Antrag: Erhebung von Immobilienleerständen in Trier

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Leibe,

die Linksfraktion bittet Sie, den folgenden Antrag „Erhebung von Immobilienleerständen in Trier“ auf die Tagesordnung der nächsten Stadtratssitzung zu setzen.

Der Stadtrat möge beschließen:

1.       Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, Leerstandsdaten für Immobilien in der Stadt Trier zu erheben.

2.       Auf der Grundlage der Erhebungsdaten wird ein internes Verzeichnis aller leerstehenden Wohn- und Geschäftsräume eingeführt.

 

Begründung:

Auch im bundesweiten Vergleich werden in Trier sehr hohe Mieten gezahlt, sowohl für Wohneinheiten als auch für Geschäftsräume. Besonders bezahlbarer Wohnraum ist  in Trier sehr knapp. So ist z.B. bei 60-Quadratmeter-Wohnungen die Durchschnittsmiete in fünf Jahren um 22 % gestiegen.

Eine wichtige Grundlage und dringlichste Aufgabe für eine zukunftsgewandte Stadtentwicklung und Wohnraumplanung ist die Erhebung von Wohn- und Geschäftsraumleerständen. Der Immobilienleerstand beinhaltet ungenutzte oder unvermietete Gebäude aus privatem oder öffentlichem Eigentum. Betroffen sind in der Regel der Wohnungsmarkt sowie der Markt für gewerbliche Immobilien wie Büro-, Einzelhandels- oder auch Lager- und Logistikflächen.

Der Immobilienleerstand hat unterschiedliche Ursachen. Diese können auf konjunkturelle, strukturelle und spekulative Ursachen zurückgeführt werden.

Ein dauerhaftes Leerstandsmonitoring, eine Analyse und Bewertung von Leerstandsursachen muss neben der Berücksichtigung aktueller und zukünftiger Trends, wie z.B. das Schwarmverhalten junger Erwachsener, Bestandteil  wirksamer Planungs- und Steuerungsprozesse von Wohnraum- und Stadtentwicklung werden.

Aus diesem Grund hat das Bundesamt für Bau-, Raum- und Stadtforschung 2014 eine Broschüre herausgegeben1, in der exemplarisch Erhebungsbeispiele deutscher Städte als Best-Practice-Beispiele aufgeführt werden.

Die Städte und Kommunen werden vom Bundesministerium angehalten, die noch vorhandenen Lücken im flächendeckenden Monitoring des Bundes zu schließen.

Viele Städte und Kommunen führen seit Jahren eine Leerstanderhebung von Immobilien durch. Als Beispiele seien hier Aachen, Dortmund, Wuppertal, Tübingen genannt. Die Methoden und Verfahren der Erhebung sind unterschiedlich und bestehen in der Regel aus einem Methodenmix: Stromzählermethode, Befragung, Begehung, Gebäude- und Einwohner*innenstatistik. Neu ist die Verbrauchserfassung von Heizungen, die in den Methodenmix mit aufgenommen werden kann.

So erheben Aachen und Mönchengladbach seit 2005 die Leerstände auf der Grundlage der Stromzählerdaten. Das methodische Vorgehen stellt sich dabei folgendermaßen dar:

·         Auswertung einer entsprechenden Stromzählerdatei der NVV (nicht personenbezogene Einzeldaten zu einem Stichtag in 4/2005)

·         Abgleich mit der städtischen Gebietsgliederung

·         Begehung und „Inaugenscheinnahme“ von etwa der Hälfte der Leerstände (Datenüberprüfung; Rückschlüsse auf Gründe für Leerstand)

·         Bereinigung der Datei auf der Grundlage des Abgleichs mit der Gebietsgliederung und der Begehung (abgerissene Gebäude, Rohbauten, Modernisierungen, Nutzungsänderungen etc.) Bereinigt werden die Daten dann durch Begehungen. Für Trier denkbar ist hierbei eine enge Kooperation mit den Ortsvorsteher*innen und Ortsbeiräten.

 

Das Verzeichnis über sämtliche leerstehende Wohn- und Geschäftsräume dient auch dazu, in der Stadtverwaltung einen Überblick darüber zu bekommen, ob es in einigen Stadtteilen oder bei einzelnen Eigentümer*innen zu Häufungen beim Leerstand kommt. Auch kann langfristig beispielsweise darüber nachgedacht werden, dieses Verzeichnis für Wohnungssuchende zur Einsicht zu veröffentlichen oder auf Grundlage dieses Verzeichnisses gezielt die Eigentümer*innen der leerstehenden Wohnräume z. B. für die Unterbringung Geflüchteter anzusprechen.

 

Durch die Erarbeitung regelmäßiger Statistiken kann verdeutlicht werden, wie groß das Ausmaß leerstehender Wohnungen oder Geschäftseinheiten in Trier tatsächlich ist. So lassen sich Fehlentwicklungen zeitnah erkennen und frühzeitig geeignete Unterstützung der Eigentümer*innen und andere Maßnahmen einleiten.

 

1 vgl. Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung: Aktuelle und zukünftige Entwicklung von Wohnungsleerständen in den Teilräumen Deutschlands (http://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Veroeffentlichungen/Sonderveroeffentlichungen/2014/Wohnungsleerstaende.html)

 

Mit freundlichen Grüßen

gez.  Theresia Görgen

Fraktionsvorsitzende