Antrag: Teilnahme an der Transparenzplattform nach dem Landestransparenzgesetz

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Leibe,

die Linksfraktion bittet Sie, den Antrag „Teilnahme an der Transparenzplattform nach dem Landestransparenzgesetz“ in die Tagesordnung der nächsten Stadtratssitzung aufzunehmen.

Der Stadtrat möge beschließen:

Die Stadt Trier macht von der Möglichkeit Gebrauch, Informationen auf der Transparenzplattform des Landes Rheinland-Pfalz gemäß § 7 Abs. 4 des Landestransparenzgesetzes (LTranspG) einzustellen.

Begründung:

Mit Wirkung ab 01.01.2016 ist das Landestransparenzgesetz (LTranspG) für Rheinland-Pfalz in Kraft getreten. Dieses regelt die bislang im Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) enthaltenen Auskunfspflichten der Verwaltung. Neu ist jedoch die Verpflichtung der Verwaltung, bestimmte Informationen auch ohne vorherige Anfrage im Internet auf einer Transparenzplattform (tpp.rlp.de bzw. daten.rlp.de) öffentlich einsehbar zur Verfügung zu stellen. Diese Verpflichtung bindet primär nur die Landesverwaltung, Kommunen sind daran (mit Ausnahme bestimmter Daten, z. B. Umweltinformationen) nicht gebunden. § 7 Abs. 4 S. 2 LTranspG sieht jedoch für Kommunen die Möglichkeit vor, freiwillig Daten zur Veröffentlichung auf der Landestransparenzplattform bereitzustellen. Eine Veröffentlichung der Trierer Verwaltungsdaten würde die Transparenz des Handelns unserer Stadtverwaltung und die demokratische Offenheit unserer Stadt weiter erhöhen. So kann wirksam das Engagement der Bürger*innen für unsere Demokratie gestärkt werden.

Mit freundlichen Grüßen,

Theresia Görgen
Fraktionsvorsitzende