Änderungsantrag zum Antrag der SPD-Fraktion „Zweckentfremdung von Wohnraum begrenzen – Trier stärkt bezahlbares Wohnen und fairen Wettbewerb“
Der Antrag wird wie folgt geändert:
- Punkt 1 wird ersatzlos gestrichen:
- Punkt 4 wird wie folgt konkretisiert:
„Zur Erstellung einer belastbaren Datengrundlage für die Stadt Trier müssen insbesondere die in § 3 Abs. 2 des Gesetzes genannten Informationen erhoben werden, um die in § 1 Abs. 1 des Gesetzes genannten Zweckentfremdungen zu untersuchen.“
Begründung erfolgt mündlich.
Mit freundlichen Grüßen
Theresia Görgen