Begründung gemeinsamer Antrag Ö 2.1 mit SPD/Grünen - Vergabe und Beschaffung

Die Stadt Trier ist ein bedeutender Auftraggeber bei Beschaffungen im Bereich von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen und trägt damit arbeitsmarkt-, sozial- und umweltpolitische Verantwortung. Dieser Verantwortung soll mit einem Beschluss im Sinne einer nachhaltigen, sozialen und ökologischen Kriterien ausgerichteten Beschaffungs- und Vergabepraxis Rechnung getragen werden.

 

Es ist nicht so, dass zurzeit Trier dieser Verantwortung nicht Rechnung trägt. Einige der in der Begründung dieses Antrages aufgeführten Kriterien sind bereits in einer internen Dienstvorschrift für die zur Vergabe und Beschaffung festgelegt. Die Rechtgrundlagen in RLP, das sind u.a. die Verwaltungsvorschrift „Öffentliches Auftrags- und Beschaffungswesen in Rheinland-Pfalz vom 24. April 2014 (40 5 – 00006 Ref. 8203) und das „Landestariftreuegesetz“ enthalten z.T. verbindliche Kriterien, die von den Kommunen umgesetzt werden müssen. Weitere werden u.a. lediglich nur als Empfehlungen für die Kommunen ausgesprochen. Wie z.B.

  • Nichtberücksichtigung von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit im Sinne des IAO-Übereinkommens Nr.182
  • Berücksichtigung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO)
    • Abschaffung der Zwangs- oder Pflichtarbeit
    • Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes, des Rechtes zu Kollektivverhandlungen
    • Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit
    • Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf
    • über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung
    • Beseitigung der Kinderarbeit.
  • Eigenerklärungen werden bei Annahme des Angebots Vertragsbestandteil kommen derzeit insbesondere bei folgenden Produkten in Betracht, falls diese in Afrika, Asien oder Lateinamerika hergestellt oder bearbeitet wurden: Sportbekleidung, Sportartikel, insbesondere Bälle, Spielwaren, Teppiche, Textilien, Lederprodukte, Billigprodukte aus Holz, Natursteine, Agrarprodukte wie z.B. Kaffee, Kakao, Orangen- oder Tomatensaft, Fisch, Blumen.
  • Berücksichtigung umweltverträglicher und energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen

 

(vgl. Öffentliches Auftrags- und Vergabewesen in Rheinland-Pfalz:  §§ 11, 10)

 

Eine zukunftsorientierte, nachhaltige Entwicklungs- und Sozialpolitik braucht in den Bereichen Umwelt, Klima und Soziales veränderte und klare politische Rahmenbedingungen und Regeln.

Aus diesem Grund ist Trier aufgefordert, fairen Handel stärker als bislang zu unterstützen mit dem Ziel, ihn Schritt für Schritt zum Grundsatz wirtschaftlichen Handelns zu machen.

Worum geht es uns in diesem Antrag genau?

Wir wollen, dass in der Dienstanweisung soziale und ökologische Kriterien in Form transparenter und öffentlicher Richtlinien ergänzt werden.

Mit der Entwicklung verbindlicher sozialer und ökologischer Richtlinien für die Beschaffung und Vergabe arbeiten wir alle gemeinsam weiter daran, Triers Profil als soziale, ökologische und entwicklungspolitisch verantwortungsvolle faire Stadt zu schärfen!

 

 

Aus diesem Grund bitten wir Sie, diesem Antrag zuzustimmen!

 

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!