Änderungsantrag zum Antrag 365/2019 „Mietenwahnsinn stoppen - Bezahlbarer Wohnraum in Trier“

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Leibe!

 

Die Linksfraktion beantragt eine Änderung zur Vorlage 365/2019 der SPD-Fraktion:

 

Unter Punkt 1 wird die Zahl „33 %“ durch „50 %“ ersetzt. Zusätzlich wird der Satz angefügt: „Die Bindung soll auf die jeweils gültige Höchstbindungsfrist in den Förderprogrammen festgesetzt werden.“

 

Begründung:

Viele gewinnorientierte Wohnungsbaugesellschaften halten mittlerweile, unter Berücksichtigung der guten Förderbedingungen, z. B. der ISB, 33 % geförderten Wohnraum für realisierbar. Viele Kommunen, auch weniger angespannten Immobilienmärkten, weisen durchaus höhere Quoten für geförderten Wohnraum aus. Deshalb fordert die Linksfraktion, den Quote für neue und geänderte Bebauungsplangebiete statt auf 33 % direkt auf 50 % zu erhöhen.

Die Wohnraumförderung ist an eine gewisse Bindungsfrist gebunden, innerhalb derer die Wohnungen nur für maximal 6 EUR/qm vermietbar sind  Aufgrund der Bindungsfristen in den jeweiligen Förderprogrammen kann es sein, dass bereits nach 10 bzw. 15 Jahren die Wohnungen aus der Bindung herausfallen und gemäß den ortsüblichen Mieten abgegeben werden können. Dieser Zeitpunkt muss aufgrund der durchaus lukrativen Förderbedingungen soweit wie möglich nach hinten verschoben werden. Unter den gegeben Zinsfestsetzungen der EZB sind Gewinnausschüttungen von bis zu 2 % der investieren Summe durchaus noch wirtschaftlich.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

                                 

 

Marc-Bernhard                                              Jörg Johann

Vorsitzender Linksfraktion                             Stellv. Vorsitzender Linksfraktion