Anfrage zum Nutzungskonzept Exhaus
1. Ist vorgesehen das Nutzungskonzept der Beschlussvorlage 115/2020 dem Stadtrat zur
Abstimmung vorzulegen? Wenn ja/ wann? Wenn nein, warum nicht?
Es ist nicht vorgesehen, dass damals mit dem insolventen Exzellenzhaus e.V. gemeinsam
entwickelte Nutzungskonzept dem Stadtrat vorzulegen. Gru_nd ist, dass mit de~ Insolvenz des
Trägers die damals beim Beschluss. zur OS 126/2019 vorliegenden Voraussetzungen zumindest
teilweise obsolet sind.
2. Wurde in den zurückliegenden Jahren seit Juni 2020 ein neues Nutzungskonzept für das
Gebäude Exzellenzhaus entwickelt? Wenn ja, zu welchem Zweck?
Nein, es wurde kein neues Nutzungskonzept erarbeitet.
3. Ist vorgesehen zeitnah ein Nutzungskonzept für das eXhaus zu erstellen und den Auftrag
des Stadtrates zu erfüllen? Wenn ja, wann und zu welchem Zweck? Wenn nein, warum
nicht?
Die Verwaltung sieht aufgrund des noch laufenden Rechtsstreits zwischen dem Bürgerbegehren
und dem Stadtrat aktuell keine gute Ausgangslage zur Erarbeitung eines Nutzungskonzepts mit
offener Perspektive für viele mögliche Nutzungen, da im Falle einer Zulassung des
Bürgerbegehrens und einer anschließenden Abstimmungsmehrheit die Vorgaben des
Bürgerbegehrens zu berücksichtigen wären und den Gestaltungsspielraum für ein
Nutzungskonzept einschränken würden.
Zudem musste die Verwaltung zuletzt auch konstatieren, dass eine Fraktion öffentlich die
Wiederherstellung des eXhauses für die Zwecke der Jugendarbeit und Jugendkulturarbeit nicht
mehr als primäres politisches Ziel verfolgt, woraus sich mit Blick auf die zwischenzeitlich
. verstrichene Zeit die Frage aktueller Mehrheiten ergibt.
Die Erstellung eines Nutzungskonzepts sollte aus Sicht der Verwaltung unabhängig von den
vorgenannten Aspekten grundsätzlich vor dem Hintergrund einer realistischen, mehrheitsfähigen
Umsetzungsperspektive erfolgen.