Die Linksfraktion Trier ist die gewählte Vertretung der LINKEN Trier im Trierer Stadtrat. Aktuell besetzen wir 4 Sitze im Stadtparlament. Auf unserer Website können Sie uns und unsere Arbeit kennenlernen. Bei Anregungen und Fragen können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren.

Aktuelles aus der Fraktion

Cannabis-Modellprojekt

Regulierung statt Schwarzmarkt

LINKE beantragt Teilnahme der Stadt Trier am Cannabis-Modellprojekt

„Regulierung statt Schwarzmarkt“

Pressemitteilung der Linksfraktion im Trierer Stadtrat

 

Für die anstehende Sitzung des Trierer Stadtrats am 5. Juli 2023 hat die Fraktion DIE LINKE beantragt, dass auch Trier sich um eine Teilnahme am Cannabis-Modellprojekt der Bundesregierung bewirbt. Flankierend dazu hat die Linksfraktion auch beantragt, dass die Suchtprävention speziell für Jugendliche intensiviert wird und die Kompetenzen in der Stadtverwaltung dazu verstärkt werden.

 

„Die Verbotspolitik ist gescheitert! Die Kriminalisierung sorgt dafür, dass Schwarzmarkt und Organisierte Kriminalität profitieren und der Jugendschutz missachtet wird“, erläutert Matthias Koster, Stadtratsmitglied für DIE LINKE. „Durch eine Teilnahme am Modellprojekt hätten die Konsumentinnen und Konsumenten in Trier die Möglichkeit, legal Cannabis zu erwerben, bei dem sie sicher sein können, dass es nicht verunreinigt ist.“

 

Gemeinsam erklären der Vorsitzende der Linksfraktion Trier, Marc-Bernhard Gleißner, und der Sprecher des Stadtverbandes der Trierer Linken, Tim Biermann:
„Mit dem Gesetz der Bundesregierung wird eine Regulierung von Cannabis-Konsum möglich. Das Gesetz erlaubt Festlegungen zum Wirkstoffgehalt, zur Zusammensetzung der Inhaltsstoffe, zum Jugendschutz und zu den erlaubten Mengen. Die Devise heißt dann Regulierung statt Schwarzmarkt. Mit dem Antrag, Modellregion zu werden, kann in der Kommune aktiv vorgegangen werden, Cannabis-Konsum zu entkriminalisieren, den Verkauf zu regulieren sowie Prävention und Aufklärung aktiv ohne Verbotsgedanken zu steuern, die den Konsum von Cannabis noch attraktiver machen.“

 

Hintergrund des Stadtratsantrags ist die geplante Cannabis-Entkriminalisierung, die derzeit in der Bundespolitik beraten wird. Die Bundesregierung hat dazu einen Fahrplan vorgelegt, nach dem in einem ersten Schritt der Besitz von Cannabis in Eigenbedarfsmengen sowie der private Eigenanbau erlaubt wird; zudem sollen spezielle Clubs legal Cannabis an ihre Mitglieder abgeben dürfen. In einem zweiten Schritt sollen dann – wissenschaftlich begleitet – in sogenannten Modellkommunen staatlich kontrollierte Abgabestellen Cannabis verkaufen dürfen.

 

DIE LINKE begrüßt Schritte zur Legalisierung von Cannabis, kritisiert aber, dass das Vorhaben der Bundesregierung im Detail nicht ausreichend ist. DIE LINKE fordert eine umfassende Freigabe von Cannabis für volljährige Konsumentinnen und Konsumenten, nicht nur in ausgewählten Modellprojekten; zudem setzt DIE LINKE sich für Verbesserungen bei der Suchtprävention und Suchttherapie ein. „Nur eine vollständige Legalisierung von Cannabis entlastet Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte und ermöglicht zugleich Verbraucherschutz und Jugendschutz“, so Koster abschließend.

Anträge

Anfrage zum Sachstand Bauanträge / Bauvorhaben geförderter Wohnraum

Sehr geehrter Herr Johann,
nachfolgend nehme ich Bezug auf die Fragestellungen vom 17.01.2023:

1. Wie viele Bauanträge für geförderte Wohnungen sind in den Jahren 2021 und 2022 bei der
Stadtverwaltung eingegangen und genehmigt worden? Wo befinden sich diese Baugebiete
(Stadtteil und Bebauungsplan)?

Die für die Bearbeitung von Bauanträgen zuständige Untere Bauaufsicht im Amt für Immobilien,
Innenstadt und Digitalisierung wertet die gestellten Bauanträge nicht nach gefördertem
Wohnraum aus. Aus baurechtlicher Sicht ist es nicht erheblich, wie der beantragte Wohnraum
finanziert wurde, ob eine Wohnraumförderung besteht wird und ob Beschränkungen hinsichtlich
der Vermietung bestehen.
Die Stadtverwaltung erfasst jedoch die Zahl von Anträgen auf geförderte Wohnungen, die jedoch
in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit den tatsächlichen Bauanträgen steht.
Das Amt für Soziales und Wohnen teilt folgende Zahlen für Anträge auf geförderten
Mietwohnungsbau (Neubau) für den Bereich der Stadt Trier mit – die endgültige Genehmigung
der Anträge erfolgt durch die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).

2021: 7 Anträge für den Bau von 60 geförderten Wohneinheiten (alle bereits von der ISB
bewilligt).
2022: 24 Anträge für den Bau von 295 Wohneinheiten (teilweise von ISB bewilligt, viele Anträge
noch im Nov./Dez. 2022, Bewilligung wird erst in den nächsten Monaten erfolgen)

Darüber hinaus gab es folgende Anträge zum ISB Modernisierungsprogramm Mietwohnungen in
diesen Jahren (auch mit Mietpreis-und Belegungsbindung, hierfür ist jedoch nicht zwingend ein
Bauantrag erforderlich):
2021: 3 Anträge für 46 Wohneinheiten (alle von der ISB bewilligt)
2022: 2 Anträge für 40 Wohneinheiten (alle von der ISB bewilligt)
2. Wie viele dieser Wohnungen wurden / werden aufgrund von Vorgaben der Stadt (33 % geförderter
Wohnraum) beantragt und genehmigt, etwa durch Verträge zwischen Stadt und Investoren oder
gar allein auf Initiative von Investoren? Wo befinden sich diese Baugebiete (Stadtteil und
Bebauungsplan)?

Siehe hierzu die Beantwortung zu Ziff. 1.
3. Wann wird im Baugebiet BU24 „Burgunderviertel“ mit dem Bau geförderter Wohnungen
begonnen, wann mit dem Bau der anderen Wohneinheiten? Sind dort bereits Bauanträge gestellt
und Baugenehmigungen erteilt worden, schließlich wurde die Satzung bereits im Sommer 2021
beschlossen?

Im Burgunderviertel wurde bereits ein Bauantrag gestellt, allerdings ohne einen Anteil von
gefördertem Wohnraum. Mit dem Beginn der Maßnahmen des geförderten Wohnungsbaus ist
nach Durchführung der Erschließungsmaßnahmen zu rechnen.
4. Wurde von der Stadtverwaltung bereits der Bau geförderter Wohnungen genehmigt, auch wenn
sich das betreffende Gebiet noch im Bebauungsplanverfahren befindet (z. B. über § 34 BauGB)?

Nein.
5. Im Zuge des Wohnungsmangels wurde im letzten Sommer vom Stadtrat eine Arbeitsgruppe
beschlossen. Dort sollten weitere Maßnahmen zur Minderung des Wohnungsmangels beraten
werden. Wann tagt der im Juli 2022 beschlossene Arbeitskreis das nächste Mal und wer sind die
von den Fraktionen benannten Mitglieder:innen?

Im Dezember 2021 hat der Stadtrat auf Antrag der SPD-Fraktion einen „Strategieprozess Wohnen
und Arbeiten in Trier“ beschlossen. Die Stadtverwaltung wurde darin beauftragt, gemeinsam mit
dem Stadtrat ein Strategiepapier zu erarbeiten, das als Leitlinie für eine positive Wohn- und
Arbeitsentwicklung dienen und Handlungsempfehlungen ableiten soll. Dazu sollte eine
Lenkungsgruppe – nicht wie oben genannt ein „Arbeitskreis“ - gegründet werden.
Zur Gründung der Lenkungsgruppe hat am 29.09.2022 ein Vorbereitungstreffen stattgefunden,
an dem Vertretungen aus allen im zuständigen Haushalts- und Personalausschuss vertretenen
Fraktionen teilgenommen haben. Bei diesem Treffen wurde die Zusammensetzung der
Lenkungsgruppe final festgelegt.

Die Lenkungsgruppe „Wohnen und Arbeiten in Trier“ hat sich am 05.01.2023 konstituiert.
Aus den Fraktionen sind folgende Personen für die Teilnahme in der Lenkungsgruppe benannt
worden:
Bündnis90/Die Grünen - Nancy Rehländer
CDU - Birgit Falk
SPD - Sven Teuber
UBT - Christiane Probst
DIELINKE - Marc Bernhard Gleißner
FDP - Tobias Schneider
AfD - Michael Frisch
Daneben wurden aus den Fraktionen zum Teil Vertretungen benannt.
Das nächste Treffen der Lenkungsgruppe ist terminiert für den 02.03.2021. Die Termine der
Lenkungsgruppen-Sitzungen werden in Allriss und im Sitzungskalender hinterlegt.

6. Werden dort zukünftig wichtige Informationen über die Lage auf dem Wohnungsmarkt und
Sachstände über das Engagement der Wohnungsbaugesellschaften mit städtischer Beteiligung
mitgeteilt, sofern es sich mit der Verschwiegenheitspflicht der Aufsichtsratsmitglieder vereinbar ist,
so wie es seinerzeit kommuniziert wurde.

Die Schwerpunktsetzung und Themenauswahl erfolgt durch die Lenkungsgruppe. Sofern die
Lenkungsgruppe beschließt, eine Berichterstattung über das Engagement der
Wohnungsbaugesellschaften mit städtischer Beteiligung zum Diskussionsthema innerhalb der
Lenkungsgruppe zu machen wird die Verwaltung einen entsprechenden Diskussionspunkt auf die
Tagesordnung setzen und entsprechend vorbereiten.
Informationen über die Lage auf dem Trierer Wohnungsmarkt wurden am 15.03.2022 mit der
Präsentation der umfangreichen Wohnraumbedarfsanalyse öffentlich vorgestellt. Deren
Ergebnisse fließen selbstverständlich in die Diskussion innerhalb der Lenkungsgruppe ein.

Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass das Amt für Stadt und Verkehrsplanung sowie das Amt für
Bodenmanagement und Geoinformation im Rahmen von Befreiungen von den Festsetzungen von
Bebauungsplänen gemäß § 31 Abs. 3 Baugesetzbuch (Neuregelung im Baulandmobilisierungsgesetz
für Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt) immer auf die Umsetzung der Quote zum
geförderten Wohnungsbau hinwirken.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Britten
Beigeordneter

Anfragen

Anfrage zum Sachstand Bauanträge / Bauvorhaben geförderter Wohnraum

Sehr geehrter Herr Johann,
nachfolgend nehme ich Bezug auf die Fragestellungen vom 17.01.2023:

1. Wie viele Bauanträge für geförderte Wohnungen sind in den Jahren 2021 und 2022 bei der
Stadtverwaltung eingegangen und genehmigt worden? Wo befinden sich diese Baugebiete
(Stadtteil und Bebauungsplan)?

Die für die Bearbeitung von Bauanträgen zuständige Untere Bauaufsicht im Amt für Immobilien,
Innenstadt und Digitalisierung wertet die gestellten Bauanträge nicht nach gefördertem
Wohnraum aus. Aus baurechtlicher Sicht ist es nicht erheblich, wie der beantragte Wohnraum
finanziert wurde, ob eine Wohnraumförderung besteht wird und ob Beschränkungen hinsichtlich
der Vermietung bestehen.
Die Stadtverwaltung erfasst jedoch die Zahl von Anträgen auf geförderte Wohnungen, die jedoch
in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit den tatsächlichen Bauanträgen steht.
Das Amt für Soziales und Wohnen teilt folgende Zahlen für Anträge auf geförderten
Mietwohnungsbau (Neubau) für den Bereich der Stadt Trier mit – die endgültige Genehmigung
der Anträge erfolgt durch die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).

2021: 7 Anträge für den Bau von 60 geförderten Wohneinheiten (alle bereits von der ISB
bewilligt).
2022: 24 Anträge für den Bau von 295 Wohneinheiten (teilweise von ISB bewilligt, viele Anträge
noch im Nov./Dez. 2022, Bewilligung wird erst in den nächsten Monaten erfolgen)

Darüber hinaus gab es folgende Anträge zum ISB Modernisierungsprogramm Mietwohnungen in
diesen Jahren (auch mit Mietpreis-und Belegungsbindung, hierfür ist jedoch nicht zwingend ein
Bauantrag erforderlich):
2021: 3 Anträge für 46 Wohneinheiten (alle von der ISB bewilligt)
2022: 2 Anträge für 40 Wohneinheiten (alle von der ISB bewilligt)
2. Wie viele dieser Wohnungen wurden / werden aufgrund von Vorgaben der Stadt (33 % geförderter
Wohnraum) beantragt und genehmigt, etwa durch Verträge zwischen Stadt und Investoren oder
gar allein auf Initiative von Investoren? Wo befinden sich diese Baugebiete (Stadtteil und
Bebauungsplan)?

Siehe hierzu die Beantwortung zu Ziff. 1.
3. Wann wird im Baugebiet BU24 „Burgunderviertel“ mit dem Bau geförderter Wohnungen
begonnen, wann mit dem Bau der anderen Wohneinheiten? Sind dort bereits Bauanträge gestellt
und Baugenehmigungen erteilt worden, schließlich wurde die Satzung bereits im Sommer 2021
beschlossen?

Im Burgunderviertel wurde bereits ein Bauantrag gestellt, allerdings ohne einen Anteil von
gefördertem Wohnraum. Mit dem Beginn der Maßnahmen des geförderten Wohnungsbaus ist
nach Durchführung der Erschließungsmaßnahmen zu rechnen.
4. Wurde von der Stadtverwaltung bereits der Bau geförderter Wohnungen genehmigt, auch wenn
sich das betreffende Gebiet noch im Bebauungsplanverfahren befindet (z. B. über § 34 BauGB)?

Nein.
5. Im Zuge des Wohnungsmangels wurde im letzten Sommer vom Stadtrat eine Arbeitsgruppe
beschlossen. Dort sollten weitere Maßnahmen zur Minderung des Wohnungsmangels beraten
werden. Wann tagt der im Juli 2022 beschlossene Arbeitskreis das nächste Mal und wer sind die
von den Fraktionen benannten Mitglieder:innen?

Im Dezember 2021 hat der Stadtrat auf Antrag der SPD-Fraktion einen „Strategieprozess Wohnen
und Arbeiten in Trier“ beschlossen. Die Stadtverwaltung wurde darin beauftragt, gemeinsam mit
dem Stadtrat ein Strategiepapier zu erarbeiten, das als Leitlinie für eine positive Wohn- und
Arbeitsentwicklung dienen und Handlungsempfehlungen ableiten soll. Dazu sollte eine
Lenkungsgruppe – nicht wie oben genannt ein „Arbeitskreis“ - gegründet werden.
Zur Gründung der Lenkungsgruppe hat am 29.09.2022 ein Vorbereitungstreffen stattgefunden,
an dem Vertretungen aus allen im zuständigen Haushalts- und Personalausschuss vertretenen
Fraktionen teilgenommen haben. Bei diesem Treffen wurde die Zusammensetzung der
Lenkungsgruppe final festgelegt.

Die Lenkungsgruppe „Wohnen und Arbeiten in Trier“ hat sich am 05.01.2023 konstituiert.
Aus den Fraktionen sind folgende Personen für die Teilnahme in der Lenkungsgruppe benannt
worden:
Bündnis90/Die Grünen - Nancy Rehländer
CDU - Birgit Falk
SPD - Sven Teuber
UBT - Christiane Probst
DIELINKE - Marc Bernhard Gleißner
FDP - Tobias Schneider
AfD - Michael Frisch
Daneben wurden aus den Fraktionen zum Teil Vertretungen benannt.
Das nächste Treffen der Lenkungsgruppe ist terminiert für den 02.03.2021. Die Termine der
Lenkungsgruppen-Sitzungen werden in Allriss und im Sitzungskalender hinterlegt.

6. Werden dort zukünftig wichtige Informationen über die Lage auf dem Wohnungsmarkt und
Sachstände über das Engagement der Wohnungsbaugesellschaften mit städtischer Beteiligung
mitgeteilt, sofern es sich mit der Verschwiegenheitspflicht der Aufsichtsratsmitglieder vereinbar ist,
so wie es seinerzeit kommuniziert wurde.

Die Schwerpunktsetzung und Themenauswahl erfolgt durch die Lenkungsgruppe. Sofern die
Lenkungsgruppe beschließt, eine Berichterstattung über das Engagement der
Wohnungsbaugesellschaften mit städtischer Beteiligung zum Diskussionsthema innerhalb der
Lenkungsgruppe zu machen wird die Verwaltung einen entsprechenden Diskussionspunkt auf die
Tagesordnung setzen und entsprechend vorbereiten.
Informationen über die Lage auf dem Trierer Wohnungsmarkt wurden am 15.03.2022 mit der
Präsentation der umfangreichen Wohnraumbedarfsanalyse öffentlich vorgestellt. Deren
Ergebnisse fließen selbstverständlich in die Diskussion innerhalb der Lenkungsgruppe ein.

Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass das Amt für Stadt und Verkehrsplanung sowie das Amt für
Bodenmanagement und Geoinformation im Rahmen von Befreiungen von den Festsetzungen von
Bebauungsplänen gemäß § 31 Abs. 3 Baugesetzbuch (Neuregelung im Baulandmobilisierungsgesetz
für Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt) immer auf die Umsetzung der Quote zum
geförderten Wohnungsbau hinwirken.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Britten
Beigeordneter

Aus der Rathauszeitung

Solidarisch handeln

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