Antrag: Resolution – Parkgebühren sind Sache der Stadträte!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Leibe,

 

die Linksfraktion bittet Sie, für die nächste Stadtratssitzung folgenden Antrag auf die Tagesordnung aufzunehmen:

Der Stadtrat möge beschließen:

Der Rat der Stadt Trier appelliert an die Landesregierung, die Entscheidungsbefugnis über die Höhe der Gebühren für das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen sowie der Gebühren für das Ausstellen von Bewohnerparkausweisen wieder auf die Stadt- und Gemeinderäte zu übertragen.

Mit der Landesverordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von Gebührenordnungen für die Festsetzung der Parkgebühren (ParkGebOErmV RP) vom 28.03.2023, die zum 01.04.2023 in Kraft getreten ist, hat die Landesregierung Rheinland-Pfalz angeordnet, dass die Höhe der Parkgebühren sowie der Bewohnerparkgebühren von den Kommunalverwaltungen festgelegt wird; die Stadt- und Gemeinderäte werden dabei zwar angehört, haben aber keine Entscheidungsgewalt mehr.

Die Gebührenhöhe ist von erheblicher Bedeutung für Fragen der Verkehrsplanung und Verkehrslenkung, der Wirtschaftsentwicklung, der Lebenshaltungskosten und nicht zuletzt auch für die kommunalen Haushalte. Entscheidungen von derartiger haushaltspolitischer, verkehrspolitischer, umweltpolitischer und wirtschaftspolitischer Relevanz sollten von den Räten als direkte gewählte Vertretung der Bürgerinnen und Bürger getroffen werden, nicht von den Kommunalverwaltungen. Hinsichtlich der Parkgebühren war dies vor der Regelung auch übliche Praxis und hat sich bewährt. Die Landesregierung ist daher aufgefordert, den Stadt- und Gemeinderäten wieder die Entscheidungsgewalt für die Festlegung der Gebührenhöhe zu geben.

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, diesen Appell des Trierer Stadtrats an die Landesregierung zu kommunizieren.

 

Begründung:

Bislang war es so, dass die Stadträte in Rheinland-Pfalz über die Höhe der Parkgebühren bestimmen durften. Die Höhe der Gebühren für das Bewohnerparken war bundesgesetzlich festgelegt und daher durch die Kommunen nicht änderbar.

 

Infolge der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes wurde die Festlegung der Höhe der Bewohnerparkgebühren an die Kommunen übertragen. Die Landesregierung hat dabei aber nicht die bereits für die Parkgebühren erprobte und bewährte Praxis übernommen, die Gebührenhöhe durch die Stadträte festlegen zu lassen, sondern hat die Entscheidungsgewalt den Kommunalverwaltungen übertragen und in diesem Zuge den Stadträten auch die Entscheidungsgewalt über die Höhe der Parkgebühren entzogen.

 

Die Gebührenhöhe hat erhebliche Auswirkungen auf die Menschen, die in unserer Stadt leben, arbeiten oder einkaufen. Die Frage nach der Höhe der Gebühren ist daher eine Frage, die durch den Stadtrat als direkt gewähltes Gremium entschieden werden sollte; nicht zuletzt auch im Hinblick auf die Bedeutung der Gebühreneinnahmen auf die kommunalen Haushalte. Die Resolution fordert daher die Landesregierung auf, die Entscheidung über die Gebührenhöhe wieder den Räten zu überlassen.

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

gez.

Matthias Koster