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            <title> DIE LINKE. Fraktion Trier: RSS-Feed</title>
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            <copyright> DIE LINKE. Fraktion Trier</copyright>
            
            <pubDate>Mon, 24 Aug 2026 05:27:51 +0200</pubDate>
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                <guid isPermaLink="false">news-295828</guid>
                <pubDate>Wed, 31 Jan 2024 13:43:00 +0100</pubDate>
                <title>Anfrage: Anzahl und Bearbeitungsstand von Wohngeldanträgen in Trier</title>
                <link>https://www.linksfraktion-trier.de/fraktion/anfragen/detail/news/anfrage-anzahl-und-bearbeitungsstand-von-wohngeldantraegen-in-trier/</link>
                
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Fragen:</p><ol> 	<li>Wie viele unbearbeitete Wohngeldanträge liegen dem Amt für Soziales und Wohnen derzeit vor?</li> 	<li>Wie lange dauert die durchschnittliche Bearbeitung der Anträge derzeit?</li> 	<li>Wie viel Personal (VZÄ) steht derzeit für die Bearbeitung der Wohngeldanträge zur Verfügung? Sie hatten im März 2023 geantwortet, dass seit Jahresanfang&nbsp;1,6 zusätzliche Stellen zur Verfügung stehen und eine weitere Aufstockung um 4,4 Stellen beabsichtigt sei. Ist dieser zusätzliche Personaleinsatz weiterhin nötig oder hat sich die Arbeitsbelastung wieder normalisiert?</li> </ol><p>&nbsp;</p>
<p>Sehr geehrter Herr Koster,<br> Ihre Anfrage vom 19.01.2024 beantworten wir wie folgt:</p>
<p><br> <strong>Jahresstatistik 2023</strong></p>
<p><br> Anträge:<br> 4.669 Fälle sind entschieden,<br> 3.299 Bewilligungen<br> 1.370 Ablehnungen</p>
<p><br> Bearbeitungszeiten:<br> 30% der Anträge konnten mit einer Bearbeitungszeit von unter 1 Monat bearbeitet werden,<br> 30 % der Anträge wurde in etwa 1 Monat bearbeitet,<br> 40 % in mehr als 2 Monaten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Fazit:<br> Trotz einer relativ geringen Personalbemessung konnte eine hohe Anzahl von Anträgen in<br> überschaubaren Zeiträumen bearbeitet werden.<br> Zahl der unbearbeiteten Anträge: 800<br> Personalsituation: 1 Vollzeitstelle seit Juni nicht besetzt<br> 1 Vollzeitstelle seit September nicht besetzt<br> 1 Vollzeitstelle seit Oktober nicht besetzt<br> 3 neue Mitarbeiterinnen befinden sich in der Einarbeitung<br> Von der zunächst vorgesehenen Stellenanhebung um 6 Stellen auf 12 Sachbearbeitungsstellen<br> wurden in 2023:<br> 8,7 Stellen waren besetzt, zwischenzeitlich davon 1 Stelle wegen Elternze it nicht besetzt, somit<br> insgesamt:<br> Aktuell 7,7 Stellen besetzt,<br> 2 Stellen sind ausgeschrieben.<br> Die Stelle der langjährigen Leiterin ist ebenfalls in der Ausschreibung aufgrund Ausscheiden aus dem<br> Dienst.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-295827</guid>
                <pubDate>Thu, 07 Dec 2023 13:37:00 +0100</pubDate>
                <title>Anfrage aktuelle Situation Obdachloser</title>
                <link>https://www.linksfraktion-trier.de/fraktion/anfragen/detail/news/anfrage-aktuelle-situation-obdachloser/</link>
                
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Damen und Herren,<br> Ihre Anfrage beantworten wir wie folgt:</p><ol> 	<li><strong>Wie&nbsp;viele von Obdachlosigkeit betroffene Menschen gibt es nach Kenntnis der Stadtverwaltung in Trier?</strong></li> </ol><p>Die Stadtverwaltung geht aktuell von rund 12 Personen aus, die obdachlos in Trier leben und die<br> Notübernachtungsmöglichkeiten nicht in Anspruch -nehmen.</p>
<p>2. <strong>Wie stark sind die Obdachlosen-Einrichtungen derzeit ausgelastet?</strong></p>
<p>Die Obdachlosen-Einrichtungen haben derzeit noch freie Kapazitäten.</p>
<p>3. <strong>Erstmalig zum „Corona-Winter“&nbsp;2020 wurde ein Kältebus initiiert, um Obdachlose mit warmen Getränken und Winterkleidung zu versorgen. Wie wurde dieses Angebot in der Vergangenheit angenommen? Wie bewertet die Stadtverwaltung dieses Angebot?</strong></p>
<p>Das Angebot wird von der Zielgruppe sehr gut angenommen. Die SV Trier sieht das Angebot als<br> inzwischen etablierten Teil der Hilfelandschaft an bzw. als wichtige Ergänzung zu Streetwork und<br> den bereits langjährig etablierten Notübernachtungsmöglichkeiten von CV Trier bzw. SkF Trier. Das<br> Angebot wird derzeit an 3-4 Tagen wöchentlich vorgehalten.</p>
<p>4. <strong>Mit dem Projekt „Daheim“&nbsp;verfolgt die Caritas seit 2020 in Zusammenarbeit mit der Stadt einen Ansatz aus dem&nbsp;Konzept „Housing First“. Welche Ziele und Erfolge wurden dabei bislang bereits erreicht? Wie bewertet die Stadtverwaltung dieses Angebot?</strong></p>
<p>Diese Hilfe, verortet nach § 67 ff SGB XII, wird inzwischen von CV Trier und SkF Trier in<br> Zusammenarbeit mit dem 11Sozialen Dienst" der Stadt Trier erbracht. Das Angebot ist gut und zielführend um verhältnismäßig niederschwellig Personen zu erreichen, die anderweitig durch bestehende etablierte Hilfsangebote nicht erreicht werden.</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-295823</guid>
                <pubDate>Thu, 07 Dec 2023 12:49:00 +0100</pubDate>
                <title>Anfrage zum Nutzungskonzept Exhaus</title>
                <link>https://www.linksfraktion-trier.de/fraktion/anfragen/detail/news/anfrage-zum-nutzungskonzept-exhaus/</link>
                
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>1. Ist vorgesehen das Nutzungskonzept der Beschlussvorlage 115/2020 dem Stadtrat zur<br> Abstimmung vorzulegen? Wenn ja/ wann? Wenn nein, warum nicht?</strong></p>
<p><br> Es ist nicht vorgesehen, dass damals mit dem insolventen Exzellenzhaus e.V. gemeinsam<br> entwickelte Nutzungskonzept dem Stadtrat vorzulegen. Gru_nd ist, dass mit de~ Insolvenz des<br> Trägers die damals beim Beschluss. zur OS 126/2019 vorliegenden Voraussetzungen zumindest<br> teilweise obsolet sind.</p>
<p><br> <strong>2. Wurde in den zurückliegenden Jahren seit Juni 2020 ein neues Nutzungskonzept für das<br> Gebäude Exzellenzhaus entwickelt? Wenn ja, zu welchem Zweck?</strong></p>
<p><br> Nein, es wurde kein neues Nutzungskonzept erarbeitet.</p>
<p><br> <strong>3. Ist vorgesehen zeitnah ein Nutzungskonzept für das eXhaus zu erstellen und den Auftrag<br> des Stadtrates zu erfüllen? Wenn ja, wann und zu welchem Zweck? Wenn nein, warum<br> nicht?</strong></p>
<p>Die Verwaltung sieht aufgrund des noch laufenden Rechtsstreits zwischen dem Bürgerbegehren<br> und dem Stadtrat aktuell keine gute Ausgangslage zur Erarbeitung eines Nutzungskonzepts mit<br> offener Perspektive für viele mögliche Nutzungen, da im Falle einer Zulassung des<br> Bürgerbegehrens und einer anschließenden Abstimmungsmehrheit die Vorgaben des<br> Bürgerbegehrens zu berücksichtigen wären und den Gestaltungsspielraum für ein<br> Nutzungskonzept einschränken würden.<br> Zudem musste die Verwaltung zuletzt auch konstatieren, dass eine Fraktion öffentlich die<br> Wiederherstellung des eXhauses für die Zwecke der Jugendarbeit und Jugendkulturarbeit nicht<br> mehr als primäres politisches Ziel verfolgt, woraus sich mit Blick auf die zwischenzeitlich<br> . verstrichene Zeit die Frage aktueller Mehrheiten ergibt.<br> Die Erstellung eines Nutzungskonzepts sollte aus Sicht der Verwaltung unabhängig von den<br> vorgenannten Aspekten grundsätzlich vor dem Hintergrund einer realistischen, mehrheitsfähigen<br> Umsetzungsperspektive erfolgen.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-295822</guid>
                <pubDate>Thu, 07 Dec 2023 12:46:00 +0100</pubDate>
                <title>Anfrage: Zuständigkeit für die Anpassung der Parkgebühren</title>
                <link>https://www.linksfraktion-trier.de/fraktion/anfragen/detail/news/anfrage-zustaendigkeit-fuer-die-anpassung-der-parkgebuehren/</link>
                
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Damen und Herren,<br> zur o.g. Anfrage vom 10.11.2023 nehmen wir wie folgt Stellung:<br> <strong>Frage 1:</strong><br> Seit wann hat die Stadtverwaltung von dieser Zuständigkeitsregelung Kenntnis?</p>
<p><br> <strong>Bewohnerparken</strong></p>
<p><br> Der Entwurf<br> Der Städtetag RLP hatte das Rundschreiben 693/2022-E -Parken - Der Entwurf einer Landesverordnung<br> über die Übertragung der Ermächtigung zur Festsetzung von Parkgebühren am 18.10.2022 an die<br> Stadtverwaltung (Rechtsamt) übersendet. Dabei hat es sich nur um einen Entwurf gehandelt.<br> Das In Kraft treten<br> Die Landesverordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von Gebührenordnungen für die<br> Festsetzung der Parkgebühren vom 28. März 2023 ist am 31. März 2023 im Gesetz- und Verordnungsblatt<br> verkündet worden und zum 1. April 2023 in Kraft getreten.</p>
<p><br> <strong>Parkgebührenerhöhung</strong><br> Die neue Regelung wurde mit Inkrafttreten zur Kenntnis genommen.</p>
<p><strong>Frage 2:</strong><br> Warum wurden die Fraktionen nicht über die neue Zuständigkeit informiert, sondern haben<br> dies aus der Presseveröffentlichung vom 16.11.2023 erfahren?</p>
<p><br> <strong>Bewohnerparken:</strong><br> Das ist nicht richtig, denn in der Beantwortung einer Anfrage der CDU-Fraktion „Gebührenerhöhung<br> Bewohnerparken" in der Stadtratssitzung am 01.02.2023 wurde Folgendes mitgeteilt „Die verschiedenen<br> Fachämter (Amt StadtRaum Trier, Amt für Stadt- und Verkehrsplanung und Amt für Bürgerdienste)<br> haben sich bereits mit dem Thema befasst und sind vorbereitet auf die Delegationsverordnung unserer<br> Landesregierung. Dem Entwurf der Delegationsverordnung ist zu entnehmen, dass die Ermächtigung<br> zur Festsetzung der Gebühren für das Ausstellen von Parkausweisen für Bewohnerinnen und Bewohner<br> städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel an die unteren (örtlichen) Straßenverkehrsbehörden<br> delegiert wird. Diese wird dann in Zusammenarbeit mit den anderen Fachämtern einen Entwurf<br> einer ,,Bewohnerparkgebührensatzung" erarbeiten.<br> Vor Erlass dieser Satzung ist der Stadtrat zu hören (so heißt es im Entwurf der Landesregierung).<br> (Vorlage 034/2023)<br> Parkgebührenerhöhung<br> Nach dem Arbeitskreis Parken wurde die Entscheidung der Parkgebührenerhebung getroffen und damit<br> der Verwaltungsprozess in den Fachämtern in Gang gesetzt. Hierbei wurden die rechtlichen Voraussetzungen<br> auf Grund der neuen Gesetzeslage geprüft und angewandt. Die Regelungen der LVO<br> sind eindeutig. Die textliche Fassung derStadtratsvorlage richtet sich danach. Das Verwaltungshandeln<br> und damit in welcher Form eine Vorlage dem Stadtrat vorgelegt wird, erfolgt durch die Freigabe der<br> Stadtratsvorlage für die vorgelagerten Gremien.</p>
<p><br> <strong>Frage 3:</strong><br> Warum wurde suggeriert, der Stadtrat habe die Entscheidungsbefugnis? Warum wurden die Mitglieder<br> des AK Parken nicht vor der Presseveröffentlichung vom 16.11.2023 darüber informiert, dass es<br> keinen abschließenden Ratsbeschluss geben wird?</p>
<p><br> Im Arbeitskreis „Parken" wurde fachlich die Erhöhung der Parkgebühren besprochen. Über den geänderten<br> „formellen" Beschluss wurde nicht gesprochen. Die Darstellung in der Power Point Präsentation<br> mit dem Hinweis auf die Beschlussvorlage war daher leider falsch. Eine konkrete Rechtsprüfung erfolgte<br> erst mit Erstellung der Stadtratsvorlage.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
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                <pubDate>Mon, 25 Sep 2023 13:55:00 +0200</pubDate>
                <title>Sachstand – Umsetzung der Istanbul Konvention</title>
                <link>https://www.linksfraktion-trier.de/fraktion/anfragen/detail/news/sachstand-umsetzung-der-istanbul-konvention/</link>
                
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Gleißner,</p>
<p><br> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 13. September 2023 zum Sachstand Umsetzung der Istanbul<br> Konvention, die ich gerne beantworte.</p>
<p><br> <strong>1. Gibt es eine neue Zeitplanung für die Entwicklung des Aktionsplanes zur Umsetzung der<br> Istanbul Konvention? Wenn ja, welche?</strong><br> Durch die neue Organisationsverfügung der Stelle zur Koordinierung der Istanbul Konvention<br> gibt es eine neue Zeitplanung. Diese wird in enger Abstimmung mit der neuen<br> Stelleninhaberin Frau Hannah Grunewald erarbeitet. Sie beginnt in der kommunalen<br> Gleichstellungsstelle unter Leitung der Frauenbeauftragten am 01. Oktober 2023.</p>
<p><br> <strong>2. Werden die Ergebnisse des Workshops vom 19.07.2022 weiterhin in der Entwicklung des<br> Aktionsplanes berücksichtigt?</strong><br> Ja, auf die Ergebnisse soll aufgebaut werden.</p>
<p><br> <strong>3. Wie sieht die geplante weitere Vorgehensweise bei der Entwicklung des Aktionsplanes aus?</strong><br> Siehe 1.<br> Zudem wird es eine Vorstellung von Frau Grunewald und eine erste Planungsskizze im<br> Umwelt- und Hauptausschuss am 21. November 2023 geben.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen<br> Gez.<br> Angelika Winter<br> Frauenbeauftragte Stadt Trier</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-289812</guid>
                <pubDate>Wed, 24 May 2023 15:45:34 +0200</pubDate>
                <title>Soziokulturelle Zentren in Trier</title>
                <link>https://www.linksfraktion-trier.de/fraktion/anfragen/detail/news/soziokulturelle-zentren-in-trier/</link>
                
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Antwort auf die Anfrage vom 3. Mai 2023 &nbsp;<br> „Soziokulturelle Zentren in den Stadtteilen“ </strong><br> &nbsp;</p>
<p><strong>12.05.2023 </strong></p>
<p><strong>Sperrfrist: Montag, 15. Mai 2023, 12:00 Uhr </strong></p>
<p><br> Sehr geehrter Herr Gleißner,</p>
<p>vielen Dank für Ihre Anfrage vom 3. Mai 2023 zu Soziokulturellen Zentren in den Trierer Stadtteilen,<br> die ich gerne beantworte.</p>
<p><strong>Frage 1: Wie schätzt die Stadtverwaltung die Arbeit der Kulturinstitutionen für die dezentrale<br> soziokulturelle Arbeit in den Stadtteilen ein? </strong></p>
<p>Die Ämter des Dezernates III sind zentral gelegen und bieten dennoch viele Angebote dezentral an.<br> An dieser Stelle möchte ich einige nennen:</p>
<p>Das soziokulturelle Zentrum<strong> Tuchfabrik </strong>und der<strong> Verein Tufa e.V.</strong> bietet mit der Kunstbaustelle<br> Tufatopolis im Schammat in Trier-Süd unter Leitung professioneller Künstler Aktivitäten auf dem<br> Abenteuerspielplatz an. Dort können Kinder und Jugendliche künstlerisch und handwerklich an<br> eigenen Ideen arbeiten und lernen bei der Gestaltung ihrer eigenen Welt Kompromisse<br> auszuhandeln und erfahren Unterstützung bei der positiven Konfliktbewältigung. Das Projekt ist seit<br> 2020 am Standort in Trier-Süd und wurde 2022 mit dem 1. Preis der Lotto Stiftung Rheinland-Pfalz<br> für herausragende soziokulturelle Projekte mit Kinder und Jugendlichen ausgezeichnet.</p>
<p>Unser <strong>Stadtmuseum Simeonstift</strong> ist im Rahmen von Veranstaltungen der Ortsteile mit Infoständen&nbsp;vor Ort, bisher in Trier Nord, Olewig, Zurlauben und Mitte-Gartenfeld. &nbsp;In Trier-West wird am&nbsp;Familienfest der Europäischen Kunstakademie in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis&nbsp;Familienbildung und Verzahnung Trier-West mitgewirkt. In allen Einrichtungen in den Stadtteilen&nbsp;wird der Museumskoffer angeboten. Außerdem gibt es kostenlose Angebote in Schulen, Horten und&nbsp;Nachmittagsbetreuungen in allen Stadtteilen, sowie Integrationskurse. Weitere Zusammenarbeit&nbsp;findet mit dem Bürgerhaus Trier-Nord und dem Treffpunkt Weidengraben statt. &nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><br> Das <strong>Bildungs- und Medienzentrum</strong> setzt mit der Volkshochschule 90 Prozent des Angebotes an vier Standorten um, zwei davon im Zentrum und zwei davon in Trier-Nord (Musikschule/ Bürgerhaus). Darüber hinaus finden einzelne Kursangebote in Pfalzel, Heiligkreuz, Feyen/Weismark und Mariahof&nbsp;statt.<br> Die Musikschule beteiligt sich mit Unterrichtsaktivitäten an einzelnen Grundschulen im Stadtgebiet.&nbsp;Die Stadtbücherei stellt Bücherkisten bereit und bietet weitere Formate in den Grundschulen im&nbsp;Stadtgebiet und in einzelnen ehrenamtlichen Büchereien in der Peripherie der Innenstadt an.</p>
<p>Im Bereich des Kommunalen Bildungsmanagement sind zum „Forscherraum“ viele Kooperationen&nbsp;mit Kitas und Grundschulen im gesamten Stadtgebiet vorhanden. In Trier-Nord werden als&nbsp;Teilprojekt des Alphabetisierungsprojektes &nbsp;Sprechstunden und darauf abgestimmte Unterstützungsangebote zur digitalen Bildung für die&nbsp;Bürgerinnen und Bürger im Stadtteil im Bürgerhaus angeboten. &nbsp;<br> <br> Die <strong>Wissenschaftliche Stadtbibliothek der Stadt Trier/ Stadtarchiv</strong> plant einen Scriptorium-Koffer&nbsp;zusammenzustellen (ähnlich wie Stadtmuseum oder Triki-Büro), der durch die Schulen oder&nbsp;Kultureinrichtungen in allen Ortsteilen ausleibar ist, um das Angebot der Wissenschaftlichen&nbsp;Bibliothek/Stadtarchiv Angebote außer Haus zu vermitteln. &nbsp;<br> Das Stadtarchiv unterstützt auch Aktivitäten der Stadtteile mit Material und Informationen, so wie&nbsp;die Ausstellung am ersten Kurfürstentag in Pfalzel, der auf Initiative der Gruppe „Ahl Paltz“ stattfand&nbsp;und sich um den Erzbischof und Kurfürst Johann von Metzenhausen drehte.</p>
<p><br> Das <strong>Theater</strong> ist mit der Spielstätte in der Europäischen Kunstakademie dauerhaft in Trier-West aktiv.&nbsp;Dort werden alljährlich zwischen dem 15. September und dem 31. Mai ca. 60 Aufführungen gespielt.&nbsp;Dieses Programm soll künftig weiter ausgebaut werden. &nbsp;Ebenfalls in Trier-West befindet sich der&nbsp;Orchester-Probesaal, in dem außer der überwiegenden Probenarbeit auch fallweise&nbsp;konzertpädagogische Angebote gemacht werden.&nbsp;In Trier-Süd unterhält das Theater Trier eine Probebühne, auf der im Rahmen der kulturellen<br> Teilhabe Projekte des Jugendclubs, des Bürgertheaters und des Kinder- und Jugendchores des&nbsp;Theaters laufend durchgeführt werden.<br> <br> Mit mobilen Produktionen und theater- oder konzertpädagogischen Projekten im Rahmen der&nbsp;Kulturvermittlung werden grundsätzlich Angebote an Schulen und Kitas in allen Stadtteilen gemacht&nbsp;und im Rahmen der personellen und finanziellen Möglichkeiten umgesetzt. So wurden bspw. im&nbsp;vergangenen Jahr in Trier-West im Rahmen des Programms „Kultur macht stark“ mehrtägige&nbsp;Workshops und Theaterangebote unter dem Titel „UniversALL - Weltenraum neu entdecken!"&nbsp;gemeinsam mit dem Quartiersmanagement Trier-West und der Europäischen Kunstakademie e.V.&nbsp;durchgeführt.</p>
<p>Die <strong>Europäische Kunstakademie e.V.</strong> führt als kulturelle Bildungseinrichtung mit den verschiedenen&nbsp;kulturellen Veranstaltungen, Angeboten und Kursen maßgeblich zur soziokulturellen Arbeit im&nbsp;Stadtteil Trier-West/Pallien und den Ortsbezirken Euren und Zewen auf der linken Moselseite bei.<br> Mit der Kunsthalle Trier, der Spielstätte des Theater Trier, der Jugendkunstschule Trier e.V., der&nbsp;Kunstflotte gUG, der Servicestelle für Kulturelle Bildung Rheinland-Pfalz, Konzertreihen der&nbsp;Gesellschaft für aktuelle Klangkunst e.V. und Kooperationen mit der Tuchfabrik e.V. und der&nbsp;Gesellschaft für Bildende Kunst Trier e.V. sowie mit Freizeitangeboten der Skatehalle und des&nbsp;Restaurants Herrlich Ehrlich bietet die gesamte Gemeinschaft dieser Akteure auf dem Gelände der&nbsp;Europäischen Kunstakademie und angrenzend wichtige und über den Stadtteil hinaus wirkende&nbsp;Aktivitäten, die ein breites Publikum und unterschiedlichste Gruppen ansprechen und in Trier-West&nbsp;zusammenführen.<br> <br> Die Europäische Kunstakademie e.V. setzt mit Kunst im öffentlichen Raum regelmäßig für alle&nbsp;zugängliche Kunstaktionen um, die neben dem Schwerpunkt Innenstadt immer auch &nbsp; angrenzende&nbsp;Stadtteile einbezieht: Heiligkreuz (2022 mit der Europäischen Rechtsakademie) oder Trier-Süd und&nbsp;Trier-Nord (2021 mit der Open Art Trier).</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Frage 2: Welche Stadtteile werden von der Stadtverwaltung als soziokulturell und von kultureller<br> Teilhabe unterversorgt angesehen? </strong></p>
<p>Das kulturelle Leben in den Stadtteilen lebt von Vielfalt und ist stark geprägt von den dort ansässigen&nbsp;Vereinen und dem ehrenamtlichen Engagement. Rückgrat stellen oftmals Kultur- und Heimatvereine,&nbsp;Theater-, Musik- und Karnevalsvereine dar. Insbesondere bei der Durchführung von Festivitäten&nbsp;engagieren sich auch weitere Vereine, wie z. B. die Freiwilligen Feuerwehren, Sportvereine oder&nbsp;kirchliche und sozial engagierte Vereine. Hierbei variiert die Anzahl der Aktiven deutlich. Allen&nbsp;Vereinen ist jedoch gemein, dass es zunehmend schwieriger wird, neue Mitglieder zu finden und den&nbsp;Altbestand aktiv zu halten.</p>
<p>Die kulturelle Vielfalt lebt jedoch vom Engagement vor Ort und Akteuren, die die entsprechenden&nbsp;Projekte umsetzen können und Anträge einreichen. Sofern in einzelnen Stadtteilen ein Mehr an&nbsp;Angebot und Vielfalt besteht, ist dies daher meist auf die jeweilige Anzahl an Vereinen, engagierten&nbsp;Bürgerinnen und Bürgern etc. zurückzuführen. Die Stadt ist daher weiter bestrebt, soziokulturelle&nbsp;Angebote in den peripheren Stadtteilen Trier zu unterstützen.</p>
<p>Konkrete Daten zu den Stadtteilen in Bezug auf die kulturelle Versorgung sowie der (sozio-) kulturellen Teilhabe liegen der Stadtverwaltung nicht vor.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Frage 3: Hat die Stadtverwaltung Bestrebungen Kulturangebote zu machen bzw. soziokulturelle<br> Angebote in den peripheren Stadtteilen Trier zu unterstützen? </strong></p>
<p>Sowohl für die Innenstadt als auch für die Stadtteile ist das Kulturleitbild der Stadt Trier&nbsp;handlungsleitend und die Stadt ist bestrebt, insbesondere Kulturelle Teilhabe und Kulturelle Bildung&nbsp;in den Stadtteilen zu ermöglichen. Zur Unterstützung der kulturellen Arbeit stehen allen Akteuren in&nbsp;den Stadtteilen die generellen Förderwege über die Stadt Trier, die Stiftungen und öffentlichen&nbsp;Dienstleister zur Verfügung. Auch die Ortsbeiräte übernehmen bei der Finanzierung von&nbsp;Kulturinitiativen, -vereinen und Kulturschaffenden eine wichtige Rolle.&nbsp;Da aufgrund der begrenzten Haushaltsmittel insbesondere die abgestimmte finanzielle Förderung&nbsp;von Projekten an Bedeutung gewinnt, wurde im Kulturstammtisch 2023 der Stadt Trier&nbsp;schwerpunktmäßig über Förderberatungen, Fördermöglichkeiten und auch die Antragstellung an die&nbsp;Ortsbeiräte und das <strong>Amt für Stadtkultur und Denkmalschutz</strong> informiert. &nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Sowohl im Wege von Ortsbeiratsmaßnahmen als auch über direkte finanzielle Förderung des Amtes&nbsp;für Stadtkultur und Denkmalschutz hat die Stadt in der Vergangenheit eine Vielzahl von Projekten in&nbsp;Stadtteilen ermöglichst. Beispielhaft seien hier folgende genannt: &nbsp;</p>
<p> Unterstützung von Veranstaltungen im Bereich Brauchtum (Karneval, Martinsumzüge)<br>  Förderung der musikalischen Nachwuchsarbeit der örtlichen Musikvereine &nbsp;<br>  Förderung Lichterfest „Ehrung leuchtet“ von Palais e.V. sowohl über Kulturförder- als auch</p>
<p>Orteilsbudgets, 2021<br>  Förderung von Konzerten, Kulturfesten, Weihnachtsmärkten in Stadtteilen<br>  Förderung kleiner Kulturprojekte in den Partnerschaftsgärten (2020+2022)<br>  Projekte im Lottoforum bspw. im Rahmen von Sommerheckmeck Kinder- und</p>
<p>Jugendkulturfestival<strong> </strong><br>  Förderung Open Air Kino im Nells Park seit 2019<br>  Förderung des Arena Sommer Open Air im Rahmen von KulturLust21<br>  TUFA-Musical „Der kleine Horrorladen“ auf Arena-Vorplatz im Rahmen von KulturLust21<br>  Moselstrand <strong> </strong><br>  Förderung inklusives Percussion-Konzert in der Herz-Jesu-Kirche (2022)</p>
<p>Förderung von Kunst im Quartier<br>  Durchführung des total.lokal-Studidinners in Kooperation mit Studiwerk in der Mensa</p>
<p>Tarforst (2023)<br>  Förderung von Kulturprojekten im Messepark &nbsp;<br>  Förderung von Kulturprojekten in der Kunstakademie<br>  Kontinuierliche Förderung des Slam-Formats „Comedy goes West“ von Kultur Raum Trier e.V. sowie diverser weiterer Projekte des Vereins im Stadtteil<br> <br> Darüber hinaus wurden in den vergangenen Jahren in Zusammenspiel mit zentralen Kulturakteuren<br> besondere Projekte aufgelegt, kulturelle Aktivitäten in den Stadtteilen zu fördern. Hier wären zu<br> erwähnen:</p>
<p> Etablierung des Festivals „Kulturhafen Zurlauben“ durch die TTM GmbH am Moselufer (seit<br> 2019)</p>
<p> Förderung der Einrichtung des offenen Künstlerateliers als soziokulturellen Raum „KuBiQ-<br> Social Artist“ durch die Kunstfähre in Trier-Süd (seit 2021)</p>
<p> Vermittlung der Kulturkarawane gUG zu Stadtteilkonzerten mit Kulturmobil Klein Anders<br> (2022), aktuell wurden vier Konzerte mit Unterstützung der Ortsbeiräte durchgeführt</p>
<p> Vermittlung ukrainischer Gruppen mit traditionellen Bräuchen an Stadtteil-<br> Weihnachtsmärkte (2022)</p>
<p> Förderung künstlerischer Stadtdurchgängen des Kultur- und Kunstvereins Trier e.V. (KUKT),<br> „Trierer Osten“ in 2022 (Kürenz, Gartenfeld, Olewig); „Trierer Westen“ in 2023 ( West/<br> Pallien)<strong> </strong><br> &nbsp;</p>
<p>Die weiteren Projekte sind den jeweiligen Gremienvorlagen zu den Ortsbeiratsmaßnahmen und<br> Kulturzuschüssen zu entnehmen.<br> <br> Darüber hinaus werden über Dachmarkenprojekte des Amtes für Stadtkultur und Denkmalschutz die<br> Vernetzung von Kulturakteuren mit der Stadt Trier und den Stadtteilen gefördert. Als Beispiele seien<br> genannt: &nbsp;<br> &nbsp;</p>
<p> Kulturelles Rahmenprogramm zur Landesausstellung 2022<br>  Tag des offenen Denkmals mit Kulturspur durch die Stadt 2022<strong> </strong><br>  Mottoförderung 2023: Kultur auf Straßen und Plätzen &nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Bei der Verteilung der Budgets wird darauf geachtet, möglichst viele Stadtteile zu berücksichtigen. &nbsp;<br> <br> <br> <strong>Frage 4: Wie schätzt die Stadtverwaltung den Vorschlag ein, bei der Landesregierung für ein<br> Förderprogramm zu werben, dass wie in NRW die Förderung dezentraler soziokultureller Zentren<br> durch Projektförderung angeht? </strong></p>
<p>Aufgrund der haushaltsrechtlichen Restriktionen ist ein weiterer Ausbau ohne finanzielle Förderung&nbsp;für die Stadt Trier nur schwerlich möglich. Die Stadtverwaltung kann sich daher durchaus vorstellen,&nbsp;dass die Etablierung einer entsprechenden neuen Förderlinie, neue Möglichkeiten entstehen, die&nbsp;Stadtteilkultur und die Etablierung dezentraler soziokultureller Zentren zu unterstützen. Die Stadt&nbsp;wird daher die Anregung aufgreifen und Kontakt mit der Landesregierung suchen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Herzliche Grüße</p>
<p><br> Markus Nöhl<br> Beigeordneter</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
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                <pubDate>Mon, 06 Mar 2023 13:23:00 +0100</pubDate>
                <title>,,Anzahl und Bearbeitungsstand von Wohngeldanträgen in Trier&quot;</title>
                <link>https://www.linksfraktion-trier.de/fraktion/anfragen/detail/news/anzahl-und-bearbeitungsstand-von-wohngeldantraegen-in-trier/</link>
                
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Koster,</p>
<p>Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Das Antragsvolumen durch die Wohngeldreform 2023 ist in den Monaten Januar/Februar 2023<br> um das 10-fache gestiegen. Erstanträge vor der Reform monatlich ca.30.</p>
<p>Erstanträge auf Leistungen nach dem Wohngeld-Plus-Gesetz:</p>
<p>Januar 2023&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp;500 Fälle</p>
<p>Stand 27.02.2023 Februar 2023&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp;144 Fälle</p>
<p>Insgesamt&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; 644 Fälle</p>
<p>Von 644 vorliegenden Erstanträgen wurden abschließend entschieden:&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; 240 Fälle</p>
<p>Bewilligungen:&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp;189 Fälle</p>
<p>Ablehnungen:&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; 51 Fälle</p>
<p>&nbsp;</p><ol> 	<li><strong>Wie viele unbearbeitete Wohngeldanträge liegen dem Amt für Soziales und Wohnen derzeit vor? Wie hat sich die Zahl der unbearbeiteten Anträge seit der Wohngeldreform verändert?</strong></li> </ol><p>Insgesamt sind derzeit nicht abschließend entschieden<br> davon entfallen auf:&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp;660 Fälle</p>
<p>Anträge Bestandskunden (Weiterleistung, Erhöhung, Herabsetzung)&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp;256 Fälle</p>
<p>Erstanträge Wohngeldreform&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; 404 Fälle</p>
<p>&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp;&nbsp;660 Fälle</p>
<p>Aufgrund der hohen Antragszahlen bestehen erhebliche Arbeitsrückstände. Die Zahl der<br> unerledigten Fälle _ist gegenüber dem Vorjahr um das 7- fache gestiegen.</p>
<p><strong>2. Wie lange dauert die durchschnittliche Bearbeitung der Anträge derzeit? Wie hat sich die Bearbeitungsdauer seit der Wohngeldreform verändert?</strong></p>
<p>Es ist davon auszugehen, dass sich die Bearbeitungsdauer auf bis zu 16 Wochen erhöhen wird.<br> Vor der Reform lag die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bei 2 bis 6 Wochen.</p>
<p><br> <strong>3. Wie viel Personal (VZÄ) steht für die Bearbeitung der Wohngeldanträge zur Verfügung?</strong><br> Derzeit sind 6 Wohngeldsachbearbeiter in Vollzeit für die Bearbeitung der Wohngeldanträge<br> zuständig. Seit 01.01.2023 sind zusätzlich 1,6 Stellen zur Einarbeitung besetzt. Die Mitarbeiter<br> werden erst im laufe des Jahres die selbständige Bearbeitung übernehmen können.</p>
<p><strong>4. Welche Maßnahmen sind geplant oder sogar bereits umgesetzt, um die Situation zu entspannen (bspw. Auszahlung von Vorschüssen an besonders bedürftige Antragstellende,&nbsp;Priorisierung von Anträgen, Erhöhung des Personalbestands, etc.)?</strong><br> Notwendige Personalaufstockung um weitere 4,4 Stellen.<br> Allgemeine vorläufige Zahlungen erfolgen nicht. In der Regel verfügen die Antragsteller über<br> Einkünfte, die auch ohne Wohngeld das Existenzminimum sichern.<br> Vorschusszahlungen als existenzsichernde Leistung sind im Rahmen der Einzelfallprüfung möglich.<br> Bei Mittellosigkeit werden die Kunden auf andere Transferleistungsansprüche hingewiesen.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p><strong>Elvira Garbe</strong></p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
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                <pubDate>Mon, 06 Mar 2023 13:15:00 +0100</pubDate>
                <title>„Medizinische Versorgung und Pflege in Trier&quot;</title>
                <link>https://www.linksfraktion-trier.de/fraktion/anfragen/detail/news/medizinische-versorgung-und-pflege-in-trier/</link>
                
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><br> Sehr geehrte Frau Görgen,<br> Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:</p>
<p><br> <strong>1. Wurde eine umfassende Bedarfsplanung für Trier im Bereich Pflege durchgeführt? Wenn ja, wann und mit welchen Instrumenten? Welche Daten liegen aus dieser Bedarfsplanung vor?</strong></p>
<p><br> -Information- Die Stelle der „Pflegestrukturplanung und Senioren" bei der Stadt Trier ist nach fast einem Jahr der Stellenvakanz zwischenzeitlich wiederbesetzt.<br> Im Rahmen der Arbeit der Pflegestrukturkommission wurde sich mit den Themen:<br> • Herausforderung Pflege - kommunale Gestaltungsmöglichkeiten -<br> • Personalsituation in den Kernbereichen der Pflege, Befragung der Träger der stationären, der Kurzzeit- und Tagespflege, der ambulanten Pflege<br> • Reformbedarf der Kurzzeitpflege<br> • „Drei Herausforderungen in der Pflege": Ambulant vor stationär, Wechselwirkung von Pflegebedürftigkeit und Altersarmut, die künftige Versorgung dementiell erkrankter Mitbürger/innen befasst.</p>
<p><br> Aufgrund des Landesprojekts „Standardisierung der kommunalen Pflegeberichterstattung in Rheinland-Pfalz", beauftragt durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung, ist eine Berichterstattung angestrebt, die eine Vergleichbarkeit der kommunalen Gebietskörperschaften zulässt. Zurzeit ist hier der Landkreis Trier-Saarburg vom Ministerium als Modellkommune zur praktischen Erprobung ausgewählt. Die Stadt Trier steht mit dem beauftragten Institut in Kontakt, eine Beteiligung als Modellkommune wird angestrebt.<br> Aufgrund dieser perspektivisch angestrebten neuen Basis für die Pflegestrukturplanung wird derzeit auf aufwendige Datenerhebungen und Auswertungen zur Bedarfsplanung verzichtet. Im Rahmen der laufenden Arbeit der Pflegestrukturkommission ist die Zusammenarbeit mit dem Landkreis Trier-Saarburg durch die Gründung einer gemeinsamen Pflegestrukturkommission in den nächsten Wochen vorgesehen.<br> Das Fachamt steht in Abstimmung mit dem Amt „StadtForschungEntwicklung" bezüglich der Entwicklung der Bevölkerungs- und Altersstruktur sowie den Anbietern der ambulanten und stationären Hilfen. Dabei muss berücksichtigt werden, dass die Versorgungsmöglichkeiten im stationären Bereich (ca. 1500 Plätze im Stadtgebiet) über die Stadtgrenzen hinausgehen, aber auch Belegungen aus dem Kreis im Stadtgebiet gängige Praxis sind. Die verzahnte Zusammenarbeit mit dem Landkreis Trier-Saarburg wird daher neue Erkenntnisse und Möglichkeiten in der Bedarfsplanung bringen.<br> Im ambulanten Bereich kann nicht von „Pflegeplätzen" gesprochen werden. Die befragten Anbieter von Pflegeleistungen sowie die Pflegekasse berichten von einer wachsenden Zahl der Anfragen bei den Diensten, sowohl nach pflegerischen und betreuenden als auch nach hauswirtschaftlichen Leistungen. Wartelisten sind zwischenzeitlich üblich. Die Betreuung erstreckt sich nicht nur auf das Stadtgebiet, sondern Gebietskörperschaft übergreifend. Von hoher Problematik ist der Bereich des Personalmangels.</p>
<p><br> <strong>Anfrage der Fraktion „Die Linke" zu Versorgungssituation Schwangere, junge Familien und Kinder, kindermedizinische Versorgung Liegen der Verwaltung aktuelle Zahlen zum Betreuungsschlüssel der Hebammen (stationär/frei)<br> ggf. auch für die letzten 10 Jahre vor? Wenn ja, welche?</strong><br> Der Verwaltung liegen hierzu keine systematisch über die letzten 10 Jahre erfassten Daten vor..<br> Eine Anfrage bei der profamilia Trier, Hebammenzentrale ergab folgendes Bild:<br> „Die Hebammenzentrale Trier/Trier-Saarburg arbeitet mit Familien im ambulanten Bereich und kooperiert dazu mit aktuell ca. 70 Hebammen.<br> Diese decken Schwangerschaftsbetreuung/-vorsorge, Wochenbettbetreuung/Stillberatung und Kurse rund um die Geburt ab, einzelne bieten auch außerklinische Geburtshilfe an.<br> In den letzten Jahren lag die Geburtenzahl in der Stadt Trier bei ca. 2300-2500 Geburten pro Jahr.<br> Seit der Implementierung der Hebammenzentrale 2019 suchen ca. 900-1000 Familien jährlich eine Betreuung über diese. Hier sind die Vermittlungsquoten von 54 auf 87% gestiegen, sodass mehr Familien mindestens eine Basisversorgung im Wochenbett erhalten.<br> <strong>Hierbei handelt es sich aufgrund der aufsuchenden Tätigkeit im häuslichen Umfeld der Familie (außer bei Kursen) immer um eine 1:1- Betreuung.</strong><br> Anfragende, die keine häusliche Betreuung erhalten können, nutzen nach Bedarf das Angebot der Sprechstunde durch die Verantwortlichen der Hebammenzentrale und profitieren so zumindest teilweise von Hebammenbetreuung.<br> Über die nicht anfragenden Familien kann keine Aussage getroffen werden, allerdings ist aus früheren Erhebungen des Mutterhauses (in Vorbereitung auf die Einführung der Hebammenzentrale) bekannt, dass ca. 1/3 der Gebärenden keine Hebammenversorgung hatten, obwohl sie diese gewünscht und/oder aus Sicht der Klinik dringend benötigt haben.<br> Die Versorgung bei Wunsch nach außerklinischer Geburtshilfe ist durch die Abdeckung durch Hebammen aus Merzig und der Region Kusel trotz weiter Wege aktuell unseres Wissens im letzten Jahr fast immer realisierbar gewesen, im Laufe dieses Jahrs kehrt eine Hausgeburtshebamme nach Trier zurück und eine Geburtshausinitiative arbeitet an einer Realisierung in der Stadt Trier.<br> Über den Betreuungsschlüssel in der Klinik haben wir keine Kenntnis, allerdings wird von Familien immer wieder zurückgemeldet, dass die Hebammen in der Geburtsklinik ihre Aufmerksamkeit vielen Gebärenden oder anders zu versorgenden Frauen widmen müssen und eine 1:1-Betreuung nur in Ausnahmefällen erfolgte." (Rückmeldung der Hebammenzentrale im Wortlaut zitiert)</p>
<p><br> <strong>2. Findet eine kooperative Bedarfsplanung der kindermedizinischen Versorgung in Trier statt? Wenn<br> Ja, welche?</strong><br> Darüber ist im Jugendamt nichts bekannt.</p>
<p><br> <strong>3. Wie hoch ist der medizinische Versorgungsschlüssel für Kinder in Trier - ambulant und stationär?</strong><br> Zur Beantwortung dieser Frage wären tiefergehende Recherchen erforderlich, die in der Kürze der Zeit nicht möglich waren.</p>
<p><br> <strong>4. Gibt es Konzepte/Initiativen der Stadt/ die kindermedizinische Versorgung in Trier zu verbessern?</strong><br> Hierzu liegen der Verwaltung keine systematisch erfassten Kenntnisse vor.<br> Die Hebammenzentrale, die auch über das Jugendamt gefördert wird, äußert sich hierzu allerdings wie folgt:<br> „Auch, wenn Hebammenarbeit nicht der direkten kindermedizinischen Versorgung zugerechnet werden kann, ist durch die steigenden Raten an Wochenbettbetreuung ein medizinisch geschulter Blick auf das Neugeborene bzw. den jungen Säugling immer wieder gegeben und Überweisung in die ambulante oder stationäre kindermedizinische Betreuung erfolgt zielgerichtet. Hinzu kommt die präventive Arbeit, die die Eltern in ihren Kompetenzen in Bezug auf ihre Kinder stärkt sowie die Stillförderung, die nachweislich langfristigen positiven Einfluss auf die Gesundheit des Kindes (und der Mutter) hat." (Im Wortlaut aus der Stellungnahme der Hebammenzentrale zitiert)</p>
<p><br> Mit freundlichen Grüßer<br> Elvira Garbes</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-295824</guid>
                <pubDate>Mon, 06 Mar 2023 12:50:00 +0100</pubDate>
                <title>Anfrage „Erreichbarkeit und Besetzung der Ausländerbehörde in Trier&quot;</title>
                <link>https://www.linksfraktion-trier.de/fraktion/anfragen/detail/news/anfrage-erreichbarkeit-und-besetzung-der-auslaenderbehoerde-in-trier/</link>
                
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Gleißner,<br> Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:</p>
<p><br> <strong>1. Wann gedenkt die Verwaltung, dass Online-Zugangsgesetz (OZG) auch für das Ausländeramt umzu­setzen, damit Termine für ausländische Mitbürger*innen schnell gebucht werden können ohne lange Wartezeiten&nbsp;auf sich zu nehmen?</strong></p>
<p><br> Der Zugang zu einigen Aufgaben des Amtes für Ausländerfragen nach dem Online-Zugangsgesetz<br> (OZG) befindet sich in Vorbereitung und wird voraussichtlich im Laufe des Jahres zur Verfügung<br> stehen.</p>
<p><br> <strong>2. Wie viele Stellen gibt es in der Ausländerbehörde?</strong></p>
<p><br> Das Amt für Ausländerfragen besteht aus der Abteilung „Allgemeine Ausländerangelegenheiten“ und<br> der Abteilung „Zentralstelle für Rückführungsfragen“. Der Abteilung „Allgemeine<br> Ausländerangelegenheiten“ sind lt. aktuellem Stellenplan insgesamt 16,25 VZÄ-Stellen zugeordnet.<br> Die Situation in dieser Abteilung stellt sich wie folgt dar:<br> Zur Kompensation von 3 längeren Ausfällen von Mitarbeitenden wurden 2 Vertretungen im<br> Zeitvertrag eingestellt. Aktuell sind durch den Weggang von Mitarbeitenden 2,5 Planstellen vakant,<br> davon befinden sich 2 Planstellen im Ausschreibungsverfahren. Aufgrund der Vakanzen und der<br> aktuellen Stellenneubesetzungen – u.a. auch der anstehende Wechsel der Abteilungsleitung – steht<br> die Abteilung vor besonderen Herausforderungen, die durch die erhöhten Fallzahlen erschwert<br> werden. Die Verwaltung hat bereits auf die gestiegenen Anforderungen reagiert und auf Antrag des<br> Fachamtes folgende Änderungen im 2. Nachtrag zum Stellenplan 2022/2023 vorgesehen:<br> a) Aufstockung der vakanten 0,5 Planstelle auf 1,0 und</p>
<p>b) zusätzlich eine neue Vollzeitstelle.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>3. Wie viele Fälle kommen pro Mitarbeiter*in zu? Wieviel Termine müssen die Mitarbeiter*innen wahrnehmen?</strong></p>
<p><br> Bei ca. 20.000 vorhandenen Fällen kommt auf jede Sachbearbeiterin ungefähr 1700 Fälle und<br> regelmäßig kommen Neufälle hinzu. Zu den wahrgenommenen Terminen liegen keine statistischen<br> Angaben vor.</p>
<p><strong>4. Kommt es zum Bearbeitungsstau von Anträgen?</strong></p>
<p><br> Aufgrund der Personalsituation und unerwarteter Aufgabenzuwächse (Ukraine, Erdbeben<br> Türkei/Syrien) kommt es zu deutlich längeren Bearbeitungszeiten.<br> Mit freundlichen Grüßen</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-287761</guid>
                <pubDate>Thu, 02 Feb 2023 15:47:00 +0100</pubDate>
                <title>Einkommensabhängige Elternbeiträge für Kinder unter 2 Jahren und Schulkinder in Kindertageseinrichtungen</title>
                <link>https://www.linksfraktion-trier.de/fraktion/anfragen/detail/news/einkommensabhaengige-elternbeitraege-fuer-kinder-unter-2-jahren-und-schulkinder-in-kindertageseinrichtungen/</link>
                
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>„Schriftliche Anfrage: Einkommensabhängige Elternbeiträge für Kinder unter 2 Jahren und Schulkinder<br> in Kindertageseinrichtungen</p>
<p><strong>1. Gibt es Rückmeldungen, dass Menschen mit niedrigem Einkommen oder aus dem<br> Transferbereich Probleme mit der Finanzierung des Elternbeitrags haben?</strong></p>
<p>Antwort:</p>
<p>Familien, die Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII, SGB Il, AsylbLG, WoGG oder<br> Kinderzuschlag nach dem BKGG beziehen, zahlen grundsätzlich keinen Elternbeitrag.</p>
<p>Die Zahl der Wohngeldberechtigten wird ab 01.01.2023 aufgrund der gesetzlichen Neureglung<br> deutlich ansteigen, so dass weitere Familien zukünftig keinen Elternbeitrag zahlen werden.</p>
<p>Darüber hinaus gehende Beschwerden von Familien mit niedrigen Einkommen liegen dem<br> Jugendamt nicht vor.</p>
<p><strong>2. Gibtes Überlegungen, die Aufteilung der Tabelle nach oben zu verändern, um Eltern mit höheren<br> Einkommen mit höheren Beiträgen einzugruppieren?</strong></p>
<p>Antwort:<br> Eine weitergehende Differenzierung der Tabelle ist nicht vorgesehen.</p>
<p><strong>3. Wie müsste eine Veränderung der Beitragstabelle aussehen, um Eltern mit geringen und |<br> mittleren Einkommen zu entlasten, die durch Inflation und Preiskrise höhere Ausgaben haben, zu<br> entlasten?</strong><br> Antwort:</p>
<p>Wie unter Antwort 1 dargelegt, erwartet die Verwaltung ab dem 01.01.2023 einen deutlichen</p>
<p>Anstieg der Anspruchsberechtigen mit Bezug von Wohngeld, die dann keinen Elternbeitrag mehr<br> zahlen werden.</p>
<p>Die Kinder der unter 1 aufgeführten Berechtigten haben zudem Anspruch auf Leistungen nach dem<br> Bildungspaket. ;</p>
<p>Die Verwaltung hat zusätzlich Zuwendungen in Form der Corona-Sonderzahlungen und<br> Energiepreispauschalen nicht als Einkommen berücksichtigt.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>Elvira Garbes</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-287760</guid>
                <pubDate>Thu, 02 Feb 2023 15:42:00 +0100</pubDate>
                <title>Anfrage zum Sachstand Bauanträge / Bauvorhaben geförderter Wohnraum</title>
                <link>https://www.linksfraktion-trier.de/fraktion/anfragen/detail/news/anfrage-zum-sachstand-bauantraege-bauvorhaben-gefoerderter-wohnraum/</link>
                
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Johann,<br> nachfolgend nehme ich Bezug auf die Fragestellungen vom 17.01.2023:</p>
<p><strong>1. Wie viele Bauanträge für geförderte Wohnungen sind in den Jahren 2021 und 2022 bei der<br> Stadtverwaltung eingegangen und genehmigt worden? Wo befinden sich diese Baugebiete<br> (Stadtteil und Bebauungsplan)?</strong><br> Die für die Bearbeitung von Bauanträgen zuständige Untere Bauaufsicht im Amt für Immobilien,<br> Innenstadt und Digitalisierung wertet die gestellten Bauanträge nicht nach gefördertem<br> Wohnraum aus. Aus baurechtlicher Sicht ist es nicht erheblich, wie der beantragte Wohnraum<br> finanziert wurde, ob eine Wohnraumförderung besteht wird und ob Beschränkungen hinsichtlich<br> der Vermietung bestehen.<br> Die Stadtverwaltung erfasst jedoch die Zahl von Anträgen auf geförderte Wohnungen, die jedoch<br> in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit den tatsächlichen Bauanträgen steht.<br> Das Amt für Soziales und Wohnen teilt folgende Zahlen für Anträge auf geförderten<br> Mietwohnungsbau (Neubau) für den Bereich der Stadt Trier mit – die endgültige Genehmigung<br> der Anträge erfolgt durch die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).</p>
<p>2021: 7 Anträge für den Bau von 60 geförderten Wohneinheiten (alle bereits von der ISB<br> bewilligt).<br> 2022: 24 Anträge für den Bau von 295 Wohneinheiten (teilweise von ISB bewilligt, viele Anträge<br> noch im Nov./Dez. 2022, Bewilligung wird erst in den nächsten Monaten erfolgen)</p>
<p>Darüber hinaus gab es folgende Anträge zum ISB Modernisierungsprogramm Mietwohnungen in<br> diesen Jahren (auch mit Mietpreis-und Belegungsbindung, hierfür ist jedoch nicht zwingend ein<br> Bauantrag erforderlich):<br> 2021: 3 Anträge für 46 Wohneinheiten (alle von der ISB bewilligt)<br> 2022: 2 Anträge für 40 Wohneinheiten (alle von der ISB bewilligt)<br> <strong>2. Wie viele dieser Wohnungen wurden / werden aufgrund von Vorgaben der Stadt (33 % geförderter<br> Wohnraum) beantragt und genehmigt, etwa durch Verträge zwischen Stadt und Investoren oder<br> gar allein auf Initiative von Investoren? Wo befinden sich diese Baugebiete (Stadtteil und<br> Bebauungsplan)?</strong><br> Siehe hierzu die Beantwortung zu Ziff. 1.<br> <strong>3. Wann wird im Baugebiet BU24 „Burgunderviertel“ mit dem Bau geförderter Wohnungen<br> begonnen, wann mit dem Bau der anderen Wohneinheiten? Sind dort bereits Bauanträge gestellt<br> und Baugenehmigungen erteilt worden, schließlich wurde die Satzung bereits im Sommer 2021<br> beschlossen?</strong><br> Im Burgunderviertel wurde bereits ein Bauantrag gestellt, allerdings ohne einen Anteil von<br> gefördertem Wohnraum. Mit dem Beginn der Maßnahmen des geförderten Wohnungsbaus ist<br> nach Durchführung der Erschließungsmaßnahmen zu rechnen.<br> <strong>4. Wurde von der Stadtverwaltung bereits der Bau geförderter Wohnungen genehmigt, auch wenn<br> sich das betreffende Gebiet noch im Bebauungsplanverfahren befindet (z. B. über § 34 BauGB)?</strong><br> Nein.<br> <strong>5. Im Zuge des Wohnungsmangels wurde im letzten Sommer vom Stadtrat eine Arbeitsgruppe<br> beschlossen. Dort sollten weitere Maßnahmen zur Minderung des Wohnungsmangels beraten<br> werden. Wann tagt der im Juli 2022 beschlossene Arbeitskreis das nächste Mal und wer sind die<br> von den Fraktionen benannten Mitglieder:innen?</strong><br> Im Dezember 2021 hat der Stadtrat auf Antrag der SPD-Fraktion einen „Strategieprozess Wohnen<br> und Arbeiten in Trier“ beschlossen. Die Stadtverwaltung wurde darin beauftragt, gemeinsam mit<br> dem Stadtrat ein Strategiepapier zu erarbeiten, das als Leitlinie für eine positive Wohn- und<br> Arbeitsentwicklung dienen und Handlungsempfehlungen ableiten soll. Dazu sollte eine<br> Lenkungsgruppe – nicht wie oben genannt ein „Arbeitskreis“ - gegründet werden.<br> Zur Gründung der Lenkungsgruppe hat am 29.09.2022 ein Vorbereitungstreffen stattgefunden,<br> an dem Vertretungen aus allen im zuständigen Haushalts- und Personalausschuss vertretenen<br> Fraktionen teilgenommen haben. Bei diesem Treffen wurde die Zusammensetzung der<br> Lenkungsgruppe final festgelegt.</p>
<p>Die Lenkungsgruppe „Wohnen und Arbeiten in Trier“ hat sich am 05.01.2023 konstituiert.<br> Aus den Fraktionen sind folgende Personen für die Teilnahme in der Lenkungsgruppe benannt<br> worden:<br> Bündnis90/Die Grünen - Nancy Rehländer<br> CDU - Birgit Falk<br> SPD - Sven Teuber<br> UBT - Christiane Probst<br> DIELINKE - Marc Bernhard Gleißner<br> FDP - Tobias Schneider<br> AfD - Michael Frisch<br> Daneben wurden aus den Fraktionen zum Teil Vertretungen benannt.<br> Das nächste Treffen der Lenkungsgruppe ist terminiert für den 02.03.2021. Die Termine der<br> Lenkungsgruppen-Sitzungen werden in Allriss und im Sitzungskalender hinterlegt.</p>
<p><strong>6. Werden dort zukünftig wichtige Informationen über die Lage auf dem Wohnungsmarkt und<br> Sachstände über das Engagement der Wohnungsbaugesellschaften mit städtischer Beteiligung<br> mitgeteilt, sofern es sich mit der Verschwiegenheitspflicht der Aufsichtsratsmitglieder vereinbar ist,<br> so wie es seinerzeit kommuniziert wurde.</strong><br> Die Schwerpunktsetzung und Themenauswahl erfolgt durch die Lenkungsgruppe. Sofern die<br> Lenkungsgruppe beschließt, eine Berichterstattung über das Engagement der<br> Wohnungsbaugesellschaften mit städtischer Beteiligung zum Diskussionsthema innerhalb der<br> Lenkungsgruppe zu machen wird die Verwaltung einen entsprechenden Diskussionspunkt auf die<br> Tagesordnung setzen und entsprechend vorbereiten.<br> Informationen über die Lage auf dem Trierer Wohnungsmarkt wurden am 15.03.2022 mit der<br> Präsentation der umfangreichen Wohnraumbedarfsanalyse öffentlich vorgestellt. Deren<br> Ergebnisse fließen selbstverständlich in die Diskussion innerhalb der Lenkungsgruppe ein.</p>
<p>Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass das Amt für Stadt und Verkehrsplanung sowie das Amt für<br> Bodenmanagement und Geoinformation im Rahmen von Befreiungen von den Festsetzungen von<br> Bebauungsplänen gemäß § 31 Abs. 3 Baugesetzbuch (Neuregelung im Baulandmobilisierungsgesetz<br> für Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt) immer auf die Umsetzung der Quote zum<br> geförderten Wohnungsbau hinwirken.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>Ralf Britten<br> Beigeordneter</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-287755</guid>
                <pubDate>Wed, 05 Oct 2022 15:11:00 +0200</pubDate>
                <title>Waffenrechtliche Kontrollen</title>
                <link>https://www.linksfraktion-trier.de/fraktion/anfragen/detail/news/waffenrechtliche-kontrollen/</link>
                
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Koster,<br> vielen Dank für Ihre Anfrage zu den waffenrechtlichen Kontrollen. Diese beantworte ich wie folgt:</p>
<p><br> <strong>1. Wie viele Waffenbesitzer:innen wurden in Trier in den letzten Jahren (seit 2017) kontrolliert?</strong></p>
<p>Seit 2017 bis zum 30.09.2022 wurden insgesamt 109 Kontrollen durchgeführt.</p>
<p><strong>2. Wie lange würde es in Trier dauern, sämtliche Waffenbesitzer:innen einmal zu kontrollieren?</strong></p>
<p>Durchschnittlich wurden in den letzten sechs Jahren 18 Kontrollen pro Jahr durchgeführt.<br> Aufgrund der Anzahl der vorhandenen Waffenbesitzkarten würde es ca. 38 Jahre dauern, alle<br> Inhaber einer Waffenbesitzkarte zu überprüfen.</p>
<p>Hierbei sind jedoch nicht die Personen aufgelistet und berücksichtigt, welche einen kleinen<br> Waffenschein besitzen, sondern nur diejenigen, welche erlaubnispflichtige Waffen haben.</p>
<p><strong>3. Wie viel Personal steht derzeit für derartige Kontrollen zur Verfügung? Welcher finanzielle<br> Aufwand (inkl. Personal) entsteht dadurch?</strong></p>
<p>Zurzeit ist ein Personalanteil von 0,27 Stellen für solche Kontrollen vorgesehen. Der finanzielle<br> Aufwand richtet sich nach dem Zeitaufwand und wird den Waffenbesitzern in Rechnung gestellt.</p>
<p><br> <strong>4. Sind die waffenrechtlichen Kontrollen haushaltsrechtlich dem Pflichtbereich oder dem freiwilligen<br> Leistungsbereich zuzuordnen? In welchem Umfang findet ggf. eine Kostenerstattung seitens des<br> Landes oder des Bundes statt?</strong></p>
<p>Da es sich vorliegend um eine staatliche Auftragsangelegenheit handelt, sind die Kontrollen<br> haushaltsrechtlich dem Pflichtbereich zuzuordnen. Eine Kostenerstattung findet nicht statt.</p>
<p><strong>5. Laut Report Mainz finden in Mecklenburg-Vorpommern die meisten entsprechenden Kontrollen<br> statt; dort wird jede:r Waffenbesitzer:in im Schnitt alle acht Jahre kontrolliert. Wie viel<br> zusätzliches Personal würde benötigt werden, um in Trier diesen Schnitt zu.erreichen? Welche<br> Mehrkosten wären damit voraussichtlich verbunden?</strong></p>
<p>Wenn ein Personalanteil von 1,25 ausschließlich für solche Kontrollen vorgesehen wäre, könnte<br> man im Schnitt 90 Kontrollen jährlich durchführen. Somit wären nach ca. 7,5 Jahren alle<br> erlaubnispflichtigen WBK-Inhaber überprüft.</p>
<p>Mehrkosten: Personalkosten in der Entgeltgruppe E6 / A7 zzgl. Sachkosten und Gemeinkosten (ca.<br> 81.960 € / Jahr)</p>
<p><strong>6. Plant die Stadtverwaltung eine Intensivierung der Kontrollen?<br> Falls ja: Durch welche Maßnahmen soll dies geschehen?</strong></p>
<p>Die Intensivierung der Kontrollen ist vorgesehen. Dafür und für die weitere Sachbearbeitung wird<br> derzeit auf Antrag des Fachamtes der Einsatz von mehr Personal durch das Amt für Organisation<br> geprüft.</p>
<p>&nbsp; &nbsp; &nbsp;<br> &nbsp;</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>Beigeordneter<br> &nbsp;</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-284346</guid>
                <pubDate>Tue, 12 Jul 2022 00:00:00 +0200</pubDate>
                <title>Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen und der Linksfraktion für den Stadtrat am 12. Juli 2022 zur  „Umsetzung der Istanbul Konvention&quot;</title>
                <link>https://www.linksfraktion-trier.de/fraktion/anfragen/detail/news/anfrage-von-buendnis-90-die-gruenen-und-der-linksfraktion-fuer-den-stadtrat-am-12-juli-2022-zur-umsetzung-der-istanbul-konvention/</link>
                
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>ihre Anfrage zur Umsetzung der Istanbul Konvention beantworte ich gerne wie folgt:</p><ol> 	<li>In der ungeändert beschlossenen Vorlage 703/2020 wurde durch eine stellenplanneutrale Umstrukturierung im Jugendamt eine Stelle für Sozialplanung mit 1,0 VÄ geschaffen. Diese Stelle sollte sich laut Begründungstext „mit einem zentralen Schwerpunkt nun zunächst den sich aus der Istanbul-Konvention ergebenden Aufgaben widmen Laut Beschlusstext erfolgte „die Ansiedlung der Aufgaben im Jugendamt in unmittelbarer Zuordnung zur Amtsleitung bei einer neu einzurichtenden Stelle für Sozialplanung</li> </ol><p>Derweil der Aktionsplanung gemäß der Ankündigung in der Auftaktveranstaltung am 12. Mai 2022 im Herbst 2023 in den Gremienlauf gehen soll, wurde die oben genannte</p>
<p>Stelte eingerichtet, jedoch mit einem auf ein Jahr befristeten Vertrag besetzt. Im Stellenplan 2022-2023 ist erkennbar, dass bzgl. dieser Stelle (SAP ID 51000055) ein Monitum seitens der ADD vorliegt.</p>
<p>Hieraus ergeben sich die folgenden Fragen:</p>
<p><strong>1.1. ist eine Entfristung dieser für die Erstellung des Aktionsplans zentralen Stelle vorgesehen? Inwiefern kann sichergestellt werden, dass die gegenwärtig am Aktionsplan arbeitende Person ihre Arbeit kontinuierlich fortsetzen kann?</strong></p>
<p>Die Stelle, die zum 01.10.2021 besetzt wurde, war zunächst bis zur Genehmigung des Stellenplans 2021 zu befristen. Die Stelle wurde zunächst seitens der ADD mit einem Monitum versehen, die Bedenken wurden aber zwischenzeitlich ausgeräumt.</p>
<p><strong>1.2. Ist eine Fristverlängerung für die geplante Stelle vorgesehen? Wenn ja, bis zu welchem Zeitpunkt?</strong></p>
<p>Eine Fristverlängerung für die Stelle ist nicht erforderlich, da die ADD ihre Bedenken zurückgestellt hat* Die Stelle wird künftig als unbefristete Stelle in den Stellenplan aufgenommen.</p>
<p><strong>1.3. Welche Auswirkung hat das Monitum der ADD auf die Umsetzung des Aktionsplans der Istanbul-Konvention?</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Wie bereits bei Antwort 1.1 aufgeführt, wurde das Monitum der ADD gestrichen, so dass es diesbezüglich keihe Auswirkungen auf die Umsetzung des Aktionsplans der Istanbul Konvention gibt,</p>
<p>2. Der Aktionsplan soll gemäß der Präsentation während der Auftaktveranstaltung am 12. Mai 2022 im September 2023 in den Gremienlauf gehen. Ebenfalls vorgestellt wurden die Maßnahmen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in der Stadt Oldenburg. Dort wurden insgesamt 87 Maßnahmen eingeplant, die vom Frauenbüro aus dezernatsübergreifend koordiniert werden. Über eine Projektmanagementstruktur wurden Mitarbeiter *innen verschiedener Ämter eng in die Erarbeitung des vielschichtigen Konzepts eingebunden. Dies zeigt, dass die Umsetzung der Istanbul Konvention eine strukturierte und kontinuierliche Koordination erfordert, die innerhalb der Verwaltungsstrukturen von einer zentralen Position aus agieren kann. Andererseits besteht in Trier ein Problem fort, das bereits im Begründungstext der</p>
<p>Vorlage 703/2020 ausgeführt wurde: „Dadurch (das Aufgehen des Amts für soziale Gemeinschaftsaufgaben im heutigen Jugendamt, Anm,d. V.) kommt es bei einer stets sehr dynamischen Entwicklung der Anforderungen an die kommunale Daseinsvorsorge immer wieder zu einer fehlenden Fassung zwischen gegebener Personalsituation in der Verwaltung einerseits und Aufgabenstellungen andererseits. " Aus diesem Widerspruch der generellen Personalknappheit und Befristung der zur Umsetzung der IstanbulKonvention geschaffenen sozialplanerischen Stelte einerseits und den umfänglichen</p>
<p>Maßnahmen der Istanbul-Konvention andererseits, ergeben sich die folgenden Fragen:</p>
<p><strong>2.1. Welche konkreten Planungen gibt es seitens der Verwaltung, um die strukturierte und kontinuierliche Umsetzung des Aktionsplans zur Istanbul <span style="font-size:13.3333px">K</span>onvention zu gewährleisten?</strong></p>
<p>Artikel 10 der Istanbul Konvention sieht vor, dass eine oder mehrere offizielle Stellen eingeführt werden, die für die Koordinierung, Durchführung, Überwachung und Bewertung der PolitiK und Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt verantwortlich sind (siehe IK).</p>
<p>In Trier.wurde hierfür die Stelle der Sozialplanung mit Schwerpunkt Istanbul Konvention beim Jugendamt der Stadt Trier eingerichtet. Über diese Koordinierungsstelte soll die strukturierte und kontinuierliche Umsetzung des Aktionsplans zur Istanbul Konvention gewährleistet werden und somit auch Artikel 10 der Istanbul Konvention erfüllt werden.</p>
<p><strong>2.2. Welche strukturellen Voraussetzungen müssen ggf. geschaffen werden, um eine ämterübergreifende/ kontinuierlich begleitete und nach klarer Prioritätensetzung zielorientierte Umsetzung der Istanbul-Konvention zu gewährleisten?</strong></p>
<p>Durch das Einrichten einer Steuerungsgruppe sollen die Aufgaben und Tätigkeiten der</p>
<p>Koordinierungsstelle begleitet werden. Die Steuerungsgruppe soll maßgeblich aus</p>
<p>Vertreter* innen einiger Arbeitskreise und der Verwaltung bestehen. Eine der</p>
<p>Hauptaufgaben der Steuerungsgruppe wird es sein, die Ergebnisse und Vorschläge zum Aktionsplan zu bewerten und eine Priorisierung der vorgeschlagenen Ziele und damit verbundenen Maßnahmen zur Umsetzung der IK vorzunehmen.</p>
<p><strong>3. Die Einrichtungen in Trier, die sich dem Schutz (von sexueller) Gewalt betroffener Frauen widmen/ werden von Betroffenen aus Trier, dem Landkreis Trier-Saarburg, anderen umliegenden Landkreisen und sogar überregional genutzt.</strong></p>
<p><strong>3.1. Wie groß ist der prozentuale Anteil der Personen, die Beratungsangebote von Einrichtungen in Trier genutzt haben und die nicht in Trier wohnhaft sind? &nbsp; (Bitte um Aufschlüsselung nach Gebietskörperschaft)</strong></p>
<p>Wie aus dem Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Trier 2021-2023 hervorgeht, bietet die Stadt Trier eine Vielzahl an Angeboten und Einrichtungen zum Schutz von gewaltbetroffenen Frauen.<br> Der prozentuale Anteil der Personen, die Beratungsangebote von Einrichtungen in Trier genutzt haben und die nicht in Trier wohnhaft sind stellt sich wie folgt dar (siehe S. 140 ff Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Trier 2021-2023):</p>
<p>&nbsp;</p><table cellspacing="0" style="border-collapse:collapse; width:615px" class="table"> 	<tbody> 		<tr> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:1px solid black; border-right:1px solid black; border-top:1px solid black; height:24px; vertical-align:top; width:137px"><p>Einrichtung</p></td> 			<td colspan="4" style="border-bottom:1px solid black; border-left:none; border-right:none; border-top:1px solid black; height:24px; vertical-align:top; width:390px"><p>Regionale Herkunft der Frauen</p></td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:1px solid black; height:24px; vertical-align:top; width:87px"><p>&nbsp;</p></td> 		</tr> 		<tr> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:1px solid black; border-right:1px solid black; border-top:none; height:68px; vertical-align:top; width:137px"><p>&nbsp;</p></td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:none; height:68px; vertical-align:top; width:82px"><p>Stadt</p> 			<p>Trier</p></td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:none; height:68px; vertical-align:top; width:94px"><p>Kreis Trier Saarburg</p></td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:none; height:68px; vertical-align:top; width:101px"><p>Andere</p> 			<p>Landkreise</p></td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:none; height:68px; vertical-align:top; width:114px"><p>Andere</p> 			<p>Bundesländer/ Länder</p></td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:none; height:68px; vertical-align:top; width:87px"><p>Unbekannt</p></td> 		</tr> 		<tr> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:1px solid black; border-right:1px solid black; border-top:none; height:46px; vertical-align:top; width:137px"><p>Frauenhaus Trier e.V.</p></td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:none; height:46px; vertical-align:top; width:82px"><p>21%</p></td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:none; height:46px; vertical-align:top; width:94px"><p>26%</p></td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:none; height:46px; vertical-align:top; width:101px"><p>34%</p></td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:none; height:46px; vertical-align:top; width:114px"><p>18%</p></td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:none; height:46px; vertical-align:top; width:87px"><p>-</p></td> 		</tr> 		<tr> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:1px solid black; border-right:1px solid black; border-top:none; height:23px; vertical-align:top; width:137px"><p>Interventionsstelle</p></td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:none; height:23px; vertical-align:top; width:82px"><p>36%</p></td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:none; height:23px; vertical-align:top; width:94px"><p>44%</p></td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:none; height:23px; vertical-align:top; width:101px"><p>10%</p></td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:none; height:23px; vertical-align:top; width:114px"><p>-</p></td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:none; height:23px; vertical-align:top; width:87px"><p>10%</p></td> 		</tr> 		<tr> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:1px solid black; border-right:1px solid black; border-top:none; height:23px; vertical-align:top; width:137px"><p>Frauennotruf</p></td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:none; height:23px; vertical-align:top; width:82px"><p>50%</p></td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:none; height:23px; vertical-align:top; width:94px"><p>17%</p></td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:none; height:23px; vertical-align:top; width:101px"><p>7%</p></td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:none; height:23px; vertical-align:top; width:114px"><p>5%</p></td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:none; height:23px; vertical-align:top; width:87px"><p>18%</p></td> 		</tr> 		<tr> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:1px solid black; border-right:1px solid black; border-top:none; height:46px; vertical-align:top; width:137px"><p>Deutscher</p> 			<p>Kinderschutzdienst</p></td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:none; height:46px; vertical-align:top; width:82px"><p>65%</p></td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:none; height:46px; vertical-align:top; width:94px"><p>31%</p></td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:none; height:46px; vertical-align:top; width:101px"><p>4%</p></td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:none; height:46px; vertical-align:top; width:114px"><p>-</p></td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:none; height:46px; vertical-align:top; width:87px"><p>&nbsp;</p></td> 		</tr> 	</tbody> </table><p>&nbsp;</p>
<p><strong>3.2. Inwiefern besteht die Bereitschaft seitens des Landes oder der umliegenden Landkreise, sich stärker als bisher an der Finanzierung der Beratungs- und Schutzangebote für gewaltbetroffene Personen zu beteiligen?</strong></p>
<p>2021 gab es eine Erhöhung der Projektzuschüsse von Seiten des Landes für das Frauenhaus Trier e.V. (ca. 45.000€ mehr) und S.I.E. e.V. (ca. 25.000€ mehr). Die Beteiligung des</p>
<p>Landkreises war stabil zum Vorjahr.</p>
<p>Die anteilige Förderung der Infrastruktur durch den Landkreis ist Gegenstand des regelmäßigen Austauschs zwischen Landkreis und Stadt.</p>
<p>Das Land wird sich an einer Ausweitung der Plätze des Frauenhauses mit entsprechenden</p>
<p>Platzpauschalen beteiligen. Über darüberhinausgehende Finanzierungserweiterungen ist der Stadt Trier nichts bekannt.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-284352</guid>
                <pubDate>Mon, 06 Jun 2022 00:00:00 +0200</pubDate>
                <title>Anfrage: Mitwirkungspflicht bei der Passbeschaffung von Schutzsuchenden in Trier</title>
                <link>https://www.linksfraktion-trier.de/fraktion/anfragen/detail/news/anfrage-mitwirkungspflicht-bei-der-passbeschaffung-von-schutzsuchenden-in-trier/</link>
                
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Frage 1. Wie viele Geflüchtete wurden vom Einbügerungsamt aufgefordert einen aktuellen Reisepass zu beantragen?</strong></p>
<p>Antwort:</p>
<p>Da eine Grundvoraussetzung für die Einbürgerung die geklärte Identität und die Staatsangehörigkeit ist, wurden alle Antragstellenden von den Mitarbeitenden in einem Beratungsgespräch über die notwendigen Unterlagen informiert. Personen, die bereits in Besitz eines abgelaufenen Passes waren und dieser im Original vorgelegt wurde, müssen keinen neuen Pass für den Einbürgerungsantrag vorlegen.</p>
<p><strong>Frage 1 a. Welchen Status hatten diese? Z.B. Subsidiärer Schutz oder anerkannt als Flüchtling nach 5 3?</strong></p>
<p>Eine Identitätsklärung ist nicht an den aufenthaltsrechtlichen Status gebunden.</p>
<p><strong>Frage 1 b. Wie viele von ihnen sind dieser Forderung nachgegangen?</strong></p>
<p>Antwort</p>
<p>Nach unseren Erkenntnissen sind lediglich 2 Antragsteller der Aufforderung nicht nachgekommen. Bisher wurden allen Personen — bei Vorlage von Nachweisen — von Ihren Herkunftsländern Pässe ausgestellt.</p>
<p><strong>Frage 1 c: Wie viele Flüchtlinge haben erklärt, dass die Beantragung des</strong></p>
<p>Reisepasses unzumutbar sei? (Wir bitten um Darstellung nach&nbsp;&nbsp;&nbsp; Herkunftsland)</p>
<p>Antwort:</p>
<p>2 Personen. Jeweils 1 Person aus Syrien und aus dem Iran</p>
<p><strong>Frage 1 d : Welche Gründe wurden dafür angegeben?</strong></p>
<p>Antwort:</p>
<p>Syrischer Antragsteller: Persönliche Gründe, die nach seinen Angaben in seiner Herkunft und seiner persönlichen Einstellung gegenüber der syrischen Regierung liegen. Grundsätzliche Verweigerung mit syrischen Behörden zu sprechen.</p>
<p>Iranischer Antragsteller: grundsätzliche Verweigerung mit den iranischen Behörden zu sprechen</p>
<p><strong>Frage 1 e: Wie oft hat die Ausländerbehörde dieser Unzumutbarkeit stattgegeben, wie oft nicht? Wie viele Widersprüche wurden daraufhin eingelegt?</strong></p>
<p>Antwort: Beide Fälle wurden von Herrn Briel mit unserer Aufsichtsbehörde besprochen.</p>
<p>Im Fall des syrischen Antragstellers reichten die bisher vorgelegten Nachweise der Aufsichtsbehörde nicht aus. Neue Nachweise wurden angefordert bzw. vorgelegt und befinden sich in der Prüfphase.</p>
<p>Im Fall des iranischen Antragstellers wurden vom Antragsteller keine Nachweise der Stufe 1 (Siehe Frage 2) zu seiner Identität vorgelegt, wodurch eine Klärung seiner Daten nicht möglich ist.</p>
<p><strong>Frage 2 Ist die Vorlage eines aktuellen nationalen Reisepasses eine notwendige&nbsp;Voraussetzung für den&nbsp;&nbsp; Einbürgerungsantrag oder nimmt das Einbürgerungsamt der Stadt Trier Alternativen als Identitätsnachweis an z. B. Nationales Ausweispapier?</strong></p>
<p>Antwort:</p>
<p>Mit Urteil des BVerwG vom 23.09.2020, Az.: 1 C 36.19 wurde erneut bestätigt, dass die geklärte Identität und Staatsangehörigkeit Voraussetzung für eine Einbürgerung ist. Es ergibt sich aus dem Urteil ein 4-Stufen-Mode/I.</p>
<p>Geklärt ist die Identität immer, wenn ein Nachweis gemäß der 1. Stufe vorliegt</p>
<p>Stufe 1:</p>
<p>Nationalpass oder Identitätskarte des Heimatstaates mit eindeutiger Personenzuordnung und keinen Zweifeln an der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit des ID-Documents. Nationalpass, Passersatzpapier des Heimatstaates oder Identitätskarte des Heimatstaates können regelmäßig auch anerkannt werden, wenn die Gültigkeit abgelaufen ist.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
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                <pubDate>Tue, 03 May 2022 00:00:00 +0200</pubDate>
                <title>Anfrage „Verbesserung der Zustellquote der Rathaus Zeitung und Einrichtung der  Rathaus-Zeitung und Einrichtung einer Hotline zur Meldung bei Nicht-Lieferung&quot; </title>
                <link>https://www.linksfraktion-trier.de/fraktion/anfragen/detail/news/anfrage-verbesserung-der-zustellquote-der-rathaus-zeitung-und-einrichtung-der-rathaus-zeitung-und-einrichtung-einer-hotline-zur-meldung-bei-nicht-lieferung/</link>
                
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>1. Was tut die Stadtverwaltung, um die Zustellungsquote der Rathaus-Zeitung ist Stadtgebiet aktuell zu ermitteln oder gibt es bereits aktuelle Daten der Zustellungsquote?</strong></p>
<p>Ende 2021 hat eine Trierer Agentur im Auftrag des zuständigen Amtes für Presse und Kommunikation über fünf Wochen hinweg eine repräsentative Befragung zur Nutzung der Informationskanäle der Stadt Trier gemacht. Dabei ging es auch um die Nutzung der Rathaus Zeitung. Nach der Auswertung</p>
<p>ergibt sich folgendes Bild: Generell hat die Rathaus Zeitung erfreulicherweise einen sehr hohen Bekanntheitsgrad in der Trierer Bevölkerung (91,4 % Prozent der Triererinnen und Trierer kennen sie) und vor allem in älteren Altersgruppen auch sehr zufriedenstellende Nutzungszahlen. Über Details der Untersuchung wird das Amt den Haupt- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 28.06.2022 unterrichten.</p>
<p>Im Rahmen dieser Umfrage wurde auch der Erhalt der Rathaus Zeitung abgefragt. Die Antwort darauf hat sich insgesamt als problematischster Punkt der Untersuchung gezeigt: 19 Prozent der Menschen gaben an, die Rathaus Zeitung nicht zu bekommen.</p>
<p><strong>2. Welche Zustellquote hat die Stadtverwaltung mit dem Auftragsnehmer, einem Verlag, vereinbart und was tut die Stadtverwaltung, um diese durchzusetzen?</strong></p>
<p>Vertraglich vereinbart ist die Zustellung in allen Haushalten der Stadt Trier. Eine 100-ProzentZustellquote zu erwarten, ist allerdings unrealistisch und dürfte von keinem Verlag bundesweit erreicht werden. Zustellquoten über 90 Prozent sind aber möglich.</p>
<p>Die oben genannte Umfrage im Auftrag des Presseamtes war keine gezielte Zustellumfrage, wie sie auch von Verlagen oder dem Bundesverband Deutscher Anzeigenblätter (BVDA) durchgeführt werden, dass aber 19 Prozent der Triererinnen und Trierer angeben, keine Rathaus Zeitung zu bekommen, ist aus Sicht des Amtes für Presse und Kommunikation in jedem Fall nicht zufriedenstellend. Für ein vom BVDA ausgestelltes Gütesiegel für die Zustellung ist eine Mindestquote von 85 Prozent Zustellquote erforderlich.</p>
<p>Das Presseamt hat nach Vorliegen der Umfrage Gespräche über eine Verbesserung der Zustellquote mit dem Verlag aufgenommen, erste Maßnahmen wurden vom Verlag bereits zugesagt.</p>
<p><strong>3. Ist die Öffentlichkeit für amtliche Bekanntmachungen in jedem Fall rechtswirksam gegeben?</strong></p>
<p>Nach 5 27 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz können öffentliche Bekanntmachungen in einer Zeitung oder in einem Amtsblatt erfolgen. Die Rathauszeitung erfüllt durch das wöchentliche Erscheinen die Voraussetzungen des 5 7 DVO zu 5 27 der Gemeindeordnung. Diese Voraussetzung wäre auch dann erfüllt, wenn es sich um eine Zeitung gegen Entgelt mit einer noch erheblich geringeren Verbreitungsquote handeln würde. Die ermittelte Verbreitungsquote steht einer rechtswirksamen öffentlichen Bekanntmachung nicht entgegen.</p>
<p><strong>4. Hat die Stadtverwaltung Zugriff auf den mit der Verteilung von der Verlagsgesellschaft beauftragten Unternehmer und kann die Einhaltung der Vergaberichtlinien der Stadt Trier kontrollieren?</strong></p>
<p>Ich gehe davon aus, dass Sie die Frage vor allem im Zusammenhang mit der Thematik Mindestlohn stellen. Nach Aussage des Verlags liegt ihm auch eine schriftliche Bestätigung des Subunternehmers vor, dass die Regelungen des Mindestlohn-Gesetzes bei der Bezahlung der Träger eingehalten werden.</p>
<p><strong>5. Könnte die Stadtverwaltung eine niederschwellige Möglichkeit einrichten, damit Bürgerinnen die Stadtverwaltung über die Nichtzustellung der Rathaus-Zeitung informieren können, z. B, über eine Hotline oder ein Kontaktformular auf der Homepage www.trier.de? Oder gibt es &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; andere Möglichkeiten zur Mitteilung einer Nichtzustellung?</strong></p>
<p>Beschwerden über die Zustellung oder die Nicht-Zustellung der Rathaus Zeitung kommen derzeit im Amt für Presse und Kommunikation direkt telefonisch oder über das allgemeine Kontaktformular an und werden an eine entsprechende Reklamationsstelle des Verlags weitergeleitet. Das Amt für Presse und Kommunikation nimmt die Anregung aber auf und prüft die Einrichtung eines speziellen Kontaktformulars für Rathaus Zeitungs-Reklamationen</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-284356</guid>
                <pubDate>Wed, 27 Apr 2022 00:00:00 +0200</pubDate>
                <title>Erhöhung des Anteils von Straßen mit Tempolimit 30  km/h</title>
                <link>https://www.linksfraktion-trier.de/fraktion/anfragen/detail/news/erhoehung-des-anteils-von-strassen-mit-tempolimit-30-km-h/</link>
                
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Antwort der Anfrage ist im Fließtext unten zu sehen.</p>
<p>Anfrage:</p>
<p>Durch verschiedene Änderungen in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur&nbsp;Straßenverkehrs-Ordnung (letztmalig im November 2021 in Kraft getreten) haben sich&nbsp;bessere Möglichkeiten für Kommunen ergeben, den Anteil an Straßen mit einer&nbsp;Geschwindigkeitsobergrenze von 30 km/h zu erhöhen. Dies passiert momentan an vielen&nbsp;Strecken innerhalb des Stadtgebietes (z. B. Avelsbacher Straße, Saarstraße). Insbesondere&nbsp;in Gefahrenbereichen vor Kitas, Schulen, aber auch Pflegeheime sollen Tempo 30 Zonen&nbsp;eingerichtet werden, auch hier gibt es noch Streckenabschnitte, wo ein Tempolimit eingeführt&nbsp;werden könnte. Des Weiteren können auch für übergeordneten Straßen streckenbezogene&nbsp;Temporeduzierungen vorgenommen werden, sofern diese auf maximal 300 m begrenzt sind&nbsp;und mit einer Beeinträchtigung durch Lärm oder mit anderen Gefährdungen zu rechnen ist.</p>
<p><br> <strong>Frage 1: Streckenbezogene Temporeduzierung aufgrund von sozialen Einrichtungen. </strong></p>
<p>Sind mittlerweile an allen Straßenabschnitten an Kitas, Schulen, Altersheimen etc. die&nbsp;erforderlichen Tempo 30 Zonen auf 300 m eingerichtet worden? Durch die Änderung der&nbsp;Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung soll dabei darauf geachtet&nbsp;werden, dass dann nicht nach 300 m Tempo 50 wieder eine Zone mit Tempo 30 eingerichtet&nbsp;werden soll, sondern dass dann die gesamte Strecke in eine Tempo 30 Zone umgewandelt&nbsp;wird.<br> Aufgrund des schweren Unfalls am 05.03.2022 in der Robert-Schumann-Allee, sollte geprüft&nbsp;werden, ob auch hier aufgrund der Kita am Petrisberg eine Tempo 30 Zone eingerichtet&nbsp;werden könnte. Hinzu kommt noch der erhöhte Fuß- und Radverkehr aufgrund des&nbsp;nahegelegenen Erholungsgebiets am Petrisberg, vor allem am Wochenende und bei&nbsp;Sonnenschein.&nbsp;</p>
<p><strong>Frage 2: Streckenbezogene Temporeduzierung aufgrund anderer Gefährdungen</strong></p>
<p>Für viele Straßen im Stadtgebiet können Streckenbezogene Temporeduzierungen&nbsp;vorgenommen werden. Im Volksfreund wurde auf einen Einwand eines Autofahrers berichtet,&nbsp;die Tempo 30 Zone in der Rheinstraße in Ruwer wäre rechtswidrig. Jedoch kann hier&nbsp;durchaus ein Gefahrenbereich aufgrund der vielen Geschäfte, des regen Fuß- und&nbsp;Radverkehrs definiert werden. Wurde hier bereits eine Prüfung durch das&nbsp;Straßenverkehrsamt durchgeführt? Das gleiche gilt im Übrigen auch für den engen Fischweg&nbsp;in Ruwer. Gibt es generell Prüfungen durch das Straßenverkehrsamt, welche Strecken&nbsp;ebenfalls in eine Tempo 30 Zone umgewandelt werden können?</p>
<p><br> <strong>Frage 3: Lärmbezogene Temporeduzierung</strong></p>
<p>Erfreulicher Weise wurde die Avelsbacher Straße streckenweise in eine Tempo 30 Zone umgewandelt. Gab oder gibt es weitere Prüfungen von Straßenabschnitten im Stadtgebiet,&nbsp;die aufgrund einer übermäßigen Lärmbelastung der Anwohner in eine Tempo 30 Zone<br> umgewandelt werden könnten? Als Beispielstraße könnte analog zur Saarstraße die&nbsp;Paulinstraße genannt werden, aber auch die Schöndorfer Straße.</p>
<p><strong>Antwort:</strong></p>
<p>Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Johann,</p>
<p>das Thema „Tempo 30" beschäftigt Deutschland und natürlich auch Trier schon seit einigen Jahren. Im Rahmen der aktuellen Diskussion über den Klimawandel, der hohen Verkehrsdichte und des Lärmschutzes in der Stadt und den Stadtteilen kommt es vermehrt zu Anträgen aus den Ortsteilen zur Geschwindigkeitsreduzierung. Auf Grund der aktuellen Gesetzeslage ist eine flächendeckende Einführung einer Regelgeschwindigkeit von Tempo 30 jedoch nicht zulässig.</p>
<p>Zunächst einmal ist zu unterscheiden zwischen Tempo 30-Zonen und streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen. Nach 5 45 Abs. Ic StVO ordnen die Straßenverkehrsbehörden innerhalb geschlossener Ortschaften in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf Tempo 30-Zonen an. Die Zonen-Anordnung darf sich weder auf Straßen des, überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) noch auf weitere Hauptverkehrsstraßen erstrecken. Auf Letzteren ist eine Beschränkung der Geschwindigkeit auf 30 km/h nur im unmittelbaren Bereich von schutzwürdigen Einrichtungen (Schulen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime), aus Gründen des Lärmschutzes oder wenn eine erhebliche Gefahrenlage besteht möglich. Ansonsten gilt dort die Regelgeschwindigkeit von 50 km/h.</p>
<p>In den vergangenen Jahren wurden wegen schutzwürdiger Einrichtungen streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkungen auf folgenden Straßen angeordnet: Sickingenstraße, Biewerer Straße, Mäusheckerweg, St.-Anna-Straße, Olewiger Straße, Konstantinplatz, Im Hopfengarten, GertySpies-Straße, Spitzmühle, Domänenstraße und Max-Planck-Straße / Auf dem Petrisberg.</p>
<p>Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Lärmschutzgründen werden als Resultat aus der Lärmaktionsplanung angeordnet. Bisher wurde deshalb in den Straßenzügen Saar-/Matthiasstraße, Paulinstraße, Zuckerbergstraße/An der alten Synagoge/Metzelstraße und der Avelsbacher Straße die Geschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt. Die nächste Stufe der Lärmaktionsplanung ist derzeit in Arbeit. Hier hat sich die Zuständigkeit geändert. Mittlerweile ist nicht mehr die Stadt selbst, sondern das Landesamt für Umwelt für die Erstellung der Lärmaktionspläne zuständig.</p>
<p>Bei der Prüfung der Gefahrenlage gelten strenge Maßstäbe. Eine Anordnung ist nur möglich, wenn dies zwingend geboten ist, um den angestrebten Zweck zu erreichen (5 45 Absatz 9 StVO). Dies ist nur dann der Fall, wenn erstens aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die zweitens das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung des Lebens und der Gesundheit der Verkehrsteilnehmer sowie des privaten und öffentlichen Sacheigentums erheblich übersteigt. Eine solche Gefahrenlage ist anzunehmen, wenn es ohne verkehrsbehördlichen Eingriff mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu Unfällen oder Schäden kommt.</p>
<p>Im gesamten Stadtgebiet Trier wurden bereits weitestgehend, wo es rechtlich möglich war, Tempo 30 Zonen bzw. Tempo 30-Streckengebote angeordnet. Die Schließung eventuell noch vorhandener Lücken innerhalb der bestehenden Beschilderung bedürfen einer flächendeckenden Verkehrsschau, an der die Straßenverkehrsbehörde, der Straßenbaulastträger und die Polizei teilnehmen müssen. Dies ist extrem zeitaufwändig und aufgrund der angespannten Personalsituation derzeit nicht möglich. Konkrete Anträge der Ortsbeiräte oder Bürger werden jedoch stets auf das Machbare überprüft. Zudem werden regelmäßig im Rahmen der personellen Möglichkeiten kleine Verkehrsschauen durchgeführt. So z.B. in den Stadtteilen Ruwer, Biewer, Ehrang und Kernscheid. Über die Ergebnisse werden die Ortsbeiräte durch die Ortsvorsteher entsprechend informiert. Die Straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen zur Änderung der Beschilderung werden — wenn noch nicht geschehen sukzessive im Laufe des Jahres ggf. im Laufe des nächsten Jahres erfolgen. So wird z.B. die 30er-Zone in der Rheinstraße in Ruwer zwar aufgehoben, es wird jedoch ein Streckengebot wegen der besonderen Gefahrenlage für den erhöhten Fußgängerverkehr durch die vielen Geschäfte angeordnet. Dort wo die Zonen aufgehoben werden müssen, wird stets geprüft, ob die Möglichkeit eines Streckengebotes besteht.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-284360</guid>
                <pubDate>Tue, 26 Apr 2022 00:00:00 +0200</pubDate>
                <title>Anfrage zur Vergabe der Baugrundstücke in der Stadt Trier gemäß den Vergaberichtlinien (Vorlage 565/2000 in Verbindung mit den entsprechenden Regelungen zu den einzelnen Baugebieten) in den Baugebieten BU12, BU13 und BU14</title>
                <link>https://www.linksfraktion-trier.de/fraktion/anfragen/detail/news/anfrage-zur-vergabe-der-baugrundstuecke-in-der-stadt-trier-gemaess-den-vergaberichtlinien-vorlage-565-2000-in-verbindung-mit-den-entsprechenden-regelungen-zu-den-einzelnen-baugebieten-in-den-baugebieten-bu12-bu13-und-bu14/</link>
                
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Antwort im Fließtext ist unten zu sehen.</p>
<p><strong>Anfrage:</strong>&nbsp;</p>
<p>In den letzten Jahren wurden viele Baugrundstücke in den genannten Baugebieten des Städ-<br> tischen Entwicklungsgebietes Tarforster Höhe / Filsch (BU 12, BU 13 und BU 14) seitens der</p>
<p>Stadt Trier veräußert. Aufgrund verschiedener Rückmeldungen von Familien, die auf einer<br> Suche nach einem Baugrundstück den Eindruck hatten, dass viele Grundstücke nicht nach</p>
<p>den genannten Vergaberichtlinien erfolgten, erbitten wir zur Klarstellung die Beantwortung fol-<br> gender Frage Im Rahmen der Sitzung des Stadtrates am 23. März 2022:</p>
<p>Gibt es statistische Daten, in welcher Zahl die unter Nr. 3 genannten Bedingungen der Vergabe<br> (Vorlage 565/2000) Grundstücke jeweils vergeben wurden? Die Bedingungen für die Vergabe<br> städtischer Grundstücke sind</p>
<p>a. Bewerber ohne Wohn" und Grundeigentum<br> b. Eigenbedarfwird geltend gemacht<br> c. Wohnsitz im Stadtgebiet ist bereits gegeben<br> d. Arbeitsstätte auswärtiger Bewerber befindet sich im Stadtgebiet</p>
<p>e. Familien mit im Haushält lebenden Kindern (Familiengröße), Schwangerschaften werden berücksichtigt.</p>
<p>f. Jüngere Ehepaare/Lebensgemeinschaften (beide Partner im Zeitpunkt der Antragstellung noch keine 40 Jahre alt)</p>
<p>g. Alleinerziehende&nbsp;<br> h. Soziale Bedarfslagen Z.B. Schwerbehinderung, pflegebedüri^ige Angehörige, Wohnraumsituation etc.<br> i. Vorhandenes Wohneigentum wird zur Finanzierung des neuen Bauvorhabens&nbsp;veräußert.<br> j. Zahl der Bewerbungsversuche<br> k. Zeitpunkt des Antragseingangs</p>
<p>Wenn es die statistischen Daten gibt, so bitten wir darum, diese unter Berücksichtigung des&nbsp;Datenschutzes freizugeben. Sofern es noch keine Statistik zur Grundstücksvergabe gibt, so&nbsp;bitten wir um deren Erstellung.</p>
<p><strong>Antwort:</strong></p>
<p>Ihre Anfrage vom 08.03.2022 beantworte ich wie folgt, wobei ich anmerken möchte, dass alle im städtischen Eigentum befindlichen Bauplätze im Entwicklungsgebiet Tarforster Höhe verkauft sind.</p>
<p>Sie fragen ob es statistische Daten, in welcher Zahl die unter 3. genannten Bedingungen der Vergabe (Vorlage 565/2000) Grundstücke jeweils vergeben wurden, gibt. Wenn diese nicht vorliegen, bitten Sie darum, diese unter der Berücksichtigung des Datenschutzes freizugeben. Sofern es noch keine Statistik zur Grundstücksvergabe gibt, so bitten Sie um deren Erstellung.</p>
<p>Die Vergabe der durch die Stadt Trier öffentlich ausgeschriebenen Bauplätze erfolgt unter Beachtung der vom Stadtrat beschlossenen Richtlinien über die Vergabe von Wohnbaugrundstücken der Stadtgemeinde Trier (einsehbar unter: <a href="https://www.trier.de/bauen-wohnen/bauland/staedtischegrundstuecke/vergaberichtlinien/)" target="_blank" rel="noreferrer">www.trier.de/bauen-wohnen/bauland/staedtischegrundstuecke/vergaberichtlinien/)</a>. Ergänzend wurde hierzu für das Baugebiet BU 14 die Drucksache 495/2015 vom Stadtrat beschlossen. Darüber hinaus sehen die Richtlinien in Einzelfällen Ausnahmen vom Vergabeverfahren, d.h. ohne Beachtung der Kriterien, vor. Die ausgeschriebenen Grundstücke wurden anhand der Vergaberichtlinien vergeben.</p>
<p>IHRE BEHOROENMJMb.cn115)</p>
<p>Von den Bewerbern der ausgeschriebenen Bauplätze wurden mittels Bewerbungsbogen die dort genannten diversen Eigenschaften bzw. die Zugehörigkeit zu bestimmten Personenkreisen abgefragt, darüber hinaus konnten 3 Bauplätze ausgewählt werden. Aus allen dort genannten Kriterien wurde dann eine Gesamtpunktzahl ermittelt.</p>
<p>Aufgrund der Tatsache, dass jeder Bewerber die Möglichkeit hatte, sich auf bis zu 3 Bauplätze zu bewerben, konnte es durchaus vorkommen, dass bei einem weniger nachgefragten Bauplatz eine niedrige Punktzahl für eine Zuteilung ausgereicht hat. Auf der anderen Seite konnte ein stark beworbener Bauplatz (z.B. Randlage) trotz einer individuellen hohen Punktzahl ggf. an einen anderen Bewerber mit noch höherer Punktzahl veräußert worden sein.</p>
<p>Für jeden Bauplatz wird in der jeweiligen Vergaberunde eine individuelle statistische Auswertung auf Basis der Vergaberichtlinien erstellt. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass einzelne Bauplätze mehrfach ausgeschrieben werden mussten, da Bewerber nach erfolgtem Stadtratsbeschluss ihre Reservierung nicht angenommen bzw. diese zurückgegeben haben. Eine Zusammenstellung aller Auswertungen würde einen sehr zeitaufwändigen Prüfauftrag mit sich bringen.</p>
<p>Sie führen in Ihrer Anfrage aus, dass Ihnen verschiedene Rückmeldungen von Familien vorliegen, die auf einer Suche nach einem Baugrundstück den Eindruck hatten, dass die Zuteilung vieler Grundstücke nicht nach den genannten Vergaberichtlinien erfolgte. Dies kann bei den ausgeschriebenen Bauplätzen nicht nachvollzogen werden. Es stand jedem Bewerber frei, nach Erhalt eines Absageschreibens mit der zuständigen Sachbearbeiterin Kontakt aufzunehmen, um einen anonymisierten Einblick in die ihn betreffenden Unterlagen zu erhalten. Sollten Ihnen hier konkrete Daten vorliegen, können Sie sich gerne mit zuständigen Amt für Bodenmanagement und Geoinformation in Verbindung setzen, um dies auszuräumen.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-284366</guid>
                <pubDate>Wed, 09 Feb 2022 00:00:00 +0100</pubDate>
                <title>Anfrage zum Gebäude Grundschule Quint</title>
                <link>https://www.linksfraktion-trier.de/fraktion/anfragen/detail/news/anfrage-zum-gebaeude-grundschule-quint/</link>
                
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>1. Liegt eine aktuelle baufachliche Beurteilung vor, welche die von den Eltern vorgebrachten Mängel mit ein schließt?</strong></p>
<p><strong>A. Wenn ja: Kann diese dem Schulträgerausschuss zur Verfügung gestellt werden?</strong></p>
<p><strong>B. Wenn nein: Kann eine baufachliche Beurteilung zeitnah durchgeführt werden? Das wäre eine Möglichkeit, die vorgetragenen Beschwerden und Ängste der Eltern zu objektivieren bzw. Mängel zu beseitigen.</strong></p>
<p>Nein. Die Gesamtsituation der einzelnen Gebäude wird aufgrund unterschiedlicher Prüfungen und</p>
<p>Meldungen von Nutzern, Gebäudemanagern, Hausmeistern, Sachverständigen und Planern bewertet; für die diversen vorgeschriebenen Prüfungen sind unterschiedliche Zeitintervalle festgelegt. Die Prüfungen werden daher nicht in einem zentralen Dokument zusammengefasst, dieses kann daher nicht vorgelegt werden.</p>
<p>Der bauliche Zustand der Schule ist jedoch bekannt, weshalb auch zuletzt 2020 Abstimmungen mit dem Amt für Schulen und Sport sowie der ADD zur Sanierung und Erweiterung erfolgt sind.</p>
<p>Die im Haushalt vorgesehenen Mittel für 2022 für die Planung der Sanierungsmaßnahmen sind im Zuge der Haushaltsberatungen in das Jahr 2024 verschoben worden.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;</p>
<p>Zuletzt fand an der Schule im Dezember 2021 die regelmäßig stattfindende Gefahrenverhütungsschau gemeinsam mit der Feuerwehr und der Bauaufsicht statt. Alle hierbei festgestellten Mängel werden aktuell behoben. Es handelt sich dabei um Rodungsarbeiten und Instandsetzung einer Treppe im Außengelände zur Sicherung des zweiten Rettungsweges aus dem UG, Ergänzung zusätzlicher Fluchtwegschilder und Anpassungen an der Elektroinstallation in einem Treppenraum nach heutigem Stand der Technik.</p>
<p>Die hierbei erkannten organisatorischen Mängel (z.B. Abweichende Nutzung von Räumen im Vergleich zur Baugenehmigung) sind in Klärung in Abstimmung mit der Schulleitung.</p>
<p><strong>2. Weiterhin tragen einige Eltern Bedenken zur Trinkwasserqualität der Grundschule vor. Gibt es aktuelle Untersuchungen des Trinkwassers, welche die Bedenken der Eltern entkräften? Wenn nein: Kann zeitnah eine Untersuchung der Trinkwasserqualität durchgeführt werden?</strong></p>
<p>Das Trinkwasser ist zuletzt im Oktober 2021 durch ein akkreditiertes Labor untersucht worden, der Prüfbericht vom 12.10.2021 ergibt keinen Grund zur Beanstandung.</p>
<p><strong>3. Der bauliche Zustand der Grundschule Quint wurde in der regionalen Presse mehrfach erwähnt. Damit die Mitglieder des Schulträgerausschusses sich selbst ein umfassendes Bild des baulichen&nbsp;Zustands machen können, schlage ich Ihnen eine Begehung in der unterrichtsfreien Zeit — ggf. mit Begleitung der Schulleiterin, des Hausmeisters und des Schulelternbeirats — vor. Kann eine&nbsp;Begehung für die interessierten Mitglieder des Schulträgerausschusses zeitnah ermöglich werden?</strong></p>
<p>Der bauliche Zustand der Grundschule Quint ist in den letzten Wochen bereits mehrfach öffentlich dargestellt worden. Eine Begehung für interessierte Mitglieder des Schulträgerausschusses ist nicht vorgesehen.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-284383</guid>
                <pubDate>Tue, 08 Dec 2020 00:00:00 +0100</pubDate>
                <title>Anfrage: Obdachlosigkeit unter Corona-Bedingungen</title>
                <link>https://www.linksfraktion-trier.de/fraktion/anfragen/detail/news/anfrage-obdachlosigkeit-unter-corona-bedingungen/</link>
                
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Anfrage:</strong></p>
<p>Die Linksfraktion bittet in der nächsten Stadtratssitzung um Beantwortung folgender Fragen:</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>1.&nbsp;&nbsp;Welche Einrichtungen nehmen im&nbsp;Moment obdachlose Menschen auf?</p>
<p>2.&nbsp;&nbsp;Wie ist die Auslastung dieser Einrichtungen unter den Corona-Hygiene-Standards?</p>
<p>3.&nbsp;&nbsp;Gibt es einen Aufnahmestopp für Obdachlose?</p>
<p>4.&nbsp;&nbsp;Wieviel Obdachlose bekommen wegen der&nbsp;Corona-Hygienemaßnahmen keinen Platz?</p>
<p>5.&nbsp;In welcher&nbsp;Form unterstützt die Stadt den Kältebus der Caritas?</p>
<p>6.&nbsp;Wird die Stadt Werbung für den Kältebus machen und so Möglichkeiten nutzen, Ansprechpartner*innen für engagierte Bürger*innen schneller kontaktieren zu können und auf Angebote für obdachlose Menschen&nbsp;hinzuweisen?</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Antwort im Fließtext:</p>
<p>Ja, wir hatten das ja auch im Ausschuss schon ausführlich dargestellt. Wir hatten ja die Frau Bergmann und den Herrn Bitter da. Und es gibt also auch zu Coronazeiten auch in die ser Jahreszeit z.B. fürs Benedikt-Labre-Haus, wenn das eben überfüllt ist, weil eben nicht so viele Plätze vorhanden sind. Wir haben als Ausweichquartier immer noch die Jägerkaserne, da können die Menschen auf jeden Fall unterkommen. Also niemand muss bei dem Wetter auf der Srraße bleiben. Wir haben dort auch Möglichkeiten geschaffen, wenn dort jemand in Quarantäne sein muss, dass auch das ermöglicht wird. Es gibt einen Kältebus mittlerweile. Und das, wir sind den Menschen ganz nah und wir wissen genau, wo die sich aufhalten. Da muss wirklich niemand befürchten, dass er keinen Schlafplatz hat, sofern er denn auch wirklich wünscht. Selbst für Menschen die einen Hund haben, das war auch noch eine Frage in der Vergangenheit. Da gabs in der Vergangenheit die Möglichkeit, dass die Hunde zumindest wenn es ganz kalt ist, im Tierheim aufgenommen werden können und dass wir uns dann auch darum kümmern. Wir haben großes Verständnis dafür. Wenn Sie jetzt noch Fragen haben, kann ich die Ihnen auch gerne beantworten.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-284372</guid>
                <pubDate>Fri, 27 Nov 2020 00:00:00 +0100</pubDate>
                <title>Anfrage zu Hebammenzentrale</title>
                <link>https://www.linksfraktion-trier.de/fraktion/anfragen/detail/news/anfrage-zu-hebammenzentrale/</link>
                
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<ol> 	<li><strong>Wie viele freiberufliche Hebammen und Hebammen in Kliniken arbeiten nach Kenntnis der Stadt Trier derzeit im Einzugsgebiet der Hebammenzentrale?</strong></li> </ol><p>Antwort: Der Stadtverwaltung liegen lediglich Informationen zur Hebammenzentrale vor. Von Seiten der Hebammenzentrale findet eine Kooperation mit insgesamt 59 gelisteten Hebammen statt. Hierbei handelt es sich ausschließlich um weibliches Personal. Die Hebammen sind nicht bei der Hebammenzentrale angestellt. Detaillierte Informationen zu freiberuflich und in Kliniken tätigen Hebammen liegen bei den Krankenkassen bzw. Kliniken vor.</p>
<p><strong>2. Wie hat sich diese Anzahl in den letzten 5 Jahren verändert, wie viele Neueinstellungen gab es? (Bitte nach freiberuflich/festangestellt und nach Voll- und Teilzeit und Geschlecht (männlich/weiblich/divers) und Alter aufschlüsseln.)</strong></p>
<p><strong>3. Wie ist das Einsatzgebiet von Hebammen auf einzelne Stadtteile und Gemeinden in Trier-Saarburg verteilt? (Bitte nach Stadtteilen und jeweiliger Zahl der dort tätigen Hebammen aufschlüsseln.)</strong></p>
<p><strong>4. Wie wird sich nach Kenntnis der Stadt Trier dieses Angebot in den nächsten 12 Monaten voraussichtlich verändern? (Bitte nach freiberuflich/festangestellt und nach Voll- und Teilzeit aufschlüsseln.)</strong></p>
<p><strong>Zu den Fragen 2-4 liegen der Stadt keine Informationen vor. </strong></p>
<p><strong>5. Wie hat sich die Einrichtung der Hebammenzentrale seit Januar 2019 auf den Zugang zur Hebammenversorgung in Trier ausgewirkt?</strong></p>
<p>Antwort: Familien haben mit Einrichten der Hebammenzentrale auch im Falle fehlender Kapazitäten eine Anlaufstelle. Es können Termine während der Sprechstunde der Hebammenzentrale vereinbart werden.</p>
<p>&nbsp;Vorstellung Hebammenzentrale JHA 03-09-2020</p>
<p>Laut Tätigkeitsbericht der Hebammenzentrale für das Jahr 2019 wurden von 530 Familien im Jahr 2019 1248 Leistungen angefragt. Im größten Teil handelte es sich um Wochenbettbetreuung, Stillberatung, Vorgespräche und Hilfe bei Beschwerden in der Schwangerschaft sowie Kurse.</p>
<p>Nach Angaben der Hebammenzentrale ist die Rückmeldung bisher durchweg positiv. Für Hebammen ergeben sich durch das Modell der Hebammenzentrale einige Vorteile u.a. geringere Fahrtzeiten aufgrund einer besseren regionalen Bündelung der Anfragen und damit mehr zeitliche Ressourcen. Außerdem können Randzeiten aufgrund besserer Vertretungsmöglichkeiten eher genutzt werden und Berufsrückkehrerinnen erleben einen erleichterten Einstieg.</p>
<p><strong>6. Wie viele Kinder wurden in Trier und Trier-Saarburg seit Januar 2019 zur Welt gebracht?</strong></p>
<p>Antwort: Im Standesamt der Stadt Trier wurden insgesamt 2622 Geburten angemeldet.</p>
<p><strong>7. Sind alle Planstellen für Hebammen im Mutterhaus in der Geburtenstation/ Kreissaal besetzt? Wenn nein, wie viele Planstellen sind unbesetzt?</strong></p>
<p>Antwort: Für die Besetzung der Planstellen im Mutterhaus besteht keine Zuständigkeit.</p>
<p><strong>8. Wie viele Anfragen zur Vermittlung von Hebammen und zur Beratung sind seit Januar 2019 bei der Hebammenzentrale Trier eingegangen? </strong></p>
<p>Antwort: Aus dem Tätigkeitsbericht der Hebammenzentrale geht für das Jahr 2019 eine Anzahl von 990 Anfragen hervor. 499 Anfragen aus der Stadt Trier und 404 aus dem Kreis Trier-Saarburg. Dazu kamen 8 Anfragen aus anderen Landkreisen.</p>
<p><strong>9. Wie viele Vermittlungsanfragen waren seit Januar 2019 erfolgreich?</strong></p>
<p>Antwort: Bei 530 Anfragen konnte eine Hebamme vermittelt werden. Mit diesen 530 Anfragen wurden, wie unter Punkt 5 dargestellt, insgesamt 1248 Leistungen (hauptsächlich Wochenbettbetreuung, Stillberatung, Vorgespräche und Hilfe bei Beschwerden in der Schwangerschaft sowie Kurse) angefragt. Eine weitere Aufschlüsselung geht aus dem Tätigkeitsbericht nicht hervor. Bei den Anfragen stammten 302 Frauen aus der Stadt Trier und 228 aus dem Landkreis Trier-Saarburg.</p>
<p><strong>10. Wie viele werdende Mütter haben seit April 2020 die Versorgung durch eine Hebamme beantragt?</strong></p>
<p>Antwort: Hebammenleistungen werden nicht bei der Stadtverwaltung oder der Hebammenzentrale beantragt. Die Hebammenleistungen sind Teil der Gesundheitsversorgung der Krankenkassen und liegen damit nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadtverwaltung.</p>
<p><strong>11. Wie viel werdenden Müttern konnte seit April 2020 eine Hebamme vermittelt werden? </strong></p>
<p>Antwort: Siehe Punkt 10. Zu der Anzahl der Anfragen 2020 bei der Hebammenzentrale kann nach vorliegen des Tätigkeitsberichtes im kommenden Jahr Auskunft gegeben werden.</p>
<p><strong>12. Wie viele Kinder wurden in Trier und Trier-Saarburg seit April 2020 zur Welt gebracht?</strong></p>
<p>Antwort: Die Anzahl der im Standesamt der Stadt Trier angemeldeten Geburten seit April 2020 liegt erst mit der Statistik für 2020 im kommenden Jahr vor.</p>
<p><strong>13. Wie viele Hausgeburten gab es seit Januar 2019? </strong></p>
<p>Antwort: Hausgeburten liegen im Verantwortungsbereich der Geburtshilfe und damit in Zuständigkeit der Krankenkassen. Daher liegen der Stadt hierzu keine Zahlen vor.</p>
<p><strong>14. Wie hoch ist der durchschnittliche Zeitaufwand der Hebammenzentrale zur Bearbeitung einer Anfrage?</strong></p>
<p>Antwort: Der durchschnittliche Zeitaufwand pro Anfrage geht nicht aus dem Tätigkeitsbericht hervor und wird von Seite der Hebammenzentrale nicht statistisch erfasst. Groben Schätzungen der Hebammenzentrale zufolge dauert eine durchschnittliche Beratung etwa 15 Minuten. Hier kann die Zeitspanne aber je nach Bedarfslage stark variieren.</p>
<p><strong>15. Wie viele Vollzeitäquivalente stehen der Hebammenzentrale derzeit zur Bewältigung ihrer Aufgaben zur Verfügung? </strong></p>
<p>Antwort: Der Hebammenzentrale stehen 0,6 Fachpersonalstellen zur Verfügung. Die personellen Ressourcen setzen sich zusammen aus einer Hebamme mit 19,5 Wochenstunden, einer weiteren Hebamme mit 3,9 Wochenstunden und einer Wochenstunde für die Fach- und Dienstaufsicht durch die Geschäftsführerin der pro familia-Beratungsstelle.</p>
<p><strong>16. Wie hat sich die Corona-Pandemie auf die Hebammenversorgung in Trier ausgewirkt?</strong></p>
<p>Antwort: In der Hebammenzentrale sind während des Lockdowns vermehrt Anfragen zu Hausgeburten eingegangen. Diese konnten jedoch aufgrund der knappen Ressourcen nicht bedient werden. Die Familien wurden an die Geburtshilfe der Kliniken verwiesen. Welche genauen Vorgaben zu persönlichen Kontakten etc. v.a. bei den freiberuflichen Hebammen gemacht wurden, ist beim Berufsverband nachzufragen. Im Arbeitskreis Frühe Hilfen wurde rückgemeldet, dass durch die Beschränkung von Hausbesuchen mehr Kapazitäten zur Verfügung standen und unversorgte Frauen während des Lockdowns eher vermittelt werden konnten (Kontakte fanden jedoch meist telefonisch oder digital statt). Zu Beginn der Pandemie standen viele Hebammen vor dem Problem fehlender Schutzausrüstung. Die Kursangebote wurden in den ersten Wochen vollständig eingestellt und die Familien an überregionale Onlineangebote verwiesen.&nbsp; &nbsp;</p>
<p><strong>17. Welche weiteren Pläne verfolgt die Stadt Trier, um den Hebammennotstand zu beheben? </strong></p>
<p>Antwort: Die Stadt Trier beteiligt sich an dem Runden Tisch Hebammenversorgung, der der Verbesserung der Versorgungssituation gewidmet ist. Die erfolgreiche Etablierung der Hebammenzentrale, die Familien bei ihrer Suche nach einer Hebamme entlasten soll und ihnen eine Anlaufstelle bieten soll, sofern es keine verfügbaren Ressourcen gibt, ist hierfür ein wertvoller Ansatz und wird durch den Runden Tisch weiterhin begleitet. Darüber hinaus ist es Ziel der Hebammenzentrale durch gezielte Steuerung eine Ressourcenoptimierung zu erreichen und für Hebammen den Einstieg in die Arbeit in Trier und im Kreis Trier-Saarburg zu erleichtern.</p>
<p>Weitere im Runden Tisch gemeinsam erörterte Maßnahmen konnten coronabedingt nicht weiter diskutiert werden. Besonderes Augenmerk liegt auch auf der Frage der Ausbildung.</p>
<p><strong>18. Gibt es aktuelle Einschätzungen darüber, wie die Überführung der fachschulischen Ausbildung in die hochschulische Ausbildung (HebG2020) auf die Ausbildungslage in Trier und Trier-Saarburg auswirken wird?</strong></p>
<p>Antwort: Über die Hebammenzentrale wird versucht, die Attraktivität der Stadt Trier und des Landkreises Trier-Saarburg als Einsatzgebiet für Hebammen zu steigern. Inwieweit der veränderte Ausbildungsweg Auswirkungen auf die Ausbildungslage in Trier und Trier-Saarburg hat, ist der Verwaltung derzeit unbekannt.</p>
<p><strong>19. Die Finanzierung des Projekts Hebammenzentrale ist nur noch bis Ende 2021 gesichert. Will die Stadt Trier eine Verlängerung bzw. die Verstetigung des Projektes und arbeitet sie bereits daran?</strong></p>
<p>Antwort: Die Verwaltung ist mit dem Träger und dem Landkreis hierzu im Gespräch. Den Entscheidungsgremien der Stadt Trier wird hierzu eine entsprechende Vorlage rechtzeitig vorgelegt.</p>
<p><strong>20. Will der Kreis Trier-Saarburg eine Verlängerung des Projektes?</strong></p>
<p>Antwort: Siehe Punkt 19.</p>
<p><strong>21. Ist die Nachfolgefinanzierung bei einer Verlängerung/Verstetigung des Projektes gesichert? Gibt es Rückmeldungen, ob das Land weiterhin bei einer Verlängerung oder bei einer Verstetigung dauerhaft 50 % der Projektkosten tragen wird?</strong></p>
<p>Antwort: Aktuell liegen hier noch keine Informationen von Seiten des Landes vor. Die Kreisverwaltung Trier-Saarburg ist bezüglich der Verlängerung der Landesfinanzierung mit dem Land im Gespräch und der Nachfolgeantrag wurde von Seiten der Hebammenzentrale eingereicht.</p>
<p><strong>22. Wann ist die nächste Tagung von der „Runde Tisch Geburtshilfe“ gefragt?</strong></p>
<p>Antwort: Der nächste Runde Tisch Hebammenversorgung ist aktuell noch nicht terminiert. Die letzte Sitzung musste aufgrund von Corona abgesagt werden. Allen Beteiligten ist jedoch an einem neuen Termin gelegen.</p>
<p><strong>23. Hat die Stadt vor, eine Mütterzufriedenheitsstudie durchzuführen? </strong></p>
<p>Antwort: Hierzu gibt es aktuell keine Überlegungen.</p>]]></content:encoded>
                
                
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