Anfrage zur Vergabe der Baugrundstücke in der Stadt Trier gemäß den Vergaberichtlinien (Vorlage 565/2000 in Verbindung mit den entsprechenden Regelungen zu den einzelnen Baugebieten) in den Baugebieten BU12, BU13 und BU14

Antwort im Fließtext ist unten zu sehen.

Anfrage: 

In den letzten Jahren wurden viele Baugrundstücke in den genannten Baugebieten des Städ-
tischen Entwicklungsgebietes Tarforster Höhe / Filsch (BU 12, BU 13 und BU 14) seitens der

Stadt Trier veräußert. Aufgrund verschiedener Rückmeldungen von Familien, die auf einer
Suche nach einem Baugrundstück den Eindruck hatten, dass viele Grundstücke nicht nach

den genannten Vergaberichtlinien erfolgten, erbitten wir zur Klarstellung die Beantwortung fol-
gender Frage Im Rahmen der Sitzung des Stadtrates am 23. März 2022:

Gibt es statistische Daten, in welcher Zahl die unter Nr. 3 genannten Bedingungen der Vergabe
(Vorlage 565/2000) Grundstücke jeweils vergeben wurden? Die Bedingungen für die Vergabe
städtischer Grundstücke sind

a. Bewerber ohne Wohn" und Grundeigentum
b. Eigenbedarfwird geltend gemacht
c. Wohnsitz im Stadtgebiet ist bereits gegeben
d. Arbeitsstätte auswärtiger Bewerber befindet sich im Stadtgebiet

e. Familien mit im Haushält lebenden Kindern (Familiengröße), Schwangerschaften werden berücksichtigt.

f. Jüngere Ehepaare/Lebensgemeinschaften (beide Partner im Zeitpunkt der Antragstellung noch keine 40 Jahre alt)

g. Alleinerziehende 
h. Soziale Bedarfslagen Z.B. Schwerbehinderung, pflegebedüri^ige Angehörige, Wohnraumsituation etc.
i. Vorhandenes Wohneigentum wird zur Finanzierung des neuen Bauvorhabens veräußert.
j. Zahl der Bewerbungsversuche
k. Zeitpunkt des Antragseingangs

Wenn es die statistischen Daten gibt, so bitten wir darum, diese unter Berücksichtigung des Datenschutzes freizugeben. Sofern es noch keine Statistik zur Grundstücksvergabe gibt, so bitten wir um deren Erstellung.

Antwort:

Ihre Anfrage vom 08.03.2022 beantworte ich wie folgt, wobei ich anmerken möchte, dass alle im städtischen Eigentum befindlichen Bauplätze im Entwicklungsgebiet Tarforster Höhe verkauft sind.

Sie fragen ob es statistische Daten, in welcher Zahl die unter 3. genannten Bedingungen der Vergabe (Vorlage 565/2000) Grundstücke jeweils vergeben wurden, gibt. Wenn diese nicht vorliegen, bitten Sie darum, diese unter der Berücksichtigung des Datenschutzes freizugeben. Sofern es noch keine Statistik zur Grundstücksvergabe gibt, so bitten Sie um deren Erstellung.

Die Vergabe der durch die Stadt Trier öffentlich ausgeschriebenen Bauplätze erfolgt unter Beachtung der vom Stadtrat beschlossenen Richtlinien über die Vergabe von Wohnbaugrundstücken der Stadtgemeinde Trier (einsehbar unter: www.trier.de/bauen-wohnen/bauland/staedtischegrundstuecke/vergaberichtlinien/). Ergänzend wurde hierzu für das Baugebiet BU 14 die Drucksache 495/2015 vom Stadtrat beschlossen. Darüber hinaus sehen die Richtlinien in Einzelfällen Ausnahmen vom Vergabeverfahren, d.h. ohne Beachtung der Kriterien, vor. Die ausgeschriebenen Grundstücke wurden anhand der Vergaberichtlinien vergeben.

IHRE BEHOROENMJMb.cn115)

Von den Bewerbern der ausgeschriebenen Bauplätze wurden mittels Bewerbungsbogen die dort genannten diversen Eigenschaften bzw. die Zugehörigkeit zu bestimmten Personenkreisen abgefragt, darüber hinaus konnten 3 Bauplätze ausgewählt werden. Aus allen dort genannten Kriterien wurde dann eine Gesamtpunktzahl ermittelt.

Aufgrund der Tatsache, dass jeder Bewerber die Möglichkeit hatte, sich auf bis zu 3 Bauplätze zu bewerben, konnte es durchaus vorkommen, dass bei einem weniger nachgefragten Bauplatz eine niedrige Punktzahl für eine Zuteilung ausgereicht hat. Auf der anderen Seite konnte ein stark beworbener Bauplatz (z.B. Randlage) trotz einer individuellen hohen Punktzahl ggf. an einen anderen Bewerber mit noch höherer Punktzahl veräußert worden sein.

Für jeden Bauplatz wird in der jeweiligen Vergaberunde eine individuelle statistische Auswertung auf Basis der Vergaberichtlinien erstellt. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass einzelne Bauplätze mehrfach ausgeschrieben werden mussten, da Bewerber nach erfolgtem Stadtratsbeschluss ihre Reservierung nicht angenommen bzw. diese zurückgegeben haben. Eine Zusammenstellung aller Auswertungen würde einen sehr zeitaufwändigen Prüfauftrag mit sich bringen.

Sie führen in Ihrer Anfrage aus, dass Ihnen verschiedene Rückmeldungen von Familien vorliegen, die auf einer Suche nach einem Baugrundstück den Eindruck hatten, dass die Zuteilung vieler Grundstücke nicht nach den genannten Vergaberichtlinien erfolgte. Dies kann bei den ausgeschriebenen Bauplätzen nicht nachvollzogen werden. Es stand jedem Bewerber frei, nach Erhalt eines Absageschreibens mit der zuständigen Sachbearbeiterin Kontakt aufzunehmen, um einen anonymisierten Einblick in die ihn betreffenden Unterlagen zu erhalten. Sollten Ihnen hier konkrete Daten vorliegen, können Sie sich gerne mit zuständigen Amt für Bodenmanagement und Geoinformation in Verbindung setzen, um dies auszuräumen.