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Aktuelles aus der Fraktion

Cannabis-Modellprojekt

Regulierung statt Schwarzmarkt

LINKE beantragt Teilnahme der Stadt Trier am Cannabis-Modellprojekt

„Regulierung statt Schwarzmarkt“

Pressemitteilung der Linksfraktion im Trierer Stadtrat

 

Für die anstehende Sitzung des Trierer Stadtrats am 5. Juli 2023 hat die Fraktion DIE LINKE beantragt, dass auch Trier sich um eine Teilnahme am Cannabis-Modellprojekt der Bundesregierung bewirbt. Flankierend dazu hat die Linksfraktion auch beantragt, dass die Suchtprävention speziell für Jugendliche intensiviert wird und die Kompetenzen in der Stadtverwaltung dazu verstärkt werden.

 

„Die Verbotspolitik ist gescheitert! Die Kriminalisierung sorgt dafür, dass Schwarzmarkt und Organisierte Kriminalität profitieren und der Jugendschutz missachtet wird“, erläutert Matthias Koster, Stadtratsmitglied für DIE LINKE. „Durch eine Teilnahme am Modellprojekt hätten die Konsumentinnen und Konsumenten in Trier die Möglichkeit, legal Cannabis zu erwerben, bei dem sie sicher sein können, dass es nicht verunreinigt ist.“

 

Gemeinsam erklären der Vorsitzende der Linksfraktion Trier, Marc-Bernhard Gleißner, und der Sprecher des Stadtverbandes der Trierer Linken, Tim Biermann:
„Mit dem Gesetz der Bundesregierung wird eine Regulierung von Cannabis-Konsum möglich. Das Gesetz erlaubt Festlegungen zum Wirkstoffgehalt, zur Zusammensetzung der Inhaltsstoffe, zum Jugendschutz und zu den erlaubten Mengen. Die Devise heißt dann Regulierung statt Schwarzmarkt. Mit dem Antrag, Modellregion zu werden, kann in der Kommune aktiv vorgegangen werden, Cannabis-Konsum zu entkriminalisieren, den Verkauf zu regulieren sowie Prävention und Aufklärung aktiv ohne Verbotsgedanken zu steuern, die den Konsum von Cannabis noch attraktiver machen.“

 

Hintergrund des Stadtratsantrags ist die geplante Cannabis-Entkriminalisierung, die derzeit in der Bundespolitik beraten wird. Die Bundesregierung hat dazu einen Fahrplan vorgelegt, nach dem in einem ersten Schritt der Besitz von Cannabis in Eigenbedarfsmengen sowie der private Eigenanbau erlaubt wird; zudem sollen spezielle Clubs legal Cannabis an ihre Mitglieder abgeben dürfen. In einem zweiten Schritt sollen dann – wissenschaftlich begleitet – in sogenannten Modellkommunen staatlich kontrollierte Abgabestellen Cannabis verkaufen dürfen.

 

DIE LINKE begrüßt Schritte zur Legalisierung von Cannabis, kritisiert aber, dass das Vorhaben der Bundesregierung im Detail nicht ausreichend ist. DIE LINKE fordert eine umfassende Freigabe von Cannabis für volljährige Konsumentinnen und Konsumenten, nicht nur in ausgewählten Modellprojekten; zudem setzt DIE LINKE sich für Verbesserungen bei der Suchtprävention und Suchttherapie ein. „Nur eine vollständige Legalisierung von Cannabis entlastet Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte und ermöglicht zugleich Verbraucherschutz und Jugendschutz“, so Koster abschließend.

Anträge

,,Anzahl und Bearbeitungsstand von Wohngeldanträgen in Trier"

Sehr geehrter Herr Koster,

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Das Antragsvolumen durch die Wohngeldreform 2023 ist in den Monaten Januar/Februar 2023
um das 10-fache gestiegen. Erstanträge vor der Reform monatlich ca.30.

Erstanträge auf Leistungen nach dem Wohngeld-Plus-Gesetz:

Januar 2023                                                                                                                   500 Fälle

Stand 27.02.2023 Februar 2023                                                                                   144 Fälle

Insgesamt                                                                                                                      644 Fälle

Von 644 vorliegenden Erstanträgen wurden abschließend entschieden:                240 Fälle

Bewilligungen:                                                                                                               189 Fälle

Ablehnungen:                                                                                                                  51 Fälle

 

  1. Wie viele unbearbeitete Wohngeldanträge liegen dem Amt für Soziales und Wohnen derzeit vor? Wie hat sich die Zahl der unbearbeiteten Anträge seit der Wohngeldreform verändert?

Insgesamt sind derzeit nicht abschließend entschieden
davon entfallen auf:                                                                                                     660 Fälle

Anträge Bestandskunden (Weiterleistung, Erhöhung, Herabsetzung)                     256 Fälle

Erstanträge Wohngeldreform                                                                                      404 Fälle

                                                                                                                                      660 Fälle

Aufgrund der hohen Antragszahlen bestehen erhebliche Arbeitsrückstände. Die Zahl der
unerledigten Fälle _ist gegenüber dem Vorjahr um das 7- fache gestiegen.

2. Wie lange dauert die durchschnittliche Bearbeitung der Anträge derzeit? Wie hat sich die Bearbeitungsdauer seit der Wohngeldreform verändert?

Es ist davon auszugehen, dass sich die Bearbeitungsdauer auf bis zu 16 Wochen erhöhen wird.
Vor der Reform lag die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bei 2 bis 6 Wochen.


3. Wie viel Personal (VZÄ) steht für die Bearbeitung der Wohngeldanträge zur Verfügung?
Derzeit sind 6 Wohngeldsachbearbeiter in Vollzeit für die Bearbeitung der Wohngeldanträge
zuständig. Seit 01.01.2023 sind zusätzlich 1,6 Stellen zur Einarbeitung besetzt. Die Mitarbeiter
werden erst im laufe des Jahres die selbständige Bearbeitung übernehmen können.

4. Welche Maßnahmen sind geplant oder sogar bereits umgesetzt, um die Situation zu entspannen (bspw. Auszahlung von Vorschüssen an besonders bedürftige Antragstellende, Priorisierung von Anträgen, Erhöhung des Personalbestands, etc.)?
Notwendige Personalaufstockung um weitere 4,4 Stellen.
Allgemeine vorläufige Zahlungen erfolgen nicht. In der Regel verfügen die Antragsteller über
Einkünfte, die auch ohne Wohngeld das Existenzminimum sichern.
Vorschusszahlungen als existenzsichernde Leistung sind im Rahmen der Einzelfallprüfung möglich.
Bei Mittellosigkeit werden die Kunden auf andere Transferleistungsansprüche hingewiesen.

Mit freundlichen Grüßen

Elvira Garbe

Anfragen

,,Anzahl und Bearbeitungsstand von Wohngeldanträgen in Trier"

Sehr geehrter Herr Koster,

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Das Antragsvolumen durch die Wohngeldreform 2023 ist in den Monaten Januar/Februar 2023
um das 10-fache gestiegen. Erstanträge vor der Reform monatlich ca.30.

Erstanträge auf Leistungen nach dem Wohngeld-Plus-Gesetz:

Januar 2023                                                                                                                   500 Fälle

Stand 27.02.2023 Februar 2023                                                                                   144 Fälle

Insgesamt                                                                                                                      644 Fälle

Von 644 vorliegenden Erstanträgen wurden abschließend entschieden:                240 Fälle

Bewilligungen:                                                                                                               189 Fälle

Ablehnungen:                                                                                                                  51 Fälle

 

  1. Wie viele unbearbeitete Wohngeldanträge liegen dem Amt für Soziales und Wohnen derzeit vor? Wie hat sich die Zahl der unbearbeiteten Anträge seit der Wohngeldreform verändert?

Insgesamt sind derzeit nicht abschließend entschieden
davon entfallen auf:                                                                                                     660 Fälle

Anträge Bestandskunden (Weiterleistung, Erhöhung, Herabsetzung)                     256 Fälle

Erstanträge Wohngeldreform                                                                                      404 Fälle

                                                                                                                                      660 Fälle

Aufgrund der hohen Antragszahlen bestehen erhebliche Arbeitsrückstände. Die Zahl der
unerledigten Fälle _ist gegenüber dem Vorjahr um das 7- fache gestiegen.

2. Wie lange dauert die durchschnittliche Bearbeitung der Anträge derzeit? Wie hat sich die Bearbeitungsdauer seit der Wohngeldreform verändert?

Es ist davon auszugehen, dass sich die Bearbeitungsdauer auf bis zu 16 Wochen erhöhen wird.
Vor der Reform lag die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bei 2 bis 6 Wochen.


3. Wie viel Personal (VZÄ) steht für die Bearbeitung der Wohngeldanträge zur Verfügung?
Derzeit sind 6 Wohngeldsachbearbeiter in Vollzeit für die Bearbeitung der Wohngeldanträge
zuständig. Seit 01.01.2023 sind zusätzlich 1,6 Stellen zur Einarbeitung besetzt. Die Mitarbeiter
werden erst im laufe des Jahres die selbständige Bearbeitung übernehmen können.

4. Welche Maßnahmen sind geplant oder sogar bereits umgesetzt, um die Situation zu entspannen (bspw. Auszahlung von Vorschüssen an besonders bedürftige Antragstellende, Priorisierung von Anträgen, Erhöhung des Personalbestands, etc.)?
Notwendige Personalaufstockung um weitere 4,4 Stellen.
Allgemeine vorläufige Zahlungen erfolgen nicht. In der Regel verfügen die Antragsteller über
Einkünfte, die auch ohne Wohngeld das Existenzminimum sichern.
Vorschusszahlungen als existenzsichernde Leistung sind im Rahmen der Einzelfallprüfung möglich.
Bei Mittellosigkeit werden die Kunden auf andere Transferleistungsansprüche hingewiesen.

Mit freundlichen Grüßen

Elvira Garbe

Aus der Rathauszeitung

Solidarisch handeln

Gemeinsamer Text mehrerer Fraktionen

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Rede des Fraktionsvorsitzenden Marc-Bernhard Gleißner zur konstituierenden Sitzung des Trierer Stadtrats am 25. Juni 2019: Weiterlesen