Die Linksfraktion Trier ist die gewählte Vertretung der LINKEN Trier im Trierer Stadtrat. Aktuell besetzen wir 4 Sitze im Stadtparlament. Auf unserer Website können Sie uns und unsere Arbeit kennenlernen. Bei Anregungen und Fragen können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren.

Aktuelles aus der Fraktion

Cannabis-Modellprojekt

Regulierung statt Schwarzmarkt

LINKE beantragt Teilnahme der Stadt Trier am Cannabis-Modellprojekt

„Regulierung statt Schwarzmarkt“

Pressemitteilung der Linksfraktion im Trierer Stadtrat

 

Für die anstehende Sitzung des Trierer Stadtrats am 5. Juli 2023 hat die Fraktion DIE LINKE beantragt, dass auch Trier sich um eine Teilnahme am Cannabis-Modellprojekt der Bundesregierung bewirbt. Flankierend dazu hat die Linksfraktion auch beantragt, dass die Suchtprävention speziell für Jugendliche intensiviert wird und die Kompetenzen in der Stadtverwaltung dazu verstärkt werden.

 

„Die Verbotspolitik ist gescheitert! Die Kriminalisierung sorgt dafür, dass Schwarzmarkt und Organisierte Kriminalität profitieren und der Jugendschutz missachtet wird“, erläutert Matthias Koster, Stadtratsmitglied für DIE LINKE. „Durch eine Teilnahme am Modellprojekt hätten die Konsumentinnen und Konsumenten in Trier die Möglichkeit, legal Cannabis zu erwerben, bei dem sie sicher sein können, dass es nicht verunreinigt ist.“

 

Gemeinsam erklären der Vorsitzende der Linksfraktion Trier, Marc-Bernhard Gleißner, und der Sprecher des Stadtverbandes der Trierer Linken, Tim Biermann:
„Mit dem Gesetz der Bundesregierung wird eine Regulierung von Cannabis-Konsum möglich. Das Gesetz erlaubt Festlegungen zum Wirkstoffgehalt, zur Zusammensetzung der Inhaltsstoffe, zum Jugendschutz und zu den erlaubten Mengen. Die Devise heißt dann Regulierung statt Schwarzmarkt. Mit dem Antrag, Modellregion zu werden, kann in der Kommune aktiv vorgegangen werden, Cannabis-Konsum zu entkriminalisieren, den Verkauf zu regulieren sowie Prävention und Aufklärung aktiv ohne Verbotsgedanken zu steuern, die den Konsum von Cannabis noch attraktiver machen.“

 

Hintergrund des Stadtratsantrags ist die geplante Cannabis-Entkriminalisierung, die derzeit in der Bundespolitik beraten wird. Die Bundesregierung hat dazu einen Fahrplan vorgelegt, nach dem in einem ersten Schritt der Besitz von Cannabis in Eigenbedarfsmengen sowie der private Eigenanbau erlaubt wird; zudem sollen spezielle Clubs legal Cannabis an ihre Mitglieder abgeben dürfen. In einem zweiten Schritt sollen dann – wissenschaftlich begleitet – in sogenannten Modellkommunen staatlich kontrollierte Abgabestellen Cannabis verkaufen dürfen.

 

DIE LINKE begrüßt Schritte zur Legalisierung von Cannabis, kritisiert aber, dass das Vorhaben der Bundesregierung im Detail nicht ausreichend ist. DIE LINKE fordert eine umfassende Freigabe von Cannabis für volljährige Konsumentinnen und Konsumenten, nicht nur in ausgewählten Modellprojekten; zudem setzt DIE LINKE sich für Verbesserungen bei der Suchtprävention und Suchttherapie ein. „Nur eine vollständige Legalisierung von Cannabis entlastet Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte und ermöglicht zugleich Verbraucherschutz und Jugendschutz“, so Koster abschließend.

Anträge

Anfrage: Sicherer Hafen - Jugendlicher

Anfrage:

Wie uns mittgeteilt wurde, lebt seit drei Jahren ein nun 18 Jahre alter Jugendlicher aus Afghanistan in Trier. Der Junge hat ein Aufenthaltsrecht und macht eine Ausbildung zum Autolackierer. Er wird absehbar dauerhaft in Deutschland bleiben.

 

Seit einigen Tagen ist die Mutter nun in der Erstaufnahmeeinrichtung in Trier, während der Vater/Ehemann und der Bruder/Sohn noch immer in Griechenland festhängen. Das Bundesamt weigert sich seit Herbst letzten Jahres den rechtlich möglichen Selbsteintritt zu erklären und das Asylverfahren der Eltern von Griechenland zu übernehmen. (Ausnahme wie erwähnt bisher die Mutter)

 

Wir bitten Sie daher um Unterstützung. Es soll vermieden werden, dass die Mutter wieder nach Griechenland abgeschoben wird und, dass sie nicht in eine weit entfernte Kommune transferiert wird, sondern in Trier bleiben darf. Des Weiteren wäre es wünschenswert, dass das BAMPF angesprochen wird und sich bereit erklärt, das Asylverfahren der restlichen Familienmitglieder zu übernehmen. Eine Familie gehört zusammen.

 

Wir bitten um Kenntnisnahme und Ihre Hilfe.

Antwort:

Sehr geehrter Herr Gleißner,

das o. g. Schreiben wurde an mich als zuständigen Dezernenten mit der Bitte um weitere Veranlassung übersandt.

Nach Mitteilung des zuständigen Fachamtes reiste Frau A. am 19. August 2019 illegal in die Bundesrepublik Deutschland ein und hat am 23. August 2019 einen Asylantrag gestellt, nachdem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) das Übernahmegesuch Griechenlands bzgl. des Asylverfahrens und der Überstellung in die Bundesrepublik Deutschland abgelehnt hat. Die Rechtmäßigkeit der Ablehnung wurde durch Beschluss des Verwaltungsgerichtes Trier vom 14.06.2019, Az.: 7 L 25/19, rechtskräftig festgestellt.

Es handelt sich somit und einen sog. Dublin-Prüffall Griechenland, allerdings hat Griechenland die Übernahme bereits abgelehnt und das BAMF hat hiergegen remonstriert. Eine weitere Entscheidung der griechischen Seite muss nun abgewartet werden. Sollte bei Festhalten an der ablehnenden Entscheidung ein nationales (deutsches) Asylverfahren erfolgen, kann eine Transferfreigabe zum Sohn in die Stadt Trier erfolgen.

Anfragen

Anfrage: Sicherer Hafen - Jugendlicher

Anfrage:

Wie uns mittgeteilt wurde, lebt seit drei Jahren ein nun 18 Jahre alter Jugendlicher aus Afghanistan in Trier. Der Junge hat ein Aufenthaltsrecht und macht eine Ausbildung zum Autolackierer. Er wird absehbar dauerhaft in Deutschland bleiben.

 

Seit einigen Tagen ist die Mutter nun in der Erstaufnahmeeinrichtung in Trier, während der Vater/Ehemann und der Bruder/Sohn noch immer in Griechenland festhängen. Das Bundesamt weigert sich seit Herbst letzten Jahres den rechtlich möglichen Selbsteintritt zu erklären und das Asylverfahren der Eltern von Griechenland zu übernehmen. (Ausnahme wie erwähnt bisher die Mutter)

 

Wir bitten Sie daher um Unterstützung. Es soll vermieden werden, dass die Mutter wieder nach Griechenland abgeschoben wird und, dass sie nicht in eine weit entfernte Kommune transferiert wird, sondern in Trier bleiben darf. Des Weiteren wäre es wünschenswert, dass das BAMPF angesprochen wird und sich bereit erklärt, das Asylverfahren der restlichen Familienmitglieder zu übernehmen. Eine Familie gehört zusammen.

 

Wir bitten um Kenntnisnahme und Ihre Hilfe.

Antwort:

Sehr geehrter Herr Gleißner,

das o. g. Schreiben wurde an mich als zuständigen Dezernenten mit der Bitte um weitere Veranlassung übersandt.

Nach Mitteilung des zuständigen Fachamtes reiste Frau A. am 19. August 2019 illegal in die Bundesrepublik Deutschland ein und hat am 23. August 2019 einen Asylantrag gestellt, nachdem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) das Übernahmegesuch Griechenlands bzgl. des Asylverfahrens und der Überstellung in die Bundesrepublik Deutschland abgelehnt hat. Die Rechtmäßigkeit der Ablehnung wurde durch Beschluss des Verwaltungsgerichtes Trier vom 14.06.2019, Az.: 7 L 25/19, rechtskräftig festgestellt.

Es handelt sich somit und einen sog. Dublin-Prüffall Griechenland, allerdings hat Griechenland die Übernahme bereits abgelehnt und das BAMF hat hiergegen remonstriert. Eine weitere Entscheidung der griechischen Seite muss nun abgewartet werden. Sollte bei Festhalten an der ablehnenden Entscheidung ein nationales (deutsches) Asylverfahren erfolgen, kann eine Transferfreigabe zum Sohn in die Stadt Trier erfolgen.

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