Die Linksfraktion Trier ist die gewählte Vertretung der LINKEN Trier im Trierer Stadtrat. Aktuell besetzen wir 4 Sitze im Stadtparlament. Auf unserer Website können Sie uns und unsere Arbeit kennenlernen. Bei Anregungen und Fragen können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren.
Aktuelles aus der Fraktion

Cannabis-Modellprojekt
Regulierung statt Schwarzmarkt
LINKE beantragt Teilnahme der Stadt Trier am Cannabis-Modellprojekt
„Regulierung statt Schwarzmarkt“
Pressemitteilung der Linksfraktion im Trierer Stadtrat
Für die anstehende Sitzung des Trierer Stadtrats am 5. Juli 2023 hat die Fraktion DIE LINKE beantragt, dass auch Trier sich um eine Teilnahme am Cannabis-Modellprojekt der Bundesregierung bewirbt. Flankierend dazu hat die Linksfraktion auch beantragt, dass die Suchtprävention speziell für Jugendliche intensiviert wird und die Kompetenzen in der Stadtverwaltung dazu verstärkt werden.
„Die Verbotspolitik ist gescheitert! Die Kriminalisierung sorgt dafür, dass Schwarzmarkt und Organisierte Kriminalität profitieren und der Jugendschutz missachtet wird“, erläutert Matthias Koster, Stadtratsmitglied für DIE LINKE. „Durch eine Teilnahme am Modellprojekt hätten die Konsumentinnen und Konsumenten in Trier die Möglichkeit, legal Cannabis zu erwerben, bei dem sie sicher sein können, dass es nicht verunreinigt ist.“
Gemeinsam erklären der Vorsitzende der Linksfraktion Trier, Marc-Bernhard Gleißner, und der Sprecher des Stadtverbandes der Trierer Linken, Tim Biermann:
„Mit dem Gesetz der Bundesregierung wird eine Regulierung von Cannabis-Konsum möglich. Das Gesetz erlaubt Festlegungen zum Wirkstoffgehalt, zur Zusammensetzung der Inhaltsstoffe, zum Jugendschutz und zu den erlaubten Mengen. Die Devise heißt dann Regulierung statt Schwarzmarkt. Mit dem Antrag, Modellregion zu werden, kann in der Kommune aktiv vorgegangen werden, Cannabis-Konsum zu entkriminalisieren, den Verkauf zu regulieren sowie Prävention und Aufklärung aktiv ohne Verbotsgedanken zu steuern, die den Konsum von Cannabis noch attraktiver machen.“
Hintergrund des Stadtratsantrags ist die geplante Cannabis-Entkriminalisierung, die derzeit in der Bundespolitik beraten wird. Die Bundesregierung hat dazu einen Fahrplan vorgelegt, nach dem in einem ersten Schritt der Besitz von Cannabis in Eigenbedarfsmengen sowie der private Eigenanbau erlaubt wird; zudem sollen spezielle Clubs legal Cannabis an ihre Mitglieder abgeben dürfen. In einem zweiten Schritt sollen dann – wissenschaftlich begleitet – in sogenannten Modellkommunen staatlich kontrollierte Abgabestellen Cannabis verkaufen dürfen.
DIE LINKE begrüßt Schritte zur Legalisierung von Cannabis, kritisiert aber, dass das Vorhaben der Bundesregierung im Detail nicht ausreichend ist. DIE LINKE fordert eine umfassende Freigabe von Cannabis für volljährige Konsumentinnen und Konsumenten, nicht nur in ausgewählten Modellprojekten; zudem setzt DIE LINKE sich für Verbesserungen bei der Suchtprävention und Suchttherapie ein. „Nur eine vollständige Legalisierung von Cannabis entlastet Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte und ermöglicht zugleich Verbraucherschutz und Jugendschutz“, so Koster abschließend.
Anträge
Anfrage: Miet- und Belegungsbindung von gefördertem sozialen Wohnraum mit städtischer Beteiligung
Wie viele Mietwohnungen wurden insgesamt ab dem Jahr 1997 mit Mitteln der „Soziale Mietwohnraumförderung“ von Gesellschaften mit städtischer Beteiligung gebaut bzw. durch Modernisierung/Sanierung mit Fördermitteln in sozialen Wohnraum umgewandelt?
Die Anfrage bezieht sich auf Wohnungen, die ab dem Jahr 1997 gebaut oder modernisiert wurden. Lediglich die Wohnungsbau- und Treuhand AG ist eine Gesellschaft, an der die Stadt Trier beteiligt ist und die entsprechenden Wohnraum im Eigentum hat.
Neubauvorhaben ab dem Jahr 1997 waren in der
Koblenzer Straße mit 13 Wohneinheiten
Brentanostraße mit 7 Wohneinheiten
Granastraße mit 15 Wohneinheiten
Medardstraße mit 30 Wohneinheiten
Schloßstraße mit 16 Wohneinheiten
Modernisierungsmaßnahmen ab dem Jahr 1997 wurden durchgeführt in der
Saarburgerstraße in 56 Wohneinheiten
Konzerstraße in 56 Wohneinheiten
Merzigerstraße in 56 Wohneinheiten
Im Schammat in 192 Wohneinheiten.
Welche Fristen für Belegungs- und Mietpreisbindung lagen diesen Investitionen mit Fördermitteln zur „Sozialen Mietraumförderung“ bei Gesellschaften mit städtischer Beteiligung zugrunde?
Für die unter 1) aufgeführten Neubauten bzw. Modernisierungsmaßnahmen lagen folgende Belegungs- und Mietpreisbindungen zugrunde:
Koblenzerstraße: 15 Jahre bis 2031
Brentanostraße: 15 Jahre bis 2022
Granastraße: 15 Jahre bis 2022
Medardstraße: 25 Jahre bis 2025
Schloßstraße: 15 Jahre bis 2022
Saarburgerstraße: 15 Jahre bis 2027
Konzerstraße: 15 Jahre bis 2027
Merzigerstraße: 15 Jahre bis 2027
Im Schammat: 15 Jahre bis 2027
Wann sind die Mietpreis- und Belegungsfristen für welche Wohnungen (Anzahl) bereits abgelaufen bzw. wann werden diese zukünftig auslaufen?
Für die unter 1) und 2) dargestellten Neubauten bzw. Modernisierungsmaßnahmen ab 1997 werden die ersten Mietpreis- und Belegungsbindungen frühestens in 2022 auslaufen.
Im Jahr 2022 laufen insgesamt 38 aus;
Im Jahr 2025 laufen insgesamt 30 aus;
Im Jahr 2027 laufen insgesamt 360 aus;
Im Jahr 2031 laufen insgesamt 13 aus.“
Wie viele dieser Wohnungen mit abgelaufenen Bindungsfristen blieben als Sozialwohnungen für Anspruchsberechtigte erhalten oder wurden dem allgemeinen Wohnungsmarkt zugeführt?
Wie unter Punkt 3) dargestellt sind bisher keine Bindungen ausgelaufen. Die ersten Bindungsfristen laufen im Jahr 2022 aus.
In Ergänzung zur vorliegenden Anfrage der Linksfraktion Trier möchte ich Ihnen eine Übersicht zur aktuellen Bautätigkeit der Stadt im Rahmen des geförderten Wohnungsbaus mit Mitteln der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) geben.
Die Bewilligung der Förderanträge durch ISB ist für nachfolgende Objekte bereits erfolgt. Die Bindungsfristen beginnen erst ab dem offiziellen Datum der Bezugsfertigkeit.“
Neubau bzw. Um- und Ausbauförderung:
Objekt
Gneisenaustraße 33-37 Am Mariahof Von-Babenberg-Str. (Filsch) insgesamt | Wohneinheiten:
28 31 43
102 | Bindung in Jahren nach Bezugsfertigkeit: 25 25 25
|
Modernisierungsförderung mit Mietpreis- und Belegungsbindung:
Objekt
Magnerichstr. 2 Magnerichstr. 1, 3 Am Mariahof 51-55 57-61 64-66 insgesamt | Wohneinheiten:
8 12
24 24 12 80 | Bindungen in Jahren nach Bezugsfertigkeit: 15 (seit 01.02.2017 bezugsfertig) 15
15 15 15
|
Für folgende Objekte wurden bereits bei der ISB Förderanträge gestellt. Diese sind mit Stand 13.04.2018 noch nicht bewilligt.
Modernisierungsförderung mit Mietpreis- und Belegungsbindung:
Objekt Am Mariahof 63-67 Lasinskystr. 2,4 Greiffenklaustr. 2,4,6 Insgesamt | Wohneinheiten: 24 12 24 60 | Bindungen in Jahren 15 15 15
|
Anfragen
Anfrage: Miet- und Belegungsbindung von gefördertem sozialen Wohnraum mit städtischer Beteiligung
Wie viele Mietwohnungen wurden insgesamt ab dem Jahr 1997 mit Mitteln der „Soziale Mietwohnraumförderung“ von Gesellschaften mit städtischer Beteiligung gebaut bzw. durch Modernisierung/Sanierung mit Fördermitteln in sozialen Wohnraum umgewandelt?
Die Anfrage bezieht sich auf Wohnungen, die ab dem Jahr 1997 gebaut oder modernisiert wurden. Lediglich die Wohnungsbau- und Treuhand AG ist eine Gesellschaft, an der die Stadt Trier beteiligt ist und die entsprechenden Wohnraum im Eigentum hat.
Neubauvorhaben ab dem Jahr 1997 waren in der
Koblenzer Straße mit 13 Wohneinheiten
Brentanostraße mit 7 Wohneinheiten
Granastraße mit 15 Wohneinheiten
Medardstraße mit 30 Wohneinheiten
Schloßstraße mit 16 Wohneinheiten
Modernisierungsmaßnahmen ab dem Jahr 1997 wurden durchgeführt in der
Saarburgerstraße in 56 Wohneinheiten
Konzerstraße in 56 Wohneinheiten
Merzigerstraße in 56 Wohneinheiten
Im Schammat in 192 Wohneinheiten.
Welche Fristen für Belegungs- und Mietpreisbindung lagen diesen Investitionen mit Fördermitteln zur „Sozialen Mietraumförderung“ bei Gesellschaften mit städtischer Beteiligung zugrunde?
Für die unter 1) aufgeführten Neubauten bzw. Modernisierungsmaßnahmen lagen folgende Belegungs- und Mietpreisbindungen zugrunde:
Koblenzerstraße: 15 Jahre bis 2031
Brentanostraße: 15 Jahre bis 2022
Granastraße: 15 Jahre bis 2022
Medardstraße: 25 Jahre bis 2025
Schloßstraße: 15 Jahre bis 2022
Saarburgerstraße: 15 Jahre bis 2027
Konzerstraße: 15 Jahre bis 2027
Merzigerstraße: 15 Jahre bis 2027
Im Schammat: 15 Jahre bis 2027
Wann sind die Mietpreis- und Belegungsfristen für welche Wohnungen (Anzahl) bereits abgelaufen bzw. wann werden diese zukünftig auslaufen?
Für die unter 1) und 2) dargestellten Neubauten bzw. Modernisierungsmaßnahmen ab 1997 werden die ersten Mietpreis- und Belegungsbindungen frühestens in 2022 auslaufen.
Im Jahr 2022 laufen insgesamt 38 aus;
Im Jahr 2025 laufen insgesamt 30 aus;
Im Jahr 2027 laufen insgesamt 360 aus;
Im Jahr 2031 laufen insgesamt 13 aus.“
Wie viele dieser Wohnungen mit abgelaufenen Bindungsfristen blieben als Sozialwohnungen für Anspruchsberechtigte erhalten oder wurden dem allgemeinen Wohnungsmarkt zugeführt?
Wie unter Punkt 3) dargestellt sind bisher keine Bindungen ausgelaufen. Die ersten Bindungsfristen laufen im Jahr 2022 aus.
In Ergänzung zur vorliegenden Anfrage der Linksfraktion Trier möchte ich Ihnen eine Übersicht zur aktuellen Bautätigkeit der Stadt im Rahmen des geförderten Wohnungsbaus mit Mitteln der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) geben.
Die Bewilligung der Förderanträge durch ISB ist für nachfolgende Objekte bereits erfolgt. Die Bindungsfristen beginnen erst ab dem offiziellen Datum der Bezugsfertigkeit.“
Neubau bzw. Um- und Ausbauförderung:
Objekt
Gneisenaustraße 33-37 Am Mariahof Von-Babenberg-Str. (Filsch) insgesamt | Wohneinheiten:
28 31 43
102 | Bindung in Jahren nach Bezugsfertigkeit: 25 25 25
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Modernisierungsförderung mit Mietpreis- und Belegungsbindung:
Objekt
Magnerichstr. 2 Magnerichstr. 1, 3 Am Mariahof 51-55 57-61 64-66 insgesamt | Wohneinheiten:
8 12
24 24 12 80 | Bindungen in Jahren nach Bezugsfertigkeit: 15 (seit 01.02.2017 bezugsfertig) 15
15 15 15
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Für folgende Objekte wurden bereits bei der ISB Förderanträge gestellt. Diese sind mit Stand 13.04.2018 noch nicht bewilligt.
Modernisierungsförderung mit Mietpreis- und Belegungsbindung:
Objekt Am Mariahof 63-67 Lasinskystr. 2,4 Greiffenklaustr. 2,4,6 Insgesamt | Wohneinheiten: 24 12 24 60 | Bindungen in Jahren 15 15 15
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Terminübersicht
Anfrage: Miet- und Belegungsbindung von gefördertem sozialen Wohnraum mit städtischer Beteiligung
Wie viele Mietwohnungen wurden insgesamt ab dem Jahr 1997 mit Mitteln der „Soziale Mietwohnraumförderung“ von Gesellschaften mit städtischer Beteiligung gebaut bzw. durch Modernisierung/Sanierung mit Fördermitteln in sozialen Wohnraum umgewandelt?
Die Anfrage bezieht sich auf Wohnungen, die ab dem Jahr 1997 gebaut oder modernisiert wurden. Lediglich die Wohnungsbau- und Treuhand AG ist eine Gesellschaft, an der die Stadt Trier beteiligt ist und die entsprechenden Wohnraum im Eigentum hat.
Neubauvorhaben ab dem Jahr 1997 waren in der
Koblenzer Straße mit 13 Wohneinheiten
Brentanostraße mit 7 Wohneinheiten
Granastraße mit 15 Wohneinheiten
Medardstraße mit 30 Wohneinheiten
Schloßstraße mit 16 Wohneinheiten
Modernisierungsmaßnahmen ab dem Jahr 1997 wurden durchgeführt in der
Saarburgerstraße in 56 Wohneinheiten
Konzerstraße in 56 Wohneinheiten
Merzigerstraße in 56 Wohneinheiten
Im Schammat in 192 Wohneinheiten.
Welche Fristen für Belegungs- und Mietpreisbindung lagen diesen Investitionen mit Fördermitteln zur „Sozialen Mietraumförderung“ bei Gesellschaften mit städtischer Beteiligung zugrunde?
Für die unter 1) aufgeführten Neubauten bzw. Modernisierungsmaßnahmen lagen folgende Belegungs- und Mietpreisbindungen zugrunde:
Koblenzerstraße: 15 Jahre bis 2031
Brentanostraße: 15 Jahre bis 2022
Granastraße: 15 Jahre bis 2022
Medardstraße: 25 Jahre bis 2025
Schloßstraße: 15 Jahre bis 2022
Saarburgerstraße: 15 Jahre bis 2027
Konzerstraße: 15 Jahre bis 2027
Merzigerstraße: 15 Jahre bis 2027
Im Schammat: 15 Jahre bis 2027
Wann sind die Mietpreis- und Belegungsfristen für welche Wohnungen (Anzahl) bereits abgelaufen bzw. wann werden diese zukünftig auslaufen?
Für die unter 1) und 2) dargestellten Neubauten bzw. Modernisierungsmaßnahmen ab 1997 werden die ersten Mietpreis- und Belegungsbindungen frühestens in 2022 auslaufen.
Im Jahr 2022 laufen insgesamt 38 aus;
Im Jahr 2025 laufen insgesamt 30 aus;
Im Jahr 2027 laufen insgesamt 360 aus;
Im Jahr 2031 laufen insgesamt 13 aus.“
Wie viele dieser Wohnungen mit abgelaufenen Bindungsfristen blieben als Sozialwohnungen für Anspruchsberechtigte erhalten oder wurden dem allgemeinen Wohnungsmarkt zugeführt?
Wie unter Punkt 3) dargestellt sind bisher keine Bindungen ausgelaufen. Die ersten Bindungsfristen laufen im Jahr 2022 aus.
In Ergänzung zur vorliegenden Anfrage der Linksfraktion Trier möchte ich Ihnen eine Übersicht zur aktuellen Bautätigkeit der Stadt im Rahmen des geförderten Wohnungsbaus mit Mitteln der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) geben.
Die Bewilligung der Förderanträge durch ISB ist für nachfolgende Objekte bereits erfolgt. Die Bindungsfristen beginnen erst ab dem offiziellen Datum der Bezugsfertigkeit.“
Neubau bzw. Um- und Ausbauförderung:
Objekt
Gneisenaustraße 33-37 Am Mariahof Von-Babenberg-Str. (Filsch) insgesamt | Wohneinheiten:
28 31 43
102 | Bindung in Jahren nach Bezugsfertigkeit: 25 25 25
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Modernisierungsförderung mit Mietpreis- und Belegungsbindung:
Objekt
Magnerichstr. 2 Magnerichstr. 1, 3 Am Mariahof 51-55 57-61 64-66 insgesamt | Wohneinheiten:
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Für folgende Objekte wurden bereits bei der ISB Förderanträge gestellt. Diese sind mit Stand 13.04.2018 noch nicht bewilligt.
Modernisierungsförderung mit Mietpreis- und Belegungsbindung:
Objekt Am Mariahof 63-67 Lasinskystr. 2,4 Greiffenklaustr. 2,4,6 Insgesamt | Wohneinheiten: 24 12 24 60 | Bindungen in Jahren 15 15 15
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