Antrag: Einführung einer Tourismusabgabe

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Leibe, 

die Linksfraktion Trier bittet Sie, den folgenden Antrag „Einführung einer Tourismusabgabe“ auf die Tagesordnung der nächsten Stadtratssitzung zu setzen:

Der Stadtrat beschließt:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, eine Satzung zur Erhebung einer Tourismusabgabe zu erarbeiten. Die Tourismusabgabe wird als indirekte kommunale Aufwandsteuer nach den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes Rheinland-Pfalz (KAG) für entgeltliche Übernachtungen in der Stadt Trier erhoben. In Umsetzung der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 11.07.2012 wird die Steuer nicht für beruflich oder gewerblich veranlasste Übernachtungen erhoben. 

 

Begründung:

Die Stadt Trier hat mit Inkrafttreten der Satzung über die Erhebung einer Kultur- und Tourismusförderabgabe am 01.01.2011 eine Übernachtungssteuer eingeführt. Mit Urteil vom 11.07.2012 (Az. 9 CN 1/11) hat das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, dass eine solche Steuer als kommunale Aufwandssteuer dem Grunde nach mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Die für die Stadt Trier geltende Satzung wurde jedoch für unwirksam erklärt, weil sowohl privat als auch beruflich veranlasste Übernachtungen besteuert wurden.

Eine neue Satzung zur Erhebung einer solchen Abgabe  darf somit lediglich privat veranlasste Übernachtungen besteuern, beruflich oder gewerblich veranlasste Übernachtungen sind von der Steuer freizustellen. Zur Trennung zwischen privaten und beruflichen Aufenthalten sind verschiedene Methoden denkbar, beispielsweise könnte man auf eine Selbstauskunft der Übernachtungsgäste vertrauen. Das BVerwG selbst schlägt exemplarisch zumindest für abhängig Beschäftigte die Vorlage einer Arbeitgeberbescheinigung vor. 

Außerdem gibt das Gericht zu bedenken, dass die Pauschalierung der Steuer auf 1,00 Euro pro Übernachtung unabhängig vom Zimmerpreis möglicherweise gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes verstößt.

Um den verfassungsrechtlich gebotenen Abstand zur Umsatzsteuer zu gewährleisten, schlagen wir die Erhebung in nach Preisklassen gestaffelten Pauschalbeträgen vor. 

Als Antwort auf eine Anfrage der CDU-Fraktion in der Stadtratssitzung vom 14.03.2013 (093/2013) hat der Stadtvorstand zum Vorschlag des DEHOGA, einen freiwilligen Tourismusbeitrag einzuführen, ablehnend beurteilt. Außerdem ist seitens des damaligen Stadtvorstands die Erarbeitung einer Satzung zur Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe bis April 2013 in Aussicht gestellt worden. Eine entsprechende Vorlage wurde jedoch nie eingebracht.

Von der Steuer sollten Jugendherbergen befreit sein. Das Deutsche Jugendherbergswerk (DJH) ist als gemeinnütziger Verein anerkannt und leistet wichtige sozialpädagogische Arbeit für Jugendliche und junge Erwachsene. Auch das Umsatzsteuergesetz sieht eine Steuerbefreiung für Jugendherbergen vor (§ 4 Abs. 1 Nr. 24 UStG). Eine Steuerbefreiung alleine für minderjährige Übernachtungsgäste ist nicht ausreichend, weil Jugendherbergen zunehmend auch von Volljährigen genutzt werden.

Angesichts der Haushaltslage der Stadt Trier duldet die Einführung einer Tourismusabgabe keinen weiteren Aufschub. Die entsprechende Satzung sollte daher schnellstmöglich, auf jeden Fall jedoch vor Beginn des tourismusintensiven Karl-Marx-Jahres 2018, erarbeitet werden und in Kraft treten.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Susanne Kohrs (Fraktionsvorsitzende)