Sicherung der ganztägigen Förderung von Kindern in Trierer Horten

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

für die Stadtratssitzung am 8.12.2022 stellen die Fraktionen CDU, DIE LINKE, UBT, DIE FRAKTION, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP den folgenden Antrag:

 

Der Stadtrat möge beschließen:

Mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder, der laut Ganztagsför­derungsgesetz sowohl in offenen und gebundenen Ganztagsschulen als auch in Horten erfüllt werden kann, wird den Trierer Horten zugesichert, dass ihre Existenz neben dem weiteren Ausbau weiterer Ganztagsschulen gewollt und gesichert ist.

Begründung:

Ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote sollen Kinder fördern und zu mehr Teilhabechancen in Deutschland beitragen. Sie sollen zudem die Basis dafür bilden, für eine bessere Vereinbarkeit von Kindererziehung und Berufstätigkeit zu sorgen.

Mit dem "Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter" (Ganztagsförderungs­gesetz – GaFöG), das am 12. Oktober 2021 in Kraft getreten ist, soll eine Betreuungslücke geschlos­sen werden, die nach der KiTa für viele Familien entsteht, sobald die Kinder eingeschult sind. Diese ganztägige Förderung ist im Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) verankert. Aus diesem Grund sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, in Trier das Jugendamt, gesetzlich für die Erfül­lung des Rechtsanspruches zuständig.

Folgende Rahmenbedingungen müssen bei der Umsetzung des Gesetzes beachtet werden:

-          Jedes Kind hat ab dem Schuleintritt bis zum Beginn der 5. Klassenstufe einen Anspruch auf eine ganztägige Förderung.

-          Der Rechtsanspruch greift stufenweise ab dem Schuljahr 2026/27 ab der Klassenstufe 1.

-          Der zeitliche Umfang beträgt an allen fünf Werktagen 8 Stunden (8.00-16.00 Uhr). Darüber hinaus ist ein bedarfsgerechtes Angebot in Tageseinrichtungen vorzuhalten (§24, Abs.4, SGB VIII) 5).

-          Der Rechtsanspruch gilt auch für die Zeit der Schulferien. Das Land kann eine Schließzeit von max. vier Wochen anordnen (anstelle von regulär sechs).

Hieraus können sich für berufstätige Eltern folgende Probleme ergeben:

-          Montags bis donnerstags muss ggf. nach 16 Uhr, Freitagnachmittags eine zusätzliche Betreuung des Kindes erfolgen.

-          Eine verlässliche Betreuung während der Schulferien muss geregelt werden.

In §17 des KiTa-Gesetzes ist geregelt, dass, soweit eine durchgehende Betreuung von Schulkin­dern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr nicht im Rahmen der Schule erfolgt, für diese ein be­darfsgerechtes Angebot in Tageseinrichtungen vorzuhalten ist. Es bestehen im Einzugsbereich der Trierer Grundschulen folgende ganztägige Betreuungsangebote für Grundschulkinder: die Ganztagsschule (GTS), die Betreuende Grundschule und das außerschulische Ganztagsangebot der Horte. Die GTS kann, wie aufgezeigt, systembedingt dem Bedarf vieler Eltern nicht gerecht werden. Die Betreuende Grundschule, die aus Kostengründen vorwiegend mit Nichtfachpersonal arbeitet, wird angeboten über die Mittagszeit bis in die frühen Nachmittagsstunden und bietet
kein frisch zubereitetes Mittagessen an.

Eine durchgehende Betreuung von Schulkindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr wird in den Trierer Horten seit vielen Jahrzehnten geleistet, auch in den Schulferien. Neben der Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes wird von den Fachkräften die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes berücksichtigt, es werden Werte und Regeln vermittelt, auf­grund der übersichtlichen Gruppen kann auf Interessen und Bedürfnisse der Kinder individuell eingegangen werden.

Es bestehen für die Horte in Trier daher aus nachvollziehbaren Gründen lange Wartelisten, die Eltern planen langfristig ihren Familien- und Berufsalltag. Daher ist es wichtig, dass sie hinsichtlich der zu­künftigen ganztägigen Förderung ihrer Kinder über maximale Planungssicherheit verfügen wollen. Diskussionen und Schriftwechsel, wie kürzlich zwischen der Stadtverwaltung und dem Elternbeirat eines Trierer Hortes erfolgt, tragen leider nicht zu dieser erwünschten Sicherheit bei. Ebenso ist es für die Hortleitungen in Trier essentiell, dass ihnen jetzt, zu Beginn der städtischen Planungen über das zukünftige Angebot von Ganztagsschulen im Grundschulbereich, die Sicherheit vermittelt wird, dass ihre Tageseinrichtung auch weiterhin mit ihrem Angebot seitens der Stadt gewollt und ge-
schätzt wird. Das für den 23.11.2022 von allen Horten in Trier einberufene Treffen im Bürgerhaus Trier-Nord mit den Verantwortlichen der Stadtverwaltung und den politischen Entscheidungsträger und -trägerinnen weist in eine andere Richtung.

In § 24, Abs. 5 des SGB VIII ist vorgesehen, dass die Eltern über die pädagogische Konzeption der Einrichtung, der sie ihr Kind anvertrauen wollen, informiert werden. Die seitens der Stadt vorgese­hene Befragung der Eltern, die deren Bedarf für die Planung der zukünftigen ganztätigen Förderung ihrer Kinder im schulpflichtigen Alter feststellen möchte, sollte dem Rechnung tragen.

Abschließend ist festzuhalten, dass der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkin­der laut GaFöG sowohl in Horten als auch in offenen und gebundenen Ganztagsschulen erfüllt wer­den kann. Er soll den Eltern auch bei Einführung der GTS in der Grundschule eine Wahlmöglichkeit erhalten. Nicht nur, aber auch aus diesem Grund soll neben der unabdingbaren Planungssicherheit für Eltern und Hortleitungen mit dem vorliegenden Antrag der Beschluss des Trierer Stadtrates zur „Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter“ vom 3.4.2014 in Form eines Grundsatzbeschlus­ses bestätigt werden. Die Stadt Trier stand vor acht Jahren dem Ausbau des Anteils an Ganztags­grundschulen positiv gegenüber, sie betonte aber auch die Notwendigkeit der Existenz von Horten. 2014 beauftragte der Rat die Verwaltung, bei der Beantragung von Ganztagsgrundschulen das Ziel eines gesamtstädtisch gesehenen Hortangebotes mit zu berücksichtigen. Daran hat sich nach Mei­nung der Fraktionen CDU, DIE LINKE, UBT, DIE FRAKTION, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP nichts geändert, im Gegenteil: die ganztägige Förderung von Kindern, die sich in Lebenslagen befin­den, die besondere pädagogische Anforderungen an das Betreuungsangebot stellen, ist wichtiger denn je.

Udo Köhler                                                      Jutta Albrecht

(Fraktionsvorsitzender)                      (sozialpolitische Sprecherin)

 

Marc-Bernhard-Gleißner                               Theresia Görgen

(Fraktionsvorsitzender)                      (sozialpolitische Sprecherin)

 

Christian Schenk                                           Christiane Probst

(Fraktionsvorsitzender)                      (stellv. Fraktionsvorsitzende)

 

Robin Schrecklinger                                      Dinah Hermanns

(Fraktionsvorsitzender)                       (stellv. Fraktionsvorsitzende)

 

Sven Teuber                                                     Monika Berger

(Fraktionsvorsitzender)                       (sozialpolitische Sprecherin)

 

Anja Reinermann-Matatko                           Michael Lichter

(Fraktionsvorsitzende)                        (stellv. Fraktionsvorsitzender)

 

Tobias Schneider                                   Katharina Haßler-Benard

(Fraktionsvorsitzende)                        (stellv. Fraktionsvorsitzende)