Antrag: Einspruchsfrist für Jugendliche zur Datenweitergabe an die Bundeswehr öffentlich machen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

zur öffentlichen Sitzung des Trierer Stadtrats am 8. März 2017 stellt die Linksfraktion folgenden Antrag:

Der Stadtrat möge beschließen:

  1. Die Stadtverwaltung informiert die Öffentlichkeit und insbesondere die Trierer Jugendlichen mit einer Pressemitteilung, auf der Homepage der Stadt Trier, den sozialen Medien und in der Rathauszeitung schnellstmöglich über den Stichtag der Einspruchsfrist (31. März 2017) und die Möglichkeit des Widerspruches der Datenweitergabe an die Bundeswehr.
  2. Die Stadtverwaltung stellt auf ihrer Website den Jugendlichen einen Vordruck für den Widerspruch zur Verfügung.
  3. Dieses Informationsangebot soll jährlich, zeitnah zum Stichtag, erfolgen.
  4. Die Stadtverwaltung prüft die Möglichkeit einer Annonce in den lokalen Medien, um die Widerspruchsmöglichkeit prominent zu bewerben.

Begründung:

Jedes Jahr ist die städtische Meldebehörde gesetzlich dazu verpflichtet Namen und Adressen aller Jugendlichen mit deutscher Staatsbürgerschaft, die im Folgejahr volljährig werden, an die Bundeswehr weiterzugeben.

Die Bundeswehr nutzt diese Daten, um sich an die Jugendlichen zu wenden und um den freiwilligen Dienst bei der deutschen Armee zu bewerben. Ziel ist es auch minderjährige Jugendliche zu rekrutieren. Aktuelle Zahlen zeigen eine deutliche Zunahme vom 17-jährigen bei der Bundeswehr. So waren es 2016 10% der neuen Rekrut*innen, 1576 an der Zahl. Die Kinderschutzkommission des Deutschen Bundestages lehnt dies ab und fordert eine Anhebung des Mindestalters für den Dienstbeginn von Soldat*innen auf 18 Jahre.

Des Weiteren propagiert die Bundeswehr in Ihren speziell für junge Menschen entwickelten Werbekampagnen ein verklärtes Bild des Soldatenberufes indem die negativen Folgen von Kriegseinsätzen ausgeklammert werden.

Bedauerlicherweise besteht für die Stadt Trier keine Möglichkeit sich der Datenweitergabe an die Bundeswehr zu versperren. Dafür besteht für die betroffenen Jugendlichen oder ihre Erziehungsberechtigten ein Widerspruchsrecht gegen die Datenweitergabe zum Stichtag am 31. März. Dazu genügt ein schriftlicher Widerspruch an die Meldebehörde.

Die Datenweitergabe an die Bundeswehr sowie das entsprechende Widerspruchsrecht ist jedoch den wenigsten Jugendlichen bekannt. Infolgedessen erhalten zahlreiche Jugendliche ohne vorher den Wunsch oder ein Interesse bekundet zu haben Werbematerial der Bundeswehr. Ihre Daten werden ohne ausdrückliche Erlaubnis weitergegeben. Die Linksfraktion sieht dies, neben der Ablehnung von einseitiger Armee-Werbung bei Minderjährigen, vor allem aus Sicht des Datenschutzes kritisch.

Um den Jugendlichen ein Stück informationelle Selbstbestimmung zu gewährleisten sollte die Stadt ihre Informationskanäle nutzen um auf das Widerspruchsrecht hinzuweisen. Aus Sicht der Linksfraktion entstehen durch den vorliegenden Antrag keine zusätzlichen Kosten für die Stadt.