Antrag zur Durchführung der beschlossenen Evaluation zur Vorlage 440/2020 'Anforderungen zum öffentlich geförderten Mietwohnungsbau und zur Barrierefreiheit'"

1. Die Stadtverwaltung bringt die am 26.10.2020 beschlossene Evaluierung schnellstmöglich zum Ende und informiert die Dezernatsausschüsse 2, 4 und 5 entsprechend über die Ergebnisse. Dabei sollen im Rahmen der Evaluation folgende Punkte bearbeitet werden:

  1. Anzahl der geschaffenen geförderten Wohnungen (für Wohnberechtigungsschein A und B) auf Grundlage der beschlossenen Quote von 33 % geförderter Wohnungen unter Einbeziehung des Punktes 3 des damaligen Beschlusses ( bei 9 Wohnungen je Bauvorhaben sind mind. 3 Wohnungen als gefördertem Wohnraum auszuführen)
  2. Anzahl der barrierefreien Wohnungen (Beschluss 25 %) und davon der Anteil an geförderten Wohnungen (Beschluss 50 %)
  3. Anzahl der geförderten Wohnungen (für Wohnberechtigungsschein A und B), die von Seiten der Stadtverwaltung über städtebauliche Verträge gefordert und errichtet wurden bzw. werden (Punkt 4 des damaligen Beschlusses)
 
  1. Des Weiteren soll die Stadtverwaltung prüfen, ob eine Erhöhung der festgelegten Quote von 33 % auf 50 % geförderter Wohnraum in Satz des Stadtratsbeschlusses vom 26.10.2020 zu einer Zunahme an gefördertem Wohnraum geführt hätte.

 

 

In ihrer Stellungnahme beantragte die Linksfraktion den Verweis des eigenen Antrags in den Dezernatsausschuss IV.


Der Stadtrat beschloss bei 39 Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme (der AfD-Fraktion) und drei Stimmenthaltungen (eine Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, eine Stimmenthaltung der CDU-Fraktion und eine Stimmenthaltung der AfD-Fraktion) den Antrag der Linksfraktion auf Verweis des Antrags der Linksfraktion in den Dezernatsausschuss IV.