Änderungsantrag zu TOP 2.3 ("Hilfspaket für Trierer Gastronomen, Einzelhändler und Hoteliers")

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Leibe,

 

die Linksfraktion bittet Sie, für die nächste Stadtratssitzung folgenden Änderungsantrag aufzunehmen:

 

Punkt 3 des vorliegenden CDU-Antrags wird wie durch folgenden Satz ergänzt:

 

Die Stadt Trier appelliert außerdem an das Land, Möglichkeiten zu schaffen, dass Vermieter*innen finanziell entschädigt werden, wenn diese dem Vorbild der Stadt Trier folgen und für von ihnen vermietete Betriebs- und Geschäftsräume die Miete bzw. Pacht in 2020 erlassen.

 

 

Begründung:

Der Mieterlass für städtische Immobilien ist zwar ein starkes Zeichen, ist aber für viele Vermieter*innen finanziell nicht leistbar. So entsteht in der Trierer Wirtschaft ein starkes Ungleichgewicht zwischen Betrieben, die städtische Immobilien gemietet haben, und Betrieben, die in Immobilien im Privateigentum ansässig sind. Um diesem Ungleichgewicht entgegenzutreten, ist es nötig, auch private Vermieter*innen in die Lage zu versetzen, den bei ihnen eingemieteten die Miete aufgrund der Corona-Krise zu erlassen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

 

 

gez.      gez.

Marc-Bernhard Gleißner   Matthias Koster