Antrag: "Divestment"

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Leibe,

DIE LINKSFRAKTION Trier bittet zur Stadtratssitzung am 15.03.’16 den Antrag „Divestment“ auf die Tagesordnung zu setzen.

Der Stadtrat beschließt folgende Grundlagen für Finanzanlagen:

  1. Die Stadt Trier wird alle Finanzanlagen darauf prüfen, ob sie aus ethischen oder ökologischen Gesichtspunkten bedenklich sind.
  2. Ab dem Haushaltsjahr 2017 wird die Stadt Trier keine Finanzanlagen in folgenden Bereichen tätigen:
    • Unternehmen, die Kinderarbeit in ihrer Produktion nutzen
    • Unternehmen, die Militärwaffen herstellen oder damit handeln
    • Unternehmen, die Atomenergie erzeugen
    • Unternehmen, die Tierversuche zur Erprobung von Kosmetika durchführen
    • Unternehmen, die Pornografie oder Prostitution betreiben oder fördern
  3. Mittelfristig wird die Stadt Trier keine Finanzanlagen in folgenden Bereichen tätigen:
    • Unternehmen, die Energie mittels Verbrennung fossiler Brennstoffe erzeugen
    • Unternehmen, die Fracking zur Förderung von Schiefergas betreiben
    • Unternehmen, die Massentierhaltung betreiben
    • Unternehmen, die Saatgut oder Pflanzen zum Einsatz in der Landwirtschaft gentechnisch verändern
    • Unternehmen, die Tabak produzieren oder verarbeiten
  4. Bei allen Finanzanlagen der Stadt Trier gilt unter Beachtung von § 78 Abs. 2 S. 2 GemO, dass die Risikominimierung der Renditemaximierung vorzuziehen ist.

Begründung:

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 04.11.2015 auf gemeinsamen Antrag von SPD und Grünen ethische Grundlagen für Investitionen und Finanzanlagen der Stadt beschlossen, die den im Antrag aufgeführten Kriterien gleichen.

Die Notwendigkeit solcher Richtlinien auch für Trier wurde zuletzt durch das Scheitern des Projekts „GEKKO“ offensichtlich. Eine derartige Beteiligung wäre unter Anwendung der im Antrag genannten Kriterien nicht zustande gekommen, da die genannten Kriterien Investitionen nur in regenerativen Energien zulassen. Durch die vorgeschlagenen Kriterien ergibt sich die Möglichkeit, das Risiko in Finanzanlagen zu begrenzen und zugleich eine ethische und zukunftsorientierte Investitionspolitik zu betreiben.

Auf bestehende Anlagen ergeben sich nach dem Ende der Beteiligung an der Gemeinschaftskraftwerk Steinkohle Hamm GmbH & Co. KG („GEKKO“) keine Auswirkung.