Antrag "Resolution der Stadt Trier zu TTIP, CETA & TiSA"

Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der FWG-Fraktion, der Linksfraktion und des Ratsmitgliedes Frau Dr. Henseler

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Klaus Jensen,

für die Stadtratssitzung vom 11.11.‘14 bitten wir folgende Resolution auf die Tagesordnung zu setzen.

Der Rat der Stadt Trier möge beschließen:


Der Rat der Stadt Trier erklärt:

a) Bei den derzeit verhandelten "Freihandelsabkommen" TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership), CETA(Comprehensive Economic and Trade Agreement) und TiSA (Trades in Services Agreement) handelt es sich um eine "neue Generation" von bi- und multilateralen Handelsverträgen, die eine Machtverschiebung zum Ziel haben, weg von demokratisch gewählten Politikern, hin zu multinationalen Konzernen. Diese Art von Verträgen stellt einen massiven Eingriff in unsere kommunale Gestaltungshoheit und unsere kommunale Selbstverwaltung dar.

b) Der Rat lehnt die Verhandlungsart zu TTIP, CETA und TiSA in der derzeit bekannten Form ab und fordert stärkere Transparenz in den Verhandlungen. 

c) Bei den Verhandlungen um die Freihandelsabkommen müssen die kommunalen Spitzenverbände eingebunden werden.

d) Inhalte der Freihandelsabkommen dürfen nicht die kommunale Daseinsfürsorge betreffen.

e) Inhalte des Freihandelsabkommen dürfen nicht Strukturen und Handlungsmöglichkeiten der kommunalen Selbstverwaltung betreffen. Kommunale Handlungsfelder wie bspw. die Bildungs- und Kulturpolitik dürfen in der Organisationsfreiheit nicht eingeschränkt oder durch ausschließlich wirtschaftliche Verfahren ersetzt werden.

f) Vereinbarungen der Freihandelsabkommen dürfen nicht geltendes Recht durch Stillstands-, Ratchetklauseln oder Investorenschutz umgangen werden.


Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, diese Haltung

  1. Intransparenz der Verhandlungen: Derzeit finden zwischen der EU und den USA Geheimverhandlungen zum Transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP statt – unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Zugang zu den Dokumenten haben hingegen 600 Vertreter von Großkonzernen. Obwohl Städte und Kommunen direkt betroffen sind, werden die kommunalen Spitzenverbände nicht in die Verhandlungen eingebunden. Dies entspricht nicht unserem Verständnis von Demokratie.
  1. Gefahr für die Kommunen: Da bei diesen Arten von Handelsabkommen typischerweise die Regeln zum grenzüberschreitenden Handel mit Dienstleistungen und der Schutz ausländischer Investoren im Fokus stehen, ist zu befürchten, dass sie sich negativ auf die Organisationshoheit der Kommunen und die kommunale Handlungsautonomie auswirken. TTIP und CETA würden die kommunale Organisationsautonomie gefährden. Klein- und Mittelständische Unternehmen vor Ort dürften nicht mehr bevorzugt werden. Dadurch käme es zu einer Minderung der Gewerbesteuereinnahmen und einer Schwächung der lokalen Unternehmen.
  1. Einschränkung der kommunalen Selbstverwaltung: Immer mehr Bereiche des öffentlichen Dienstleistungssektors werden zum "allgemeinen wirtschaftlichen Interesse" deklariert. Dadurch werden die Gebietskörperschaften gezwungen, diese gemäß einer "Marktzugangsverpflichtung" im Wettbewerbsverfahren auszuschreiben. Dies betrifftalle Bereiche, die der kommunalen Selbstverwaltung obliegen.
  1. Undemokratische Stillstandsklausel: Alle drei Handelsabkommen enthalten sowohl die Stillstands- als auch die Ratchetklausel. Die Stillstandsklausel legt fest, dass nach Einigung auf einen Status der Liberalisierung dieser nie wieder angehoben werden darf. Die Ratchetklausel besagt, dass ein staatliches Unternehmen, wie auch Stadtwerke, das einmal von einem privaten Investor gekauft wurde, niemals wieder rekommunalisiert werden darf. Daher lehnen wir solche "Endgültigkeitsklauseln" ab.

a) gegenüber dem Deutschen Städtetag auszudrücken,

b) den Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern im Europäischen Parlament, im Bund und im Land bekannt zu geben und sie aufzufordern, dem Abkommen in der derzeit bekannten Form nicht zuzustimmen,

c) der Bundeskanzlerin und dem Bundeswirtschaftsministerium gegenüber zum Ausdruck zu bringen,

d) die Öffentlichkeit davon in Kenntnis zu setzen.


Begründung:

Verschiedene Kommunen und kommunale Spitzenverbände (u.a. der bayerische Städtetag) haben bereits Beschlüsse gefasst, die sich ablehnend positionieren oder haben entsprechende Anträge in der Beratung.

Öffentlich geäußert hat sich etwa der Präsident des Bayerischen Städtetages, der Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg, Dr. Ulrich Maly (SPD): „Die EU-Kommission könnte in Zukunft mit Hinweis auf internationale Abkommen eine Liberalisierung öffentlicher Dienstleistungen in Europa durchsetzen(…).Es ist fraglich, ob dies tatsächlich die Interessen der kommunalen Selbstverwaltung in Deutschland ausreichend schützen kann. Die Verhandlungen laufen hinter verschlossenen Türen, die Kommunen stehen ebenso draußen vor der Tür wie die europäische Bürgerschaft.“ (Quelle:www.bay-staedtetag.de/index.php)

Es gibt verschiedene Aspekte, von denen wir als Kommune direkt betroffen wären:

  1. Intransparenz der Verhandlungen: Derzeit finden zwischen der EU und den USA Geheimverhandlungen zum Transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP statt – unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Zugang zu den Dokumenten haben hingegen 600 Vertreter von Großkonzernen. Obwohl Städte und Kommunen direkt betroffen sind, werden die kommunalen Spitzenverbände nicht in die Verhandlungen eingebunden. Dies entspricht nicht unserem Verständnis von Demokratie.
  1. Gefahr für die Kommunen: Da bei diesen Arten von Handelsabkommen typischerweise die Regeln zum grenzüberschreitenden Handel mit Dienstleistungen und der Schutz ausländischer Investoren im Fokus stehen, ist zu befürchten, dass sie sich negativ auf die Organisationshoheit der Kommunen und die kommunale Handlungsautonomie auswirken. TTIP und CETA würden die kommunale Organisationsautonomie gefährden. Klein- und Mittelständische Unternehmen vor Ort dürften nicht mehr bevorzugt werden. Dadurch käme es zu einer Minderung der Gewerbesteuereinnahmen und einer Schwächung der lokalen Unternehmen.
  1. Einschränkung der kommunalen Selbstverwaltung: Immer mehr Bereiche des öffentlichen Dienstleistungssektors werden zum "allgemeinen wirtschaftlichen Interesse" deklariert. Dadurch werden die Gebietskörperschaften gezwungen, diese gemäß einer "Marktzugangsverpflichtung" im Wettbewerbsverfahren auszuschreiben. Dies betrifftalle Bereiche, die der kommunalen Selbstverwaltung obliegen.
  1. Undemokratische Stillstandsklausel: Alle drei Handelsabkommen enthalten sowohl die Stillstands- als auch die Ratchetklausel. Die Stillstandsklausel legt fest, dass nach Einigung auf einen Status der Liberalisierung dieser nie wieder angehoben werden darf. Die Ratchetklausel besagt, dass ein staatliches Unternehmen, wie auch Stadtwerke, das einmal von einem privaten Investor gekauft wurde, niemals wieder rekommunalisiert werden darf. Daher lehnen wir solche "Endgültigkeitsklauseln" ab.


Mit freundlichen Grüßen

Sven Teuber      Petra Kewes                                 Christiane Probst
(SPD-Fraktion)  (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)  (FWG-Fraktion)

Marc-Bernhard Gleißner  Dr. Darja Henseler
(Linksfraktion)               (Piraten im Stadtrat)