Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion, der UBT-Fraktion, der Linksfraktion und der Fraktion Die FRAKTION: "Sicherung der ganztägigen Förderung von Kindern im Hort Heiligkreuz am Standort der Grundschule Heiligkreuz"

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Leibe,

wir bitte Sie, den folgenden Antrag in der Stadtratssitzung am 1. Februar zur Abstimmung zu stellen.

 

Der Stadtrat möge beschließen:

1.)    Die Verwaltung wird gebeten, die mit Datum vom 21.12.2022 gegenüber dem Träger des Hortes Heiligkreuz (TINA e.V.) mit Wirkung zum 30.6.2023 ausgesprochene Kündigung für den Fall, dass dem Widerspruch des Trägers, der TINA e.V., vom 6.1.2023, der sich in juristischer Überprüfung befindet, nicht stattgegeben wird, erst zum 31.7.2024 auszusprechen.

2.)    Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob beim Ministerium für Bildung in Rheinland-Pfalz auf Grundlage der zu erwartenden Förderrichtlinie für Investitionen zum beschleunigten Ausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ( Fortschreibung der „Richtlinie zur Förderung von Investitionen zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Umsetzung Finanzhilfen des Bundes. Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung vom 4.1.2021), baldmöglichst ein Antrag gestellt werden kann, um den Hort Heiligkreuz in den Räumlichkeiten der Grundschule belassen zu können und gleichzeitig finanzielle Mittel zu erhalten, die es ermöglichen, die Grundschule Heiligkreuz zur Ganztagsschule auszubauen.

 

 

Begründung

Für die Stadtratssitzung am 1.2.2023 baten wir um Aufnahme des Antrages "Sicherung der ganztägigen Förderung von Kindern im Hort Heiligkreuz am Standort der Grundschule Heiligkreuz“ auf die Tagesordnung. In der 2. Sondersitzung des Elternausschusses des Hortes Heiligkreuz vom Dienstag, 24.1.2023, bei der neben Vertreter/innen der antragstellenden Fraktionen auch Vertreter/innen von Bündnis 90/Die Grünen/SPD/FDP anwesend waren, wurden Kompromisslösungen erarbeitet, um die drohende Schließung des Horts Heiligkreuz zu vermeiden. Aus diesem Grund wurde der ursprüngliche Antrag vom 16.01.2023 entsprechend überarbeitet.

1.) Am 21.Dezember 2022 (Eingang beim Träger am 23. Dezember 2022, einen Tag vor Heiligabend), erreichte den Träger des Hortes Heiligkreuz völlig überraschend die Kündigung für die seit 33 Jahren in den Räumlichkeiten der Grundschule Heiligkreuz betriebenen Hort. Aufgrund der Weihnachtsfeiertage war es dem Vorstand der TINA e.V. erst zum 6. Januar 2023 möglich, hiergegen Widerspruch einzulegen, aufgrund von sachlichen und rechtlichen Mängeln. Im Begleitschreiben wies der Träger auf die weitreichenden Konsequenzen und die Tragweite dieser Kündigung hin: es wurden keine Angabe zu geeigneten Ersatzräumlichkeiten gemacht, sondern lediglich der Hinweis erteilt, dass über die Kündigungsfrist hinaus kurzfristig die Nutzung der Räume in der Grundschule möglich sei. Es wurden Ersatzräumlichkeiten in der Trevererschule avisiert, in welche die Porta Nigra Schule einziehen soll, und die u.a. nicht über die für den Hort unabdingbare Frischeküche verfügt: Neue Verträge mit Eltern, die im Februar 2023 geschlossen werden müssten, könnten aufgrund der unsicheren Grundlage nicht mehr abgeschlossen werden, die bis 2028 vorgemerkten Eltern müssten über die unsichere Situation informiert werden, damit diese sich nach alternativen Betreuungsmöglichkeiten umsehen können. Es drohen dem Träger Lohnfortzahlungsklagen oder Schadensersatzansprüche der Eltern beim Ausbleiben der vertraglich zugesagten Leistung. Die inzwischen erweiterte Kündigungsfrist bis zum 31.12.2023 ändere nichts an den geschilderten Konsequenzen für den Hort.

In der erwähnten 2. Sondersitzung vom 24.1.2023 konnten sowohl die Leitung des Horts Heiligkreuz, als auch die anwesenden Eltern anschaulich und nachdrücklich vermitteln, dass die Rücknahme der Kündigung bzw. eine zum 31. Juli 2024 ausgesprochene Kündigung dem Hort die Möglichkeit verschafft, weiterhin Verträge mit den Eltern abzuschließen. Das ist bei einem Auszug zum 30.6 2023 und auch zum 31.12.2023 nicht mehr möglich, da die Verträge im Hort vom 1.8. 2023 bis zum 31.7.2024 geschlossen werden und die Situation für diesen Zeitraum für den Hort und für die Eltern nicht kalkulierbar ist. Zudem nimmt die aufschiebende Wirkung der Kündigung bis zum 31.7.2024 – am besten jedoch die Rücknahme der Kündigung - den enormen zeitlichen Druck weg, der verhindert, dass eventuelle andere Standorte für den Hort gefunden werden können.

 

2.) Mit Datum vom 4.1.2023 reichten die sozialpolitischen Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen und der FDP, sowie die sozialpolitische Sprecherin der SPD Fraktion einen Antrag im Dezernatsausschuss II ein, in dem sie die Verwaltung beauftragen, bis Juni 2023 Standortalternativen u.a. für den Hort Heiligkreuz im Stadtteil zu prüfen. Dieser Antrag wurde in der DEZ II Sitzung vom 17.1.2023 mit der Mehrheit der antragstellenden Fraktion angenommen – obwohl der Grund für die Antragstellung zu diesem Zeitpunkt nicht mehr gegeben war: der Hort in Trier Nord hat eine zufriedenstellende Lösung in der Ambrosius Grundschule gefunden, der Leiter des Jugendamtes informierte den Träger des Hortes Heiligkreuz darüber, dass man nach Meinung der Stadtverwaltung geeignete Räumlichkeiten in der Trevererschule gefunden habe.

Wie wir, die Unterzeichnenden als Vertreter/innen unserer Fraktionen – CDU/UBT, LINKE, Die FRAKTION - wiederholt im Schriftwechsel mit der Dezernentin, sowie im persönlichen Gespräch vom Montag, 16. Januar 2023 und in der DEZ II Sitzung vom 17.1.2023 betont haben, favorisieren wir aus vielfältigen Gründen, die wir häufig vorgetragen haben, einen Verbleib des Hortes in den Räumlichkeiten, in welche dieser vor 33 Jahren eingezogen ist und seitdem qualifizierte pädagogische Betreuungsarbeit zur allergrößten Zufriedenheit der Eltern leistet. Aus diesem Grund haben wir in einem ersten Schritt dazu aufgefordert, die Kündigungsfrist auszuweiten. Neben den beschriebenen negativen Auswirkungen, die bis zur Schließung des Hortes und zur Insolvenz des Trägers führen könnten, ist unser Hauptgrund, dass wir in Gesprächen mit dem Ministerium für Bildung in Rheinland-Pfalz über eine realisierbare Option für einen Verbleib des Hortes in den Räumlichkeiten informiert wurden.

In ihren bisherigen Überlegungen ist die Stadtverwaltung stets davon ausgegangen, dass es für die Zuteilung von Mitteln seitens des Landes Rheinland-Pfalz unabdingbar ist, dass die Räumlichkeiten, die vom Hort in Heiligkreuz genutzt werden, wieder an die Schule zurückgegeben werden. Denn: so lange schulische Räumlichkeiten vorhanden sind, müssen diese auch für schulische Zwecke genutzt werden. Daher setzten wir uns dafür ein, die Räumlichkeiten, die de facto seit 33 Jahren Räumlichkeiten des Hortes sind, umwidmen zu lassen. Nach einer erfolgten Umwidmung hätte die Beantragung von Landesschulbaumitteln für notwendige Erweiterungs-/Neu-/-bauten für die Grundschule Heiligkreuz erfolgen können. Da dies von der zuständigen Dezernentin nicht gewünscht war, konnte diese Lösung nicht weiterverfolgt werden, konnte die zuständige ADD nicht über einen entsprechenden Antrag der Stadtverwaltung befinden.

Die nächst höhere Ebene, das Bildungsministerium in Rheinland-Pfalz, zeigte uns den Weg auf, den wir in Sachen Hort Heiligkreuz beschreiten müssen, wenn wir einen Verbleib in den Räumen der Schule und finanzielle Mittel für die Grundschule und gegebenenfalls auch für den Hort erwirken möchten. Wenn, wie in Heiligkreuz, der Anspruch auf Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung, von der Grundschule - die Ganztagsschule wird und mehr Räumlichkeiten benötigt – und vom Hort - der in Räumlichkeiten der Grundschule die Betreuung durchführt – durchgeführt werden soll, dann stellt sich folgende Situation dar:

Es existiert die Bund-Ländervereinbarung sowie das Ganztagsfinanzförderungshilfegesetz, das den Kommunen bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf ganztägliche Bildung, Betreuung und Förderung von Kindern helfen soll. Das Ganztagsfinanzförderungshilfegesetz ist in Kraft, es deckt den Zeitraum 12.10.2021 bis 31.12.2027 ab. Was noch aussteht, ist die Förderrichtlinie, zu welcher der Vertreter des Ministeriums sich wie folgt äußerte: „sie ist täglich zu erwarten!“ Das heißt, der Rahmen ist bereits vorgegeben, der finanzielle Rahmen (Ganztagsfinanzförderungsgesetz) und der inhaltliche Rahmen für die Träger und das zuständige Jugendamt. Denn es um die Förderung von Standorten, an denen „quantitativer und qualitativer investiver Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebotes für Grundschulkinder“ betrieben wird. Rheinland-Pfalz hat, wie man uns in Mainz mitteilte, eine Förderung von 132,5 Millionen Euro zu erwarten, die Stadt Trier soll davon ungefähr 3,4 Millionen erhalten.

Bevor weiter über einen Umzug eines gut funktionieren Hortes an einen Standort nachgedacht wird, der eine absolute Verschlechterung des Angebotes für Eltern nach sich ziehen würde (keine Frischeküche, Bustransfer der Kinder von der Rotbachstraße bis zur Trevererstraße, Räumlichkeiten nicht für einen Hort geeignet, Umzug frühestens zum Frühjahr/Sommer 2024 möglich), muss die Alternative mit Verbleib am Standort Heiligkreuz, wie von uns aufgezeigt, verfolgt werden. Bei dieser Maßnahme muss nicht, wie bei der Lösung der Umwidmung und der Beantragung von Landesschulbaumittel, zwischen Hort und Grundschule unterschieden werden, sondern es geht um Maßnahmen an einem Schulstandort.

Für Trier kommt vereinfachend hinzu, dass sich die Trägerschaft des Jugendamtes und der Schule in einer Hand, in der des Dezernates II, befinden. Das vereinfacht das Vorhaben, da nicht mühsam zwischen zwei Zuständigkeiten verhandelt werden muss. Der Vertreter des Bildungsministeriums nannte Trier ein „schönes Modell“, um die Beantragung der Basismittel durchzuführen.

Aus den genannten Gründen bitten wir um Zustimmung zu unserm Antrag.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Jutta Albrecht                                                           Christiane Probst

(sozialpolitische Sprecherin)                 (stellvertretende Fraktionsvorsitzende)

Dinah Hermanns                                                    Theresia Görgen

(stellvertretende Fraktionsvorsitzende)       (sozialpolitische Sprecherin)