Gewährleistung der Teilnahme am Schulessen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Leibe!
Im Zusammenhang mit der Inflation und den enorm gestiegenen Energiekosten, ist davon auszugehen, dass Familien die Kosten für das Schulessen sich nicht mehr sich leisten werden können. Der Antrag intendiert einerseits dementsprechende Tendenzen zu erkennen und ggf. Maßnahmen zu ergreifen, wenn Schüler:innen davon betroffen sind.
Deshalb möge der Stadtrat möge beschließen:
Die Verwaltung ermittelt die Nutzung des neuen Verpflegungskonzeptes für Trierer Ganztagsschulen in städtischer Trägerschaft seit Beschlussfassung im Dezember 2020; d.h. die Anzahl der zum Schulessen angemeldeten Schüler:innen in ihrer Gesamtheit sowie nach nach Schulen aufgesplittet. Ebenso soll die Anzahl der tatsächlich abgerufenen Essen pro Monat/Schule ermittelt werden. Eine weitere wichtige Komponente ist die Anzahl der Schüler:innen, die wegen Nichteinzahlung vom Mittagessen ausgeschlossen werden.[1]
Die Verwaltung prüft anhand der vorliegenden Daten, welche Maßnahmen entwickelt werden können, einer hohen Anzahl an Ausschlüssen/Abmeldungen entgegenzuwirken.
Die Ergebnisse und Daten sollen in den entsprechenden Ausschüssen fortlaufend vorläufig bis Ende 2023 mitgeteilt werden.
Die Verwaltung möge prüfen, ob neben der Information per Mail, dass das Guthabenkonto keine ausreichende Deckung mehr aufzeigt, nicht auch SMS-/alternative Nachrichtendienste genutzt werden können.
Begründung:
Der Antrag an sich ist eigentlich selbstredend, denn die Begründung ist schon implizit enthalten. Die Inflation ist bis zum heutigen Tag auf fast 8 % angestiegen und im Bereich der Energiekosten müssen wir mit mindestens einer Verdreifachung rechnen. Die Gaspreise werden ohne wirksame Maßnahmen der Bundesregierung so enorm steigen, dass untere und mittlere Einkommensgruppen dies nicht mehr leisten werden können. Davon, so ist zu erwarten, werden auch die Buchungen und infolge die Anzahl der Ausschlüsse von Schüler:innen vom Mittagessen in den Schulen betroffen sein.
Daseinsfürsorge, Bildung, Gesundheit, Kinder- und Jugendfreundlichkeit liegen im Zuständigkeitsbereich der Stadt. Wir sind der Auffassung, dass die Primärbedürfnisse von Kindern/Jugendlichen, hier das Mittagessen in der Schule, nicht einer wirtschaftlichen Ausnahmesituation zum Opfer fallen dürfen.
Das bedarf eines vorausschauenden Monitorings sowie ggf. des Einsatzes steuernder Maßnahmen. Denn kein Kind/Jugendlicher soll in Trierer Schulen Hunger leiden müssen. Hunger ist nicht nur existentiell bedrohlich, sondern schränkt als Barriere die uneingeschränkte Teilhabe an Bildung ein.
Mit freundlichen Grüßen
Gez. Marc-Bernhard Gleißner Theresia Görgen
Fraktionsvorsitzender Sozialpolitische Sprecherin
Terminübersicht
Gewährleistung der Teilnahme am Schulessen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Leibe!
Im Zusammenhang mit der Inflation und den enorm gestiegenen Energiekosten, ist davon auszugehen, dass Familien die Kosten für das Schulessen sich nicht mehr sich leisten werden können. Der Antrag intendiert einerseits dementsprechende Tendenzen zu erkennen und ggf. Maßnahmen zu ergreifen, wenn Schüler:innen davon betroffen sind.
Deshalb möge der Stadtrat möge beschließen:
Die Verwaltung ermittelt die Nutzung des neuen Verpflegungskonzeptes für Trierer Ganztagsschulen in städtischer Trägerschaft seit Beschlussfassung im Dezember 2020; d.h. die Anzahl der zum Schulessen angemeldeten Schüler:innen in ihrer Gesamtheit sowie nach nach Schulen aufgesplittet. Ebenso soll die Anzahl der tatsächlich abgerufenen Essen pro Monat/Schule ermittelt werden. Eine weitere wichtige Komponente ist die Anzahl der Schüler:innen, die wegen Nichteinzahlung vom Mittagessen ausgeschlossen werden.[1]
Die Verwaltung prüft anhand der vorliegenden Daten, welche Maßnahmen entwickelt werden können, einer hohen Anzahl an Ausschlüssen/Abmeldungen entgegenzuwirken.
Die Ergebnisse und Daten sollen in den entsprechenden Ausschüssen fortlaufend vorläufig bis Ende 2023 mitgeteilt werden.
Die Verwaltung möge prüfen, ob neben der Information per Mail, dass das Guthabenkonto keine ausreichende Deckung mehr aufzeigt, nicht auch SMS-/alternative Nachrichtendienste genutzt werden können.
Begründung:
Der Antrag an sich ist eigentlich selbstredend, denn die Begründung ist schon implizit enthalten. Die Inflation ist bis zum heutigen Tag auf fast 8 % angestiegen und im Bereich der Energiekosten müssen wir mit mindestens einer Verdreifachung rechnen. Die Gaspreise werden ohne wirksame Maßnahmen der Bundesregierung so enorm steigen, dass untere und mittlere Einkommensgruppen dies nicht mehr leisten werden können. Davon, so ist zu erwarten, werden auch die Buchungen und infolge die Anzahl der Ausschlüsse von Schüler:innen vom Mittagessen in den Schulen betroffen sein.
Daseinsfürsorge, Bildung, Gesundheit, Kinder- und Jugendfreundlichkeit liegen im Zuständigkeitsbereich der Stadt. Wir sind der Auffassung, dass die Primärbedürfnisse von Kindern/Jugendlichen, hier das Mittagessen in der Schule, nicht einer wirtschaftlichen Ausnahmesituation zum Opfer fallen dürfen.
Das bedarf eines vorausschauenden Monitorings sowie ggf. des Einsatzes steuernder Maßnahmen. Denn kein Kind/Jugendlicher soll in Trierer Schulen Hunger leiden müssen. Hunger ist nicht nur existentiell bedrohlich, sondern schränkt als Barriere die uneingeschränkte Teilhabe an Bildung ein.
Mit freundlichen Grüßen
Gez. Marc-Bernhard Gleißner Theresia Görgen
Fraktionsvorsitzender Sozialpolitische Sprecherin