Änderungsantrag zum Antrag der SPD-Fraktion „Zweckentfremdung von Wohnraum begrenzen – Trier stärkt bezahlbares Wohnen und fairen Wettbewerb“

Der Antrag wird wie folgt geändert:

  1. Punkt 1 wird ersatzlos gestrichen:
  1. Punkt 4 wird wie folgt konkretisiert:

„Zur Erstellung einer belastbaren Datengrundlage für die Stadt Trier müssen insbesondere die in § 3 Abs. 2 des Gesetzes genannten Informationen erhoben werden, um die in § 1 Abs. 1 des Gesetzes genannten Zweckentfremdungen zu untersuchen.“

 

Begründung erfolgt mündlich.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Theresia Görgen