Antrag: Überprüfung geplanter Brandschutzmaßnahmen in städtischen oder städtisch genutzten Gebäuden durch eine unabhängige nicht städtische Stelle

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Leibe,

die Linksfraktion bittet Sie, den folgenden Antrag in die Tagesordnung der nächsten Stadtratssitzung aufzunehmen.

Antrag „Überprüfung geplanter Brandschutzmaßnahmen in städtischen oder städtisch genutzten Gebäuden durch eine unabhängige nicht städtische Stelle“

Der Stadtrat möge beschließen:

1. Zukünftig müssen sämtliche Maßnahmen, die den baulichen Brandschutz und andere gesetzlich vorgeschriebenen baulichen und haustechnischen Maßnahmen von über 100.000 EUR betreffen, durch eine unabhängige Stelle, also eine sachverständige Person gemäß § 3 HTechAnlV RP und / oder einen Sachverständigen gemäß BaubrandSchSachV, auf die festgelegten Sicherheitsmerkmale und deren Kosteneinsparpotential hin überprüft werden.

2. Maßnahmen im Sinne dieses Stadtratsbeschlusses sind Neubaumaßnahmen und Sanierungsmaßnahmen an städtischen und städtisch genutzten Gebäuden.

3. Die beauftragten Sachverständigen bzw. sachverständigen Personen dürfen dabei nicht in Planungsbüros bzw. Ingenieurbüros tätig sein, die gemäß HOAI Planungsleistungen im Bereich Brandschutz bzw. im Bereich der Haustechnik anbieten und abrechnen. Stattdessen muss die Unabhängigkeit eindeutig nachgewiesen werden.

4. Die Begutachtung durch die unabhängige Stelle (eine sachverständige Person gemäß § 3 HTechAnlV RP und / oder einen Sachverständigen gemäß BaubrandSchSachV ) muss unverzüglich erfolgen, nachdem die Stadtverwaltung oder ein von ihr beauftragtes Unternehmen / Ingenieurbüro eine Kostenschätzung über die notwendigen Maßnahmen abgegeben hat.

Begründung:

Nach Presseinformationen und Stadtratsvorlage 229/2018 hat sich gezeigt, dass eine unabhängige, pragmatische und lösungsorientierte Überprüfung der von städtischen oder von der Stadtverwaltung beauftragten Gutachtern oder Planungsbüros festgelegten Brandschutzmaßnahmen durchaus ein beträchtliches Einsparpotential für den städtischen Haushalt haben kann. Darüber hinaus zeigt sich auch, dass sich das gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsniveau mit einfachen, pragmatischen Lösungsansätzen erreichen lässt.

Nach den uns vorliegenden Informationen hat in der Europahalle eine Begehung mit einem Brandschutzgutachter und einer sachverständigen Person gemäß § 3 HTechAnlV RP stattgefunden. Um weiteres Einsparpotential im Bereich der vielen bereits beschlossenen, aber noch nicht beauftragten Bauvorhaben im Bereich Brandschutz und haustechnischer Anlagen auszumachen, sollen auch diese Bauvorhaben überprüft werden.  Diese Vorgehensweise soll zukünftig auch bei Sanierungen in den genannten Bereichen angewendet werden.

Wichtig in diesem Zusammenhang ist aber, dass es sich tatsächlich um eine unabhängige Stelle handelt. Es geht vor allem darum, dass die Begutachtung frei von monetären Interessenskonflikten stattfindet. Denn ein Planungsbüro, welches Planungsleistungen ausführt, rechnet selbstverständlich nach HOAI ab. Das bedeutet, je höher die Planungskosten und Investitionskosten sind, desto höher ist die Vergütung für das Planungsbüro. Eine unabhängige Stelle schaut sich die Planung an und hinterfragt bei vergleichsweise geringen Kosten die vorgelegte Planung und zeigt Einsparpotentiale auf.