Antrag „Finanzierung und Unterhaltung städtischer Kinderspielplätze sicherstellen“

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Leibe!

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren,

 

der Stadtrat möge beschließen:

 

  1. Beim Neubau von Mehrfamilienhäusern ab drei Wohneinheiten muss die Stadt Trier verbindlich den §11 Abs 2 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz anwenden. Wenn seitens der Bauherr*innen nicht nachgewiesen werden kann, dass der Kinderspielplatz nicht in Abstimmung mit den entsprechenden Stellen des Jugendamtes geplant wird und die Wartung und Instandhaltung entsprechend den Herstellervorgaben gewährleistet ist, so muss die gesetzlich festgeschriebene Sicherheitsleistung gemäß § 11 Abs 2 LBauO gefordert werden.
  2. Die Stadt Trier überprüft alle Mehrfamilienhäuser ab drei Wohneinheiten im gesamten Stadtgebiet, ob gemäß §11 LBauO ab Inkrafttreten der gesetzlichen Vorgaben entsprechend Spielplätze errichtet wurden bzw. eine Beteiligung nach §11 Abs. 2 LBauO an öffentlichen Spielplätzen erfolgt. Bei nicht Erfüllung von §11 Abs.1 oder Abs.2 LBauO soll die Stadtverwaltung darauf hinwirken, dass die Eigentümer*innen sich an der Herstellung und Unterhaltung eines öffentlichen, wohnortnahen Spielplatzes beteiligen.
  3. Die Stadtverwaltung überprüft kontinuierlich die Einhaltung des §11 LBauO und erstattet jährlich dem Jugendhilfeausschuss und dem Stadtrat Bericht.

 

Begründung:

Durch den Antrag soll anstelle von Spielplätzen auf Privatgrundstücken der Bedarf an öffentlichem wohnortnahem Spielraum gedeckt und erhalten werden. Außerdem soll die Stadt die im Absatz erwähnte Sicherheitsleistung einfordern, um die Herstellung und die Unterhaltung der jeweiligen öffentlichen Spielplätze zu gewährleisten.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Theresia Görgen                                           Jörg Johann

Mitglied des Jugendhilfeausschuss               Stellv. Vorsitzender Linksfraktion

der Linksfraktion