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Die Linksfraktion Trier ist die gewählte Vertretung der LINKEN Trier im Trierer Stadtrat. Aktuell besetzen wir 4 Sitze im Stadtparlament. Auf unserer Website können Sie uns und unsere Arbeit kennenlernen. Bei Anregungen und Fragen können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren.

Aktuelles aus der Fraktion

Cannabis-Modellprojekt

Regulierung statt Schwarzmarkt

LINKE beantragt Teilnahme der Stadt Trier am Cannabis-Modellprojekt

„Regulierung statt Schwarzmarkt“

Pressemitteilung der Linksfraktion im Trierer Stadtrat

 

Für die anstehende Sitzung des Trierer Stadtrats am 5. Juli 2023 hat die Fraktion DIE LINKE beantragt, dass auch Trier sich um eine Teilnahme am Cannabis-Modellprojekt der Bundesregierung bewirbt. Flankierend dazu hat die Linksfraktion auch beantragt, dass die Suchtprävention speziell für Jugendliche intensiviert wird und die Kompetenzen in der Stadtverwaltung dazu verstärkt werden.

 

„Die Verbotspolitik ist gescheitert! Die Kriminalisierung sorgt dafür, dass Schwarzmarkt und Organisierte Kriminalität profitieren und der Jugendschutz missachtet wird“, erläutert Matthias Koster, Stadtratsmitglied für DIE LINKE. „Durch eine Teilnahme am Modellprojekt hätten die Konsumentinnen und Konsumenten in Trier die Möglichkeit, legal Cannabis zu erwerben, bei dem sie sicher sein können, dass es nicht verunreinigt ist.“

 

Gemeinsam erklären der Vorsitzende der Linksfraktion Trier, Marc-Bernhard Gleißner, und der Sprecher des Stadtverbandes der Trierer Linken, Tim Biermann:
„Mit dem Gesetz der Bundesregierung wird eine Regulierung von Cannabis-Konsum möglich. Das Gesetz erlaubt Festlegungen zum Wirkstoffgehalt, zur Zusammensetzung der Inhaltsstoffe, zum Jugendschutz und zu den erlaubten Mengen. Die Devise heißt dann Regulierung statt Schwarzmarkt. Mit dem Antrag, Modellregion zu werden, kann in der Kommune aktiv vorgegangen werden, Cannabis-Konsum zu entkriminalisieren, den Verkauf zu regulieren sowie Prävention und Aufklärung aktiv ohne Verbotsgedanken zu steuern, die den Konsum von Cannabis noch attraktiver machen.“

 

Hintergrund des Stadtratsantrags ist die geplante Cannabis-Entkriminalisierung, die derzeit in der Bundespolitik beraten wird. Die Bundesregierung hat dazu einen Fahrplan vorgelegt, nach dem in einem ersten Schritt der Besitz von Cannabis in Eigenbedarfsmengen sowie der private Eigenanbau erlaubt wird; zudem sollen spezielle Clubs legal Cannabis an ihre Mitglieder abgeben dürfen. In einem zweiten Schritt sollen dann – wissenschaftlich begleitet – in sogenannten Modellkommunen staatlich kontrollierte Abgabestellen Cannabis verkaufen dürfen.

 

DIE LINKE begrüßt Schritte zur Legalisierung von Cannabis, kritisiert aber, dass das Vorhaben der Bundesregierung im Detail nicht ausreichend ist. DIE LINKE fordert eine umfassende Freigabe von Cannabis für volljährige Konsumentinnen und Konsumenten, nicht nur in ausgewählten Modellprojekten; zudem setzt DIE LINKE sich für Verbesserungen bei der Suchtprävention und Suchttherapie ein. „Nur eine vollständige Legalisierung von Cannabis entlastet Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte und ermöglicht zugleich Verbraucherschutz und Jugendschutz“, so Koster abschließend.

Anträge

Waffenrechtliche Kontrollen

Sehr geehrter Herr Koster,
vielen Dank für Ihre Anfrage zu den waffenrechtlichen Kontrollen. Diese beantworte ich wie folgt:


1. Wie viele Waffenbesitzer:innen wurden in Trier in den letzten Jahren (seit 2017) kontrolliert?

Seit 2017 bis zum 30.09.2022 wurden insgesamt 109 Kontrollen durchgeführt.

2. Wie lange würde es in Trier dauern, sämtliche Waffenbesitzer:innen einmal zu kontrollieren?

Durchschnittlich wurden in den letzten sechs Jahren 18 Kontrollen pro Jahr durchgeführt.
Aufgrund der Anzahl der vorhandenen Waffenbesitzkarten würde es ca. 38 Jahre dauern, alle
Inhaber einer Waffenbesitzkarte zu überprüfen.

Hierbei sind jedoch nicht die Personen aufgelistet und berücksichtigt, welche einen kleinen
Waffenschein besitzen, sondern nur diejenigen, welche erlaubnispflichtige Waffen haben.

3. Wie viel Personal steht derzeit für derartige Kontrollen zur Verfügung? Welcher finanzielle
Aufwand (inkl. Personal) entsteht dadurch?

Zurzeit ist ein Personalanteil von 0,27 Stellen für solche Kontrollen vorgesehen. Der finanzielle
Aufwand richtet sich nach dem Zeitaufwand und wird den Waffenbesitzern in Rechnung gestellt.


4. Sind die waffenrechtlichen Kontrollen haushaltsrechtlich dem Pflichtbereich oder dem freiwilligen
Leistungsbereich zuzuordnen? In welchem Umfang findet ggf. eine Kostenerstattung seitens des
Landes oder des Bundes statt?

Da es sich vorliegend um eine staatliche Auftragsangelegenheit handelt, sind die Kontrollen
haushaltsrechtlich dem Pflichtbereich zuzuordnen. Eine Kostenerstattung findet nicht statt.

5. Laut Report Mainz finden in Mecklenburg-Vorpommern die meisten entsprechenden Kontrollen
statt; dort wird jede:r Waffenbesitzer:in im Schnitt alle acht Jahre kontrolliert. Wie viel
zusätzliches Personal würde benötigt werden, um in Trier diesen Schnitt zu.erreichen? Welche
Mehrkosten wären damit voraussichtlich verbunden?

Wenn ein Personalanteil von 1,25 ausschließlich für solche Kontrollen vorgesehen wäre, könnte
man im Schnitt 90 Kontrollen jährlich durchführen. Somit wären nach ca. 7,5 Jahren alle
erlaubnispflichtigen WBK-Inhaber überprüft.

Mehrkosten: Personalkosten in der Entgeltgruppe E6 / A7 zzgl. Sachkosten und Gemeinkosten (ca.
81.960 € / Jahr)

6. Plant die Stadtverwaltung eine Intensivierung der Kontrollen?
Falls ja: Durch welche Maßnahmen soll dies geschehen?

Die Intensivierung der Kontrollen ist vorgesehen. Dafür und für die weitere Sachbearbeitung wird
derzeit auf Antrag des Fachamtes der Einsatz von mehr Personal durch das Amt für Organisation
geprüft.

     
 

Mit freundlichen Grüßen

Beigeordneter
 

Anfragen

Waffenrechtliche Kontrollen

Sehr geehrter Herr Koster,
vielen Dank für Ihre Anfrage zu den waffenrechtlichen Kontrollen. Diese beantworte ich wie folgt:


1. Wie viele Waffenbesitzer:innen wurden in Trier in den letzten Jahren (seit 2017) kontrolliert?

Seit 2017 bis zum 30.09.2022 wurden insgesamt 109 Kontrollen durchgeführt.

2. Wie lange würde es in Trier dauern, sämtliche Waffenbesitzer:innen einmal zu kontrollieren?

Durchschnittlich wurden in den letzten sechs Jahren 18 Kontrollen pro Jahr durchgeführt.
Aufgrund der Anzahl der vorhandenen Waffenbesitzkarten würde es ca. 38 Jahre dauern, alle
Inhaber einer Waffenbesitzkarte zu überprüfen.

Hierbei sind jedoch nicht die Personen aufgelistet und berücksichtigt, welche einen kleinen
Waffenschein besitzen, sondern nur diejenigen, welche erlaubnispflichtige Waffen haben.

3. Wie viel Personal steht derzeit für derartige Kontrollen zur Verfügung? Welcher finanzielle
Aufwand (inkl. Personal) entsteht dadurch?

Zurzeit ist ein Personalanteil von 0,27 Stellen für solche Kontrollen vorgesehen. Der finanzielle
Aufwand richtet sich nach dem Zeitaufwand und wird den Waffenbesitzern in Rechnung gestellt.


4. Sind die waffenrechtlichen Kontrollen haushaltsrechtlich dem Pflichtbereich oder dem freiwilligen
Leistungsbereich zuzuordnen? In welchem Umfang findet ggf. eine Kostenerstattung seitens des
Landes oder des Bundes statt?

Da es sich vorliegend um eine staatliche Auftragsangelegenheit handelt, sind die Kontrollen
haushaltsrechtlich dem Pflichtbereich zuzuordnen. Eine Kostenerstattung findet nicht statt.

5. Laut Report Mainz finden in Mecklenburg-Vorpommern die meisten entsprechenden Kontrollen
statt; dort wird jede:r Waffenbesitzer:in im Schnitt alle acht Jahre kontrolliert. Wie viel
zusätzliches Personal würde benötigt werden, um in Trier diesen Schnitt zu.erreichen? Welche
Mehrkosten wären damit voraussichtlich verbunden?

Wenn ein Personalanteil von 1,25 ausschließlich für solche Kontrollen vorgesehen wäre, könnte
man im Schnitt 90 Kontrollen jährlich durchführen. Somit wären nach ca. 7,5 Jahren alle
erlaubnispflichtigen WBK-Inhaber überprüft.

Mehrkosten: Personalkosten in der Entgeltgruppe E6 / A7 zzgl. Sachkosten und Gemeinkosten (ca.
81.960 € / Jahr)

6. Plant die Stadtverwaltung eine Intensivierung der Kontrollen?
Falls ja: Durch welche Maßnahmen soll dies geschehen?

Die Intensivierung der Kontrollen ist vorgesehen. Dafür und für die weitere Sachbearbeitung wird
derzeit auf Antrag des Fachamtes der Einsatz von mehr Personal durch das Amt für Organisation
geprüft.

     
 

Mit freundlichen Grüßen

Beigeordneter
 

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