Antrag: Maßnahmen gegen Immobilienleerstände

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Leibe,

die Linksfraktion bittet Sie, den Antrag „Maßnahmen gegen Immobilienleerstände“  auf die Tagesordnung der nächsten Stadtratssitzung zu setzen.

1.       Der Stadtrat möge beschließen, dass die Stadtverwaltung beauftragt wird, bis zum Juni 2018 einen Maßnahmenkatalog zu erarbeiten, mit dem Ziel Leerstände von Immobilien in Trier wirksam abzubauen.

Dazu sind auch folgende Maßnahmen zu prüfen:

a)      Evaluation maßgeblicher Ursachen für Leerstände von Immobilien

b)      Einführung einer Meldepflicht für Wohn- und Geschäftsräume, die über einen längeren Zeitraum leer stehen.

c)       Erhebung einer Abgabe für leerstehende Immobilien bei vermeidbaren Leerständen.

d)       Entwicklung einer Satzung zum Schutz von Wohn- und Geschäftsraum

2. Der Stadtrat möge beschließen:

Die Stadt Trier fordert das Land Rheinland-Pfalz auf,  ein Wohnraumschutzgesetz zu entwickeln.

 

Begründung:

 

Siehe Begründung Antrag Nr. 1: Erhebung von Immobilenleerständen

Bezahlbarer Wohnraum in Trier ist knapp. Die Stadt Trier ist angehalten, Maßnahmen zu entwickeln, welche wirksam dagegen einzusetzen sind, dass Wohnungen, die überteuert angeboten werden und deshalb über längere Zeiträume leer stehen oder Immobilien, welche wegen Baugrundspekulation verfallen gelassen werden. Immobilien müssen dem Markt zur Verfügung gestellt werden und dürfen nicht zum Spekulationsobjekt verkommen. Wohnen ist ein Menschrecht und Wohnraum muss bezahlbar sein.

Es ist aufgrund des Mangels an bezahlbarem Wohnraum in Trier notwendig, Maßnahmen zu entwickeln, die wirksam vermeidbare Leerstände bekämpfen. Auf der Grundlage einer Evaluation der Ursachen für Leerstände können geeignete Instrumente entwickelt werden, um einerseits Eigentümer*innen zu beraten und zu unterstützen, die Ursachen für den Leerstand zu überwinden. Andererseits müssen Maßnahmen vor allem auch dort greifen, wo spekulative Gründe zu vermeidbarem Immobilienleerständen führen.

Die Einführung einer Meldepflicht für leerstehende Wohn- und Geschäftseinheiten kann dazu ein erster Schritt sein.

Die Einführung einer Leerstandabgabe würde finanzielle Anreize für die Eigentümer*innen bei vermeidbarem Leerstand schaffen, ihre ungenutzten Räume dem Markt zur Verfügung zu stellen. Überhöhte Mietpreisvorstellungen müssten nach unten angepasst werden und würden so das gesamte Preisniveau bei Neuvermietungen nach unten drücken. Um unvermeidbaren Leerstand nicht zu belasten, müssen bestimmte Sachverhalte von der Steuer befreit werden. Das können neben anderen Ursachen beispielsweise auch die Zeiträume eines Mieter*innenwechsel oder des Leerstands aufgrund einer Sanierung oder eines Umbaus der Immobilie sein.

Die Leerstandsabgabe könnte beispielsweise so konstruiert sein, dass ein bestimmter Betrag pro Quadratmeter Nutzungsfläche und pro Monat des Leerstands als Steuer zu entrichten ist. Alternativ ist denkbar, dass die Steuer in Form eines bestimmten Prozentsatzes der ortsüblichen Vergleichsmiete berechnet wird.

Da in Trier, wie die Auswertungen der Zensus-Daten zeigen, vom Wohnungsleerstand insbesondere kleinerer Wohnungen betroffen ist und in diesem Sektor der Wohnungsmarkt besonders angespannt ist, muss geprüft werden, ob zusätzlich zu einer flächenabhängigen Steuer für jede leerstehende Immobilie auch ein Mindestbetrag oder ein fester Zuschlag unabhängig von der Fläche erhoben werden kann.

Zu 2:

Das Land Rheinland-Pfalz verfügt zurzeit nicht über ein Wohnraumschutzgesetz. Das Beispiel Hamburgs und anderer Bundesländer zeigt, dass viele andere geeignete Maßnahmen und Instrumente zur Bekämpfung  von Immobilienleerständen durch die Schaffung einer entsprechenden Rechtsgrundlage auf Länderebene angewendet werden können. Deshalb besteht für Rheinland-Pfalz dringender Handlungsbedarf, eine entsprechende Gesetzesvorlage zu erarbeiten.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Theresia Görgen

Fraktionsvorsitzende