Änderungsantrag zur Vorlage 440/2020 „Quote geförderter Wohnraum und Barrierefreiheit“

Sehr geehrter Herr Leibe,

 

Die Linksfraktion begrüßt ausdrücklich, dass seitens der Stadtverwaltung eine Konkretisierung der beschlossenen Quote zum Anteil des geförderten Wohnraums und den Festsetzungen hinsichtlich der Barrierefreiheit.

 

Der Stadttrat möge folgende Änderungen in die vorliegende Vorlage einbringen:

 

Neuformulierung Punkt 3: Bezugsgröße für die vorgenannte Berechnung ist die Anzahl der Wohneinheiten im gesamten Bauvorhaben. Als Bauvorhaben im Sinne dieser Vorlage gilt die Bebauung von Flächen mit Wohneinheiten in engem räumlichem Bezug. Bei der Berechnung der Wohneinheiten wird ab der Nachkommastelle 5 aufgerundet. Ab 4 Wohneinheiten sind mindestens eine, ab 6 Wohneinheiten mindestens 2 und ab 9 Wohneinheiten mindestens 3 Wohneinheiten für den öffentlich geförderten Mietwohnungsbau vorzusehen. Danach gilt dann die 33 % Quote.

 

Begründung:

Die Förderbedingungen der ISB geben möglichen Bauträgern und Projektentwicklern gute Rahmenbedingungen, geförderten Wohnungsbau zu realisieren. Die Möglichkeiten der Stadt, noch Einfluss auf den städtischen Wohnungsmarkt zu nehmen, sind sehr begrenzt. Deshalb ist die Durchsetzung der Quote bei Bauvorhaben, auf die die Stadt Einfluss hat, sehr wichtig. Die Stadt darf dieses Instrument nicht aus der Hand geben. Nach Ende der Evaluation in drei Jahren wird sich der Bestand an städtischen Flächen weiter verringert haben, deshalb ist jetzt Zeit zu handeln.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Jörg Johann                                                              Theresia Görgen