wir ergänzt/modifiziert. Wir sehen für die von uns im Antrag ergänzten Bereiche die dringende Notwendigkeit, diese zukünftig neben den anderen Bereichen bei der Fortschreibung des Aktionsplans als Schwerpunkte aufzunehmen und zu thematisieren. ALLE ergänzten Schwerpunkte sind Bestandteil der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen.

Dazu im Einzelnen:

Es ist notwendig über die klassischen Bildungseinrichtungen Kitas und Schulen das Handlungsfeld Bildung um den Bereich Erwachsene zu erweitern. Zentraler Punkt ist dabei, dass für alle Menschen während des gesamten Lebens Bildung für persönliche Entwicklung, gesellschaftliche Teilhabe sowie Beschäftigungsfähigkeit barrierefrei angeboten werden müssen. Lebenslanges bzw. lebensbegleitendes Lernen bedeutet, dass der Zugang zu Bildungsaktivitäten jederzeit allen offen stehen muss, damit alle Menschen von Wahlmöglichkeiten Gebrauch machen können. Erwachsenenbildung/politische Bildung verbessert die Teilhabe am politischen Leben aller Menschen, stärkt die Demokratie und trägt dazu bei, Haltungen und Einstellungen zu hinterfragen, Menschenrechte zu achten, Inklusion aller Menschen als gesellschaftliche Aufgabe zu verstehen und eine respektvolle Einstellung gegenüber den Rechten von Menschen mit Behinderungen zu entwickeln.

 

Alle Menschen haben die Möglichkeit, sich uneingeschränkt von einem Ort zum anderen zu bewegen, um am Leben teilzuhaben. Mobilität bedeutet Lebensqualität und ist eine entscheidende, oft jedoch nicht erkannte Voraussetzung und der Schlüssel zur Inklusion und Teilhabe. Besonders im Bereich des ÖPNV gibt es immer noch viele Mobilitätsbarrieren. Dabei muss auch der Aspekt der „Mobilitätsarmut“ thematisiert werden Aber das Handlungsfeld Mobilität geht weit über den ÖPNV hinaus. Die UN-BRK geht ausdrücklich mit zwei Artikeln auf Mobilität ein. Artikel 9 fordert „Zugänglichkeit“ zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln, Informationen und Kommunikation, einschließlich der dazugehörigen Technologien und -systeme etc.. Der Artikel 20 fordert alle Maßnahmen zur „Persönlichen Mobilität“, wozu Mobilitätshilfen und -schulungen gehören. Mobilität umfasst demnach die Entwicklung von Maßnahmen in den Bereichen Bewegen, Sehen, Hören sowie Verstehen und Orientieren. Im Prozess der digitalen Transformation müssen diese Bereiche immer mitgedacht werden.

 

Kultur und Freizeit werden in der UN-BRK im Artikel 30 explizit thematisiert: Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport)/Article 30 UN-CRPD (Participation in cultural life, recreation, leisure and sport).

Als Beispiel für eine kommunale Umsetzung dieses Artikels kann die Stadt Magdeburg mit ihrer Magdeburger Erklärung zum „Recht auf Teilhabe an allen Freizeitaktivitäten“.

Darin heißt  es u.a., dass Menschen mit Behinderungen ein Recht darauf haben, an allen Aktivitäten in den Bereichen Sport, Freizeit, Kultur und Tourismus teilzunehmen. Das heißt: Menschen mit Behinderungen nehmen gleichberechtigt an allen sportlichen und sonstigen Freizeitaktivitäten teil. Menschen mit Behinderungen sind Teil des kulturell - künstlerischen Lebens und gestalten es aktiv mit. Menschen mit Behinderungen können alle touristischen Angebote uneingeschränkt nutzen. Die wesentlichen Aspekte bei der Umsetzung der Rechte sehen die Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen in der gleichberechtigten aktiven Mitgestaltung der Menschen selbst, in der Umsetzung umfassender Barrierefreiheit, in Kampagnen zur Bewusstseinsbildung sowie im klaren Bekenntnis von Entscheidungsträger*innen.

 

Beteiligung/Mitsprache -  „Nichts über uns ohne uns“

Gleichberechtigte aktive Mitgestaltung  bzw. Partizipation bezieht sich darauf, wie Menschen mit Behinderungen sowie deren Organisationen an politischen Entscheidungsprozessen (Art. 4 Abs. 3 UN-BRK) beteiligt werden. Meistens werden jedoch  nur die Vorstufen der Partizipation, die Information, Anhörung und Einbeziehung ohne verbindlichen Einfluss der Beteiligten auf den Entscheidungsprozess realisiert. Auf der Seite des Bundesinstituts für politische Bildung finden wir hierzu folgendes Zitat: „Insgesamt lässt sich festhalten, dass die Umsetzung der UN-BRK in Deutschland noch relativ am Anfang steht, obwohl die gesellschaftliche Partizipation behinderter Menschen nicht erst seit dem Inkrafttreten der UN-BRK am 26. März 2009 eingefordert wird. Die politisch Verantwortlichen auf allen Ebenen sind daher gefordert, die gleichberechtigte Partizipation behinderter Menschen nicht nur zu proklamieren, sondern verstärkt umzusetzen.“[1]

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

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     Marc-Bernhard Gleißner      Theresia Görgen

     Vorsitzender Linksfraktion      Linksfraktion, sozialpolitische Sprecherin

 

 


[1] Bundeszentrale für politische Bildung: https://www.bpb.de/system/files/dokument_pdf/10155_Teilhabe_fuer_alle_ba_171019.pdf