Die Linksfraktion Trier ist die gewählte Vertretung der LINKEN Trier im Trierer Stadtrat. Aktuell besetzen wir 4 Sitze im Stadtparlament. Auf unserer Website können Sie uns und unsere Arbeit kennenlernen. Bei Anregungen und Fragen können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren.

Aktuelles aus der Fraktion

Cannabis-Modellprojekt

Regulierung statt Schwarzmarkt

LINKE beantragt Teilnahme der Stadt Trier am Cannabis-Modellprojekt

„Regulierung statt Schwarzmarkt“

Pressemitteilung der Linksfraktion im Trierer Stadtrat

 

Für die anstehende Sitzung des Trierer Stadtrats am 5. Juli 2023 hat die Fraktion DIE LINKE beantragt, dass auch Trier sich um eine Teilnahme am Cannabis-Modellprojekt der Bundesregierung bewirbt. Flankierend dazu hat die Linksfraktion auch beantragt, dass die Suchtprävention speziell für Jugendliche intensiviert wird und die Kompetenzen in der Stadtverwaltung dazu verstärkt werden.

 

„Die Verbotspolitik ist gescheitert! Die Kriminalisierung sorgt dafür, dass Schwarzmarkt und Organisierte Kriminalität profitieren und der Jugendschutz missachtet wird“, erläutert Matthias Koster, Stadtratsmitglied für DIE LINKE. „Durch eine Teilnahme am Modellprojekt hätten die Konsumentinnen und Konsumenten in Trier die Möglichkeit, legal Cannabis zu erwerben, bei dem sie sicher sein können, dass es nicht verunreinigt ist.“

 

Gemeinsam erklären der Vorsitzende der Linksfraktion Trier, Marc-Bernhard Gleißner, und der Sprecher des Stadtverbandes der Trierer Linken, Tim Biermann:
„Mit dem Gesetz der Bundesregierung wird eine Regulierung von Cannabis-Konsum möglich. Das Gesetz erlaubt Festlegungen zum Wirkstoffgehalt, zur Zusammensetzung der Inhaltsstoffe, zum Jugendschutz und zu den erlaubten Mengen. Die Devise heißt dann Regulierung statt Schwarzmarkt. Mit dem Antrag, Modellregion zu werden, kann in der Kommune aktiv vorgegangen werden, Cannabis-Konsum zu entkriminalisieren, den Verkauf zu regulieren sowie Prävention und Aufklärung aktiv ohne Verbotsgedanken zu steuern, die den Konsum von Cannabis noch attraktiver machen.“

 

Hintergrund des Stadtratsantrags ist die geplante Cannabis-Entkriminalisierung, die derzeit in der Bundespolitik beraten wird. Die Bundesregierung hat dazu einen Fahrplan vorgelegt, nach dem in einem ersten Schritt der Besitz von Cannabis in Eigenbedarfsmengen sowie der private Eigenanbau erlaubt wird; zudem sollen spezielle Clubs legal Cannabis an ihre Mitglieder abgeben dürfen. In einem zweiten Schritt sollen dann – wissenschaftlich begleitet – in sogenannten Modellkommunen staatlich kontrollierte Abgabestellen Cannabis verkaufen dürfen.

 

DIE LINKE begrüßt Schritte zur Legalisierung von Cannabis, kritisiert aber, dass das Vorhaben der Bundesregierung im Detail nicht ausreichend ist. DIE LINKE fordert eine umfassende Freigabe von Cannabis für volljährige Konsumentinnen und Konsumenten, nicht nur in ausgewählten Modellprojekten; zudem setzt DIE LINKE sich für Verbesserungen bei der Suchtprävention und Suchttherapie ein. „Nur eine vollständige Legalisierung von Cannabis entlastet Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte und ermöglicht zugleich Verbraucherschutz und Jugendschutz“, so Koster abschließend.

Anträge

Anfrage „Verbesserung der Zustellquote der Rathaus Zeitung und Einrichtung der Rathaus-Zeitung und Einrichtung einer Hotline zur Meldung bei Nicht-Lieferung"

1. Was tut die Stadtverwaltung, um die Zustellungsquote der Rathaus-Zeitung ist Stadtgebiet aktuell zu ermitteln oder gibt es bereits aktuelle Daten der Zustellungsquote?

Ende 2021 hat eine Trierer Agentur im Auftrag des zuständigen Amtes für Presse und Kommunikation über fünf Wochen hinweg eine repräsentative Befragung zur Nutzung der Informationskanäle der Stadt Trier gemacht. Dabei ging es auch um die Nutzung der Rathaus Zeitung. Nach der Auswertung

ergibt sich folgendes Bild: Generell hat die Rathaus Zeitung erfreulicherweise einen sehr hohen Bekanntheitsgrad in der Trierer Bevölkerung (91,4 % Prozent der Triererinnen und Trierer kennen sie) und vor allem in älteren Altersgruppen auch sehr zufriedenstellende Nutzungszahlen. Über Details der Untersuchung wird das Amt den Haupt- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 28.06.2022 unterrichten.

Im Rahmen dieser Umfrage wurde auch der Erhalt der Rathaus Zeitung abgefragt. Die Antwort darauf hat sich insgesamt als problematischster Punkt der Untersuchung gezeigt: 19 Prozent der Menschen gaben an, die Rathaus Zeitung nicht zu bekommen.

2. Welche Zustellquote hat die Stadtverwaltung mit dem Auftragsnehmer, einem Verlag, vereinbart und was tut die Stadtverwaltung, um diese durchzusetzen?

Vertraglich vereinbart ist die Zustellung in allen Haushalten der Stadt Trier. Eine 100-ProzentZustellquote zu erwarten, ist allerdings unrealistisch und dürfte von keinem Verlag bundesweit erreicht werden. Zustellquoten über 90 Prozent sind aber möglich.

Die oben genannte Umfrage im Auftrag des Presseamtes war keine gezielte Zustellumfrage, wie sie auch von Verlagen oder dem Bundesverband Deutscher Anzeigenblätter (BVDA) durchgeführt werden, dass aber 19 Prozent der Triererinnen und Trierer angeben, keine Rathaus Zeitung zu bekommen, ist aus Sicht des Amtes für Presse und Kommunikation in jedem Fall nicht zufriedenstellend. Für ein vom BVDA ausgestelltes Gütesiegel für die Zustellung ist eine Mindestquote von 85 Prozent Zustellquote erforderlich.

Das Presseamt hat nach Vorliegen der Umfrage Gespräche über eine Verbesserung der Zustellquote mit dem Verlag aufgenommen, erste Maßnahmen wurden vom Verlag bereits zugesagt.

3. Ist die Öffentlichkeit für amtliche Bekanntmachungen in jedem Fall rechtswirksam gegeben?

Nach 5 27 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz können öffentliche Bekanntmachungen in einer Zeitung oder in einem Amtsblatt erfolgen. Die Rathauszeitung erfüllt durch das wöchentliche Erscheinen die Voraussetzungen des 5 7 DVO zu 5 27 der Gemeindeordnung. Diese Voraussetzung wäre auch dann erfüllt, wenn es sich um eine Zeitung gegen Entgelt mit einer noch erheblich geringeren Verbreitungsquote handeln würde. Die ermittelte Verbreitungsquote steht einer rechtswirksamen öffentlichen Bekanntmachung nicht entgegen.

4. Hat die Stadtverwaltung Zugriff auf den mit der Verteilung von der Verlagsgesellschaft beauftragten Unternehmer und kann die Einhaltung der Vergaberichtlinien der Stadt Trier kontrollieren?

Ich gehe davon aus, dass Sie die Frage vor allem im Zusammenhang mit der Thematik Mindestlohn stellen. Nach Aussage des Verlags liegt ihm auch eine schriftliche Bestätigung des Subunternehmers vor, dass die Regelungen des Mindestlohn-Gesetzes bei der Bezahlung der Träger eingehalten werden.

5. Könnte die Stadtverwaltung eine niederschwellige Möglichkeit einrichten, damit Bürgerinnen die Stadtverwaltung über die Nichtzustellung der Rathaus-Zeitung informieren können, z. B, über eine Hotline oder ein Kontaktformular auf der Homepage www.trier.de? Oder gibt es      andere Möglichkeiten zur Mitteilung einer Nichtzustellung?

Beschwerden über die Zustellung oder die Nicht-Zustellung der Rathaus Zeitung kommen derzeit im Amt für Presse und Kommunikation direkt telefonisch oder über das allgemeine Kontaktformular an und werden an eine entsprechende Reklamationsstelle des Verlags weitergeleitet. Das Amt für Presse und Kommunikation nimmt die Anregung aber auf und prüft die Einrichtung eines speziellen Kontaktformulars für Rathaus Zeitungs-Reklamationen

Anfragen

Anfrage „Verbesserung der Zustellquote der Rathaus Zeitung und Einrichtung der Rathaus-Zeitung und Einrichtung einer Hotline zur Meldung bei Nicht-Lieferung"

1. Was tut die Stadtverwaltung, um die Zustellungsquote der Rathaus-Zeitung ist Stadtgebiet aktuell zu ermitteln oder gibt es bereits aktuelle Daten der Zustellungsquote?

Ende 2021 hat eine Trierer Agentur im Auftrag des zuständigen Amtes für Presse und Kommunikation über fünf Wochen hinweg eine repräsentative Befragung zur Nutzung der Informationskanäle der Stadt Trier gemacht. Dabei ging es auch um die Nutzung der Rathaus Zeitung. Nach der Auswertung

ergibt sich folgendes Bild: Generell hat die Rathaus Zeitung erfreulicherweise einen sehr hohen Bekanntheitsgrad in der Trierer Bevölkerung (91,4 % Prozent der Triererinnen und Trierer kennen sie) und vor allem in älteren Altersgruppen auch sehr zufriedenstellende Nutzungszahlen. Über Details der Untersuchung wird das Amt den Haupt- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 28.06.2022 unterrichten.

Im Rahmen dieser Umfrage wurde auch der Erhalt der Rathaus Zeitung abgefragt. Die Antwort darauf hat sich insgesamt als problematischster Punkt der Untersuchung gezeigt: 19 Prozent der Menschen gaben an, die Rathaus Zeitung nicht zu bekommen.

2. Welche Zustellquote hat die Stadtverwaltung mit dem Auftragsnehmer, einem Verlag, vereinbart und was tut die Stadtverwaltung, um diese durchzusetzen?

Vertraglich vereinbart ist die Zustellung in allen Haushalten der Stadt Trier. Eine 100-ProzentZustellquote zu erwarten, ist allerdings unrealistisch und dürfte von keinem Verlag bundesweit erreicht werden. Zustellquoten über 90 Prozent sind aber möglich.

Die oben genannte Umfrage im Auftrag des Presseamtes war keine gezielte Zustellumfrage, wie sie auch von Verlagen oder dem Bundesverband Deutscher Anzeigenblätter (BVDA) durchgeführt werden, dass aber 19 Prozent der Triererinnen und Trierer angeben, keine Rathaus Zeitung zu bekommen, ist aus Sicht des Amtes für Presse und Kommunikation in jedem Fall nicht zufriedenstellend. Für ein vom BVDA ausgestelltes Gütesiegel für die Zustellung ist eine Mindestquote von 85 Prozent Zustellquote erforderlich.

Das Presseamt hat nach Vorliegen der Umfrage Gespräche über eine Verbesserung der Zustellquote mit dem Verlag aufgenommen, erste Maßnahmen wurden vom Verlag bereits zugesagt.

3. Ist die Öffentlichkeit für amtliche Bekanntmachungen in jedem Fall rechtswirksam gegeben?

Nach 5 27 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz können öffentliche Bekanntmachungen in einer Zeitung oder in einem Amtsblatt erfolgen. Die Rathauszeitung erfüllt durch das wöchentliche Erscheinen die Voraussetzungen des 5 7 DVO zu 5 27 der Gemeindeordnung. Diese Voraussetzung wäre auch dann erfüllt, wenn es sich um eine Zeitung gegen Entgelt mit einer noch erheblich geringeren Verbreitungsquote handeln würde. Die ermittelte Verbreitungsquote steht einer rechtswirksamen öffentlichen Bekanntmachung nicht entgegen.

4. Hat die Stadtverwaltung Zugriff auf den mit der Verteilung von der Verlagsgesellschaft beauftragten Unternehmer und kann die Einhaltung der Vergaberichtlinien der Stadt Trier kontrollieren?

Ich gehe davon aus, dass Sie die Frage vor allem im Zusammenhang mit der Thematik Mindestlohn stellen. Nach Aussage des Verlags liegt ihm auch eine schriftliche Bestätigung des Subunternehmers vor, dass die Regelungen des Mindestlohn-Gesetzes bei der Bezahlung der Träger eingehalten werden.

5. Könnte die Stadtverwaltung eine niederschwellige Möglichkeit einrichten, damit Bürgerinnen die Stadtverwaltung über die Nichtzustellung der Rathaus-Zeitung informieren können, z. B, über eine Hotline oder ein Kontaktformular auf der Homepage www.trier.de? Oder gibt es      andere Möglichkeiten zur Mitteilung einer Nichtzustellung?

Beschwerden über die Zustellung oder die Nicht-Zustellung der Rathaus Zeitung kommen derzeit im Amt für Presse und Kommunikation direkt telefonisch oder über das allgemeine Kontaktformular an und werden an eine entsprechende Reklamationsstelle des Verlags weitergeleitet. Das Amt für Presse und Kommunikation nimmt die Anregung aber auf und prüft die Einrichtung eines speziellen Kontaktformulars für Rathaus Zeitungs-Reklamationen

Aus der Rathauszeitung

Solidarisch handeln

Gemeinsamer Text mehrerer Fraktionen

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